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   SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17 ER   

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https://dejure.org/2017,48185
SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17 ER (https://dejure.org/2017,48185)
SG Fulda, Entscheidung vom 15.09.2017 - S 11 KR 106/17 ER (https://dejure.org/2017,48185)
SG Fulda, Entscheidung vom 15. September 2017 - S 11 KR 106/17 ER (https://dejure.org/2017,48185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs. 6 SGB V
    1. § 31 Abs. 6 SGB V ermöglicht eine indikationsübergreifende Verwendung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis.2. Die Voraussetzungen des Off-Label-Use müssen bei der Versorgung mit einem cannabishaltigem Fertigarzneimittel (hier Sativex®) nicht kumulativ vorliegen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 40 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittelversorgung | Versorgung mit Cannabisprodukten | Fertigarzneimittel Sativex (Mundspray) | Erlaubnis nach § 3 II BtMG/Erfolgsaussichten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2013 - L 4 P 4/13

    Soziale Pflegeversicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Pflegegeld -

    Auszug aus SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17
    Danach wird die einstweilige Anordnung erlassen, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 19.04.2013, Az. L 4 P 4/13 B ER, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung zur Erhaltung der Sehfähigkeit für

    Auszug aus SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17
    Je schwerwiegender die Erkrankung und hoffnungsloser die Situation ist, desto geringer sind dabei die Anforderungen an die "ernsthaften Hinweise" auf einen nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg (Urteil des BSG vom 02.09.2014, Az. B 1 KR 4/13 R, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund -

    Auszug aus SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17
    Da Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System bilden, sind die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit beziehungsweise Schwere des drohenden Nachteils zu verringern und umgekehrt (vgl. zuletzt Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.04.2013, Az. L 9 AL 102/13 B ER, Rn. 5, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17
    Eine Erstattung z. B. der Rezeptur Dronabinol scheitert nach der Rechtsprechung bisher insbesondere daran, dass die Behandlung als Gegenstand einer neuen Behandlungsmethode im Sinne des § 135 Absatz 1 angesehen wird (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010, Az. B 6 KA 48/09 R), für die keine Richtlinien-Empfehlung des G-BA vorliegt.
  • SG Hannover, 14.03.2017 - S 11 KR 90/17
    Auszug aus SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17
    Das Verfahren wird unter dem Az. S 11 KR 90/17 geführt und ist noch nicht entschieden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 11 KR 540/19

    Unbegründetheit der Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist u.a. nicht gegeben, wenn ein gerichtliches Verfahren für den Kläger wertlos ist, weil ein Erfolg des gerichtlichen Verfahrens die Rechtsstellung des Klägers nicht verbessern würde (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 18. Juli 1989, 4 N 3.87; BVerwG, Beschluss vom 22. September 1995, 4 NB 18.95; BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2008, 4 BN 13.08, Senat, Urteil vom 22. Mai 2019, L 11 KR 649/18; Senat, Beschluss vom 18. Juli 2019, L 11 KR 106/17).
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