Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 24.06.2015

Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14612
VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15 (https://dejure.org/2015,14612)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2015 - 11 L 213.15 (https://dejure.org/2015,14612)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 11 L 213.15 (https://dejure.org/2015,14612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Taxifahrer müssen Kreditkarten nehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bargeldloses Zahlen - bei der Taxifahrt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilanträge zurückgewiesen - Taxis müssen Kreditkarten akzeptieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Taxis müssen Kreditkarten-Abrechnung akzeptieren

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Berlin: Gericht bestätigt Pflicht zum bargeldlosen Zahlungsverkehr

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Berliner Taxifahrer müssen Kreditkarten akzeptieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Taxifahrer in Berlin müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen - Pflicht zur Akzeptanz bargeldloser Bezahlung mit Berufsfreiheit vereinbar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 28.04.1992 - 21 CE 92.949
    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
    Wird - wie im vorliegenden Fall - der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO begehrt, ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass § 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich keinen vorbeugenden Rechtsschutz mit dem Ziel gewährt, die Entscheidungsfreiheit der Verwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgabenerfüllung durch richterliche Anordnungen einzuengen (BayVGH, Beschl. 28.04.1992 - 21 CE 92.949 -, NVwZ-RR 1993, 54/55).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der von einem belastenden Verwaltungsakt Betroffene keinen wirksamen Rechtsschutz gegen drohende schwere und unzumutbare Nachteile erlangen kann, die nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1993, 54 [55]; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., Rn.. 3 zu § 123, m. w. N.).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Existenz und das Funktionieren eines reibungslosen Verkehrs mit Taxen ein schutzwürdiges Gemeinschaftsgut dar, an dessen Erhaltung ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht, weil "im modernen Großstadtverkehr auf ihre Dienste nicht mehr verzichtet werden kann; sie stellen die notwendige, von keinem anderen Verkehrsträger übernehmbare Ergänzung des öffentlichen Linien- und des Straßenverkehrs dar" (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 -, BVerfGE 11, 186, 187).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
    Auf die ihr im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Verfügung stehenden Rechtsmittel kann sie nicht zumutbar verwiesen werden, weil sie ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran hat, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 - OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2014 - 4 Bs 328.13 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
    Auf die ihr im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Verfügung stehenden Rechtsmittel kann sie nicht zumutbar verwiesen werden, weil sie ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran hat, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 - OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2014 - 4 Bs 328.13 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
    Von einer Umgehung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO kann deswegen nicht die Rede sein, weil hier nicht die abstrakte Anwendung einer Norm, sondern die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm lediglich als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen ist (so BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276, 278 zum Rechtsschutz gegen die Festlegung von Flugrouten durch Verordnung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13

    Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
    Auf die ihr im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Verfügung stehenden Rechtsmittel kann sie nicht zumutbar verwiesen werden, weil sie ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran hat, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 - OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2014 - 4 Bs 328.13 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
    Auf Grund eines Gesetzes meint dabei auch Rechtsverordnungen wie die hier streitgegenständliche TaxentarifVO, sofern diese durch eine den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG entsprechende formell-gesetzliche Grundlage gedeckt sind (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1977, 1 BvR 216/75, 1 BvR 217/75, BVerwGE 46, 121, 137).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 216.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14983
VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 216.15 (https://dejure.org/2015,14983)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2015 - 11 L 216.15 (https://dejure.org/2015,14983)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 11 L 216.15 (https://dejure.org/2015,14983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Taxifahrer müssen Kreditkarten nehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Taxis müssen Kreditkarten-Abrechnung akzeptieren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Berliner Taxifahrer müssen Kreditkarten akzeptieren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht