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   FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07 E   

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https://dejure.org/2010,10519
FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07 E (https://dejure.org/2010,10519)
FG Münster, Entscheidung vom 20.07.2010 - 11 K 852/07 E (https://dejure.org/2010,10519)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 11 K 852/07 E (https://dejure.org/2010,10519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StraBEG § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von Zinseinkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiungserklärungsgesetz - Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von Zinseinkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberatungskosten bei der Steueramnestie

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.10.2005 - 18/04
    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    Seine, des Kl., Auffassung werde auch durch das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung des StraBEG - BMF - Schreiben vom 03.02.2004 - IV A 4 - S 1928 - 18/04 (BStBl I 2004, 225) gestützt.

    Wenn in dem genannten BMF-Schreiben vom 03.02.2004 IV A 4 - S 1928 - 18/04 (a.a.O.) von "angefallenen" Aufwendungen die Rede sei, sollten damit - ohne zeitliche Zuordnung - sämtliche denkbaren Abzüge erfasst sein.

    Soweit der Kl. unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 03.02.2004 IV B 4 - 5 1928 - 18/04, insbesondere zu der Tz. 3.3.9 (a.a.O.) zu der Auffassung gelangt, dass von der pauschalen Abgeltungswirkung nur in der Vergangenheit "angefallene" Aufwendungen zu verstehen sein sollen, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

  • FG Köln, 19.07.2005 - 9 K 1884/05

    Strafbefreiend erklärte Vorschenkung

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    In diesem Zusammenhang beruft sich der Kl. auf die Aufsätze in Deutsches Steuerrecht (DStR) 2006, 537 und 2006, 553 sowie auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.07.2005 9 K 1884/05 Revision unter Az. II R 40/05 (DStR Entscheidungsdienst -DStRE 2005, 1408).

    Soweit der Kl. aus dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.07.2005, 9 K 1884/05 (a.a.0.), das Besonderheiten bei der Festsetzung von Erbschaftsteuer betrifft, eine andere Rechtsauffassung herleitet, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

  • FG Köln, 22.12.2009 - 1 K 3559/06

    Honorar für Beratung betr. Steueramnestie nicht abzugsfähig

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    Im Ergebnis folgt damit der Senat der Rechtsaufassung des FG Köln im Urteil vom 22.12.2009, 1 K 3559/06 (EFG 2010, 892, Rev. eingelegt unter Az. VIII R 29/10).

    Obwohl es sich um ausgelaufenes Recht handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.08.2008 X B 266/07, Juris, erscheint eine Klärung der zu dieser Frage unterschiedlich vertretenen Rechtsauffassungen der Finanzgerichte - einerseits FG Köln, Urteil vom 21.12.2009 1 K 3559/06 (a.a.O.), anderseits FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2007 12 K 5016/06 E, Juris - angezeigt.

  • BFH, 26.06.2008 - X B 266/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    Obwohl es sich um ausgelaufenes Recht handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.08.2008 X B 266/07, Juris, erscheint eine Klärung der zu dieser Frage unterschiedlich vertretenen Rechtsauffassungen der Finanzgerichte - einerseits FG Köln, Urteil vom 21.12.2009 1 K 3559/06 (a.a.O.), anderseits FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2007 12 K 5016/06 E, Juris - angezeigt.
  • FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 942/05

    Minderung der Bemessungsgrundlage um Sparerfreibeträge bei einer Erklärung nach

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    Dieser Beurteilung entspricht es auch, dass zu dem pauschalen Abzug von 40 v. H. der Einnahmen nicht zusätzlich ein persönlicher Freibetrag wie der Sparerfreibetrag des § 20 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.03.2007, 10 K 942/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1376).
  • BFH, 12.10.2006 - II R 40/05

    ErbSt: früherer Erwerb i. S. des § 14 Abs. 1 ErbStG; strafbefreiende Erklärung

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    In diesem Zusammenhang beruft sich der Kl. auf die Aufsätze in Deutsches Steuerrecht (DStR) 2006, 537 und 2006, 553 sowie auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.07.2005 9 K 1884/05 Revision unter Az. II R 40/05 (DStR Entscheidungsdienst -DStRE 2005, 1408).
  • FG Düsseldorf, 10.09.2007 - 12 K 5016/06

    Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen als Werbungskosten nach

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    Obwohl es sich um ausgelaufenes Recht handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.08.2008 X B 266/07, Juris, erscheint eine Klärung der zu dieser Frage unterschiedlich vertretenen Rechtsauffassungen der Finanzgerichte - einerseits FG Köln, Urteil vom 21.12.2009 1 K 3559/06 (a.a.O.), anderseits FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2007 12 K 5016/06 E, Juris - angezeigt.
  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 29/10

    Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07
    Im Ergebnis folgt damit der Senat der Rechtsaufassung des FG Köln im Urteil vom 22.12.2009, 1 K 3559/06 (EFG 2010, 892, Rev. eingelegt unter Az. VIII R 29/10).
  • FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 399/10

    Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuungstätigkeit als

    Danach kann nur entweder eine Besteuerung nach dem Sonderrecht des StraBEG oder den allgemeinen Vorschriften des EStG erfolgen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.07.2010 11 K 852/07 E, EFG 2011, 66), schließt also die jeweilige Wahl die andere Besteuerungsform aus.

    Mit dem pauschalen Abzug von 40 % sind alle bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähigen Aufwendungen abgegolten (vgl. Urteile des Finanzgerichts Münster 11 K 852/07 E, a.aO., und des Finanzgerichts Köln 1 K 3559/06 m.w.N., a.a.O.).

  • FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09

    Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und

    Da bereits die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht vorliegen, braucht die umstrittene Frage der Reichweite der Abgeltungswirkung des StraBEG auf Zeiträume nach 2002 (für eine Abgeltungswirkung FG Köln, Urteil vom 22.12.2009 1 K 3559/06, EFG 2010, 892 und FG Münster, Urteil vom 20.7.2010 11 K 852/07 E, EFG 2011, 66 a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2007 12 K 5016/06 E und Hessisches FG, Urteil vom 10.12.2009 11 K 1096/08, jeweils abrufbar über Juris), im Streitfall nicht entschieden zu werden.
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