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   VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11   

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https://dejure.org/2011,14922
VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11 (https://dejure.org/2011,14922)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2011 - 11 L 352.11 (https://dejure.org/2011,14922)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2011 - 11 L 352.11 (https://dejure.org/2011,14922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Taxikonzession bei Fehlen sog. "Schichtzettel"

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Keine Taxikonzession bei Fehlen sog. "Schichtzettel"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Taxikonzession und die "Schichtzettel"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Taxikonzession bei Fehlen so genannter "Schichtzettel" - Taxiunternehmen ist bei Beschäftigung mehrere Fahrer steuerrechtlich zur Aufzeichnung vereinnahmter Entgelte verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11
    Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind nämlich von Unternehmen, die - wie vorliegend - mehrere Fahrer beschäftigen (für sog. Ein-Wagen-Unternehmer hingegen abgelehnt vom VG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 -, zitiert nach juris, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09-, zitiert nach juris, Rdnr. 38 ff.), u.a. auch die vereinnahmten Entgelte aufzuzeichnen.

    Dies schließt aber gleichwohl nicht aus, darin zugleich Verstöße gegen die abgabenrechtlichen Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. d PBZugV zu sehen, weil §§ 145 f. AO die Funktion haben, eine ordnungsgemäße Buchführung zu belegen und daher im Rahmen des Besteuerungsverfahren zu den "Mitwirkungspflichten" gehören (OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09-, zitiert nach juris, Rdnr. 46 ff.).

    Zwar wird vertreten, dass, sofern Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzämter vorgelegt werden, die aus den Buchführungsvorschriften der §§ 146 f. AO resultierenden Verpflichtungen als solche würden nicht im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zwischen dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde gelten, mit der Folge, dass die Genehmigungsbehörde allein eine gezielte, auf § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gestützte Anfrage an das Finanzamt richten, aber nicht auf die Unzuverlässigkeit schließen dürfe (OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 -, zitiert nach juris, Rdnr. 48 f.).

    Vor diesem Hintergrund durfte der Antragsgegner trotz vorgelegter Bescheinigung der Finanzämter aufgrund eigener, originärer Prüfungskompetenz (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 -, zitiert nach juris, Rdnr. 30 ff., 52 f.) der Frage nachgehen, ob die Antragstellerin ihrer Buchführungspflicht nachgekommen ist.

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11
    Diese Vorgabe wird durch sog. "Schichtzettel" erfüllt, aus denen sich der Name des jeweiligen Fahrers, des Datums der Schicht, des Schichtbeginns, des Schichtendes, der "Total- und Besetztkilometer", der Touren, des Fahrpreises, des Tachostandes, der Fahrten ohne Uhr, der Gesamteinnahme, der Lohnabzüge und der sonstigen Abzüge, der verbleibenden Resteinnahme und der an den Unternehmer abgelieferten Beträge entnehmen lässt, dieser Aufzeichnungspflicht genügt (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 33).

    Der Bundesfinanzhof hat zu Recht hervorgehoben, dass zur steuerrechtlichen Plausibilitätsprüfung auch Angaben zu den Tachometerdaten gehören (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 33).

  • VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09

    Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers - abgabenrechtliche Verpflichtungen,

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11
    Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind nämlich von Unternehmen, die - wie vorliegend - mehrere Fahrer beschäftigen (für sog. Ein-Wagen-Unternehmer hingegen abgelehnt vom VG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 -, zitiert nach juris, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09-, zitiert nach juris, Rdnr. 38 ff.), u.a. auch die vereinnahmten Entgelte aufzuzeichnen.

    Der Missachtung der Pflichten nach §§ 145 ff. AO lässt sich nicht entgegen halten, dass Verstöße gegen diese Buchführungspflichten in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung allein zur Schätzung gemäß § 162 AO geführt haben (so aber das VG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 -, zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 7 ME 156/03

