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   OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98   

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OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98 (https://dejure.org/1999,5454)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1999 - 11 L 719/98 (https://dejure.org/1999,5454)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 11 L 719/98 (https://dejure.org/1999,5454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 19 RettDG ND; § 22 RettDG ND
    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst; Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst; Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
    Die aufgestellten Zulassungsschranken dienen dem Zweck, einen funktionsfähigen Rettungsdienst sicherzustellen und damit dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608).

    Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Hilfsorganisationen durch vorzunehmende Einsparungen wirtschaftlich ruiniert würden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
    Sie bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG zur Zulassung im Taxengewerbe (vgl. Urt. v. 15.4.1988 - 7 C 94/86 -, NJW 1988, 3221).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der insofern vergleichbaren Zulassung zum Taxengewerbe (vgl. Urt. v. 15.4.1988, a.a.O.) dürfen objektive Berufszulassungssperren nicht bezwecken, die bereits in diesem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer - auch harter - Konkurrenz und vor den wirtschaftlichen Risiken dieses Berufs zu schützen.

  • OVG Niedersachsen, 17.06.1994 - 7 M 3231/94

    Rettungsdienst; Bedarfsgerechte Organisation; Qualifizierter Krankentransport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
    Die Behörde hat im Rahmen der von ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 2 NRettDG zu treffenden Prognoseentscheidung zu ermitteln, ob durch die Genehmigung qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes Einnahmeausfälle zu erwarten sind, die - auf der Grundlage des fortgeschriebenen Bedarfsplanes - nicht ausgeglichen werden können und die aufgrund der Kostenstrukturen des öffentlichen Rettungsdienstes dazu führen werden, dass dieser nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann (im Anschluss an die Rspr. des 7. Senats: Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 -, Nds.VBl. 1995, 41; Beschl. v. 9.8.1996 - 7 M 7019/95 - Beschl. v. 6.2.1997 - 7 M 5028/96 -).

    Nach der grundlegenden Entscheidung des 7. Senats des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 -, Nds.VBl. 1995, 41) schließt die flächendeckende und bedarfsgerechte Organisation des qualifizierten Krankentransports innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes die Genehmigung qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes nicht aus.

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
    Zwar hat der für das Rettungsdienstrecht zuständige 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 3. November 1994 (BVerwG 3 C 30.93, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 2) zu der der niedersächsischen Regelung entsprechenden Vorschrift im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Frage, ob durch eine dem klagenden Krankentransportunternehmer erteilte Genehmigung das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen, bedarfsgerechten flächendeckenden Rettungsdienst beeinträchtigt würde, nicht derart komplex oder mit originären Abschätzungen der Verwaltung verbunden sei, dass die Pflicht des Gerichts, im Rahmen einer Verpflichtungsklage die Sache spruchreif zu machen, entfiele.
  • VGH Bayern, 08.11.1995 - 4 B 95.1221
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
    Aus der Formulierung "wenn zu erwarten ist" folgert die obergerichtliche Rechtsprechung zu den der niedersächsischen Regelung entsprechenden Bestimmungen in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen der Länder, dass der Behörde bei der Entscheidung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Prognosespielraum zusteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, GewArch 1997, 251; Bay. VGH, Beschl. v. 8.3.1995 - 4 CE 94, 3940 -, BayVBl. 1995, 470 u. Urt. v. 8.11.1995 - 4 B 95.1221 -, BayVBl. 1996, 176; weitere Nachweise bei Ufer, NRettDG, Komm., Stand: März 1998, § 22 Rdnr. 3.3).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
    Aus der Formulierung "wenn zu erwarten ist" folgert die obergerichtliche Rechtsprechung zu den der niedersächsischen Regelung entsprechenden Bestimmungen in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen der Länder, dass der Behörde bei der Entscheidung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Prognosespielraum zusteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, GewArch 1997, 251; Bay. VGH, Beschl. v. 8.3.1995 - 4 CE 94, 3940 -, BayVBl. 1995, 470 u. Urt. v. 8.11.1995 - 4 B 95.1221 -, BayVBl. 1996, 176; weitere Nachweise bei Ufer, NRettDG, Komm., Stand: März 1998, § 22 Rdnr. 3.3).
  • VGH Bayern, 08.03.1995 - 4 CE 94.3940
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
    Aus der Formulierung "wenn zu erwarten ist" folgert die obergerichtliche Rechtsprechung zu den der niedersächsischen Regelung entsprechenden Bestimmungen in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen der Länder, dass der Behörde bei der Entscheidung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Prognosespielraum zusteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, GewArch 1997, 251; Bay. VGH, Beschl. v. 8.3.1995 - 4 CE 94, 3940 -, BayVBl. 1995, 470 u. Urt. v. 8.11.1995 - 4 B 95.1221 -, BayVBl. 1996, 176; weitere Nachweise bei Ufer, NRettDG, Komm., Stand: März 1998, § 22 Rdnr. 3.3).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 11 M 1026/00

    Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Privatunternehmen; Privatunternehmer;

    Aus der Formulierung "wenn zu erwarten ist" ist nach der Auffassung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 -, Nds. MBl. 1999, 689 Ls) zu folgern, dass die Behörde bei der Entscheidung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Prognosespielraum hat.

    Das vom Gesetzgeber gewollte "duale System" der Leistungserbringung im Bereich des qualifizierten Krankentransports hätte keine praktische Realisierungschance (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 24.6.1999, a.a.O., und Beschl. d. 7. Senats des erkennenden Gerichts v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 -, Nds.VBl. 1995, 41).

    Da Maßstab der Feststellung der nach § 22 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. NRettDG insbesondere zu berücksichtigenden Gesamtkosten des Rettungsdienstes, die über die Leistungsentgelte der Kostenträger finanziert werden, die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes sind (§ 15 Abs. 1 Satz 3 NRettDG), sind einer beliebigen Erhöhung der Entgelte zur Deckung der Kosten des Rettungsdienstes Grenzen gesetzt (Urt. d. Senats v. 24.6.1999, a.a.O., S. 19 f. d. UA).

    Nach diesen Kriterien kommt ein Anspruch auf Zulassung zum qualifizierten Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes z.B. dann in Betracht, wenn der öffentliche Rettungsdienst zwar entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach § 2 Abs. 1 NRettDG den Bedarf an Rettungsdienstleistungen grundsätzlich deckt, es sich aber um einen (gemessen an der Zahl der Fahrzeuge) großen Rettungsdienst handelt, der zudem stark ausgelastet ist (wie z.B. in dem dem Urt. d. Sen. v. 24.6.1999, a.a.O., zugrunde liegenden Fall, wo im qualifizierten Krankentransport 14 Krankentransportwagen eingesetzt wurden und dieser mit 90 % überdurchschnittlich stark ausgelastet war), und daher die Zulassung eines weiteren Krankentransportunternehmens nach § 19 NRettDG noch nicht zu einer ernstlichen Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes im Hinblick auf die Verhinderung von Überkapazitäten führt.

    Die Folgen dieser Überkapazitäten können auch nicht im Rahmen einer Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (vgl. zu diesem Erfordernis Urt. d. Senats v. 24.6.1999, a.a.O.) ausgeglichen werden.

  • VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 11/07

    Arbeitsplatz; Bedarf; Bedarfsplanung; Beeinträchtigung; Beeinträchtigung;

    Die ständige Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 22 NRettDG a. F. (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999 - 11 L 719/98 -, Nds. MBl. 1999, S. 689 Ls m.w.N.), der sich die Kammer ausdrücklich anschließt, behält deshalb auch nach Inkrafttreten des geänderten NRettDG weiterhin ihre Gültigkeit.

    Aus der Formulierung "wenn zu erwarten ist" folgt, dass die Genehmigungsbehörde bei ihrer Beeinträchtigungsentscheidung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Prognosespielraum hat (VG Göttingen, Urteil vom 02.03.2006 - 4 A 17/04 -, zitiert nach Juris; Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999, a.a.O.).

    Ihre Entscheidung ist gerichtlich nur dahingehend überprüfbar, ob sie den maßgeblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt sowie die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt hat und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999, a.a.O.; Ufer , a.a.O., § 22, Anm. 3.2).

    Wegen des gesetzlich vorgesehenen Prognosespielraums der Beklagten war die erkennende Kammer auch nicht verpflichtet, die Sache durch weitere Ermittlungen und Durchführung einer Beeinträchtigungsprüfung selbst spruchreif zu machen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999, a.a.O.; vgl. auch Ufer , a.a.O., § 22, Anm. 3.2 m.w.N.), zumal dadurch in zeitlicher Hinsicht für die Klägerin ein Vorteil kaum entstanden wäre.

  • VG Hannover, 14.08.2013 - 7 A 5302/12

    Beeinträchtigungsprüfung; Bescheidungsurteil; Genehmigung; Genehmigungsfiktion;

    Die Behörde muss danach eine prognostische Entscheidung mit wertendem Charakter treffen, die ihr einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsfreiraum gewährt (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds. MBl. 1999, S