    Abgabenrückstand; finanzielle Leistungsfähigkeit; Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11
    Zwar wird in der Kommentarliteratur (vgl. Fielitz/Grätz, PBefG, Loseblattsammlung, Stand Dez. 2010, § 15 Rdnr. 10; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Band 1, Stand Nov. 2010, § 15 PBefG Rdnr. 73) und in der Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 -, zitiert nach juris Rdnr. 4) die Auffassung vertreten, dass die Verpflichtung einer Behörde im Verfahren nach § 123 Abs., 1 Satz 2 VwGO zur Erteilung bzw. Verlängerung einer "vorläufigen" bzw. "jederzeit widerruflichen" personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung zwangsläufig wegen der Vorschrift des § 15 Abs. 4 PBefG, die dies ausschließt, ausscheidet.
  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11
    Eine solche Sichtweise ist aber mit dem verfassungsrechtlich aus Art. 19 Abs. 4 GG herzuleitenden Gebot effektiver Rechtsschutzgewährung nicht zu vereinbaren (OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3 f.).
  • BFH, 07.02.2007 - V B 161/05

    NZB: sog. Schichtzettel im Taxigewerbe

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11
    Dies folgt aus § 147 Abs. 1 AO, der die geordnete Aufbewahrung von Unterlagen verlangt, es sei denn, der Inhalt der Einzelunterlagen ergibt sich unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch (BFH, a.a.O., Rdnr. 34; siehe auch Beschluss des BFH vom 7. Februar 2007 - V B 161/05 u.a. -, zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 - 7 B 11168/14

    Lauf der Genehmigungsfrist des PBefG § 15 Abs 1; Annahme der Unzuverlässigkeit

    Die Befürchtung der Gegenansicht, die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2d PBZugV liefe leer (so die Vorinstanz unter Bezugnahme auf VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2011 - 11 L 352/11 -, Rn. 14), erscheint demgegenüber unbegründet.
  • VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14

    Taxiunternehmer; Erfüllung der Buchführungspflicht; umsatzsteuerrechtliche

    Aus der Nichtvorlage derartiger steuerrechtlicher Unterlagen darf dann auch auf die Unzuverlässigkeit geschlossen werden (s. zu allem Vorstehendem VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2011 - 11 L 352.11 -, juris, Rn. 13f.).
  • VG Braunschweig, 17.10.2022 - 6 B 196/22

    Bargeld; Eigenkapitalbescheinigung; Fahrzeugwert; Forderungen;

    Bestehen demgegenüber gewichtige Zweifel daran, dass der Antragsteller die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann eine einstweilige Anordnung zu seinen Gunsten nicht ergehen (VGH Baden-Württemberg, B. v. 30.7.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7; OEufach0000000078, B. v. 22.3.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 12; OVG Hamburg, B. v. 3.11.2011 - 3 Bs 182/11 -, juris Rn. 6; VG Berlin, B. v. 10.8.2011 - 11 L 352.11 -, juris Rn. 3, 5; VG Hamburg, B. v. 7.1.2010 - 5 E 3286/09 -, juris Rn. 6, 10; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 08/2022, § 15 Rn. 17; Bauer, PBefG, § 15 Rn. 23; zur Krankenhaustransportgenehmigung Nds. OVG, B. v. 9.2.2021 - 13 ME 573/12 -, V. n. b.; B. v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 - Rn. 6 f.).

    Ein durch das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG vermittelter Rechtsanspruch auf Erteilung der so vorgeschriebenen Genehmigung besteht, wenn keiner der gesetzlich vorgesehen Versagungsgründe eingreift (BVerwG, B. v. 31.1.2008 - 3 B 77/07 -, juris Rn. 10; U. v. 15.4.1988 - 7 C 94.86 -, juris; U. v. 29.6.1954 - I C 161.53 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, B. v. 6.11.2015 - 6 K 1610/15 -, juris Rn. 7; VG Berlin, B. v. 10.8.2011 - 11 L 352.11 -, juris Rn. 7; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 08/2022, § 2 Rn. 1; Heinze, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 20).

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2014 - 7 L 1187/14

    Verkehr mit Taxen; Genehmigung; Geltungsdauer; Verlängerung; Wiedererteilung;

    vgl. allgemein Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 20. Aufl. 2014, § 123 RdNr. 13 ff - mit weiteren Nachweisen; vgl. zur Zulässigkeit der Erteilung einer "vorläufigen" oder "befristeten" Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen Anordnung: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, NVwZ-RR 2007, 760 = juris RdNr. 4, und vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120 ff. = juris RdNr. 43; dem folgend VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2011 - 11 L 352.11 -, VRS 123, 117 ff. = juris RdNr. 3.
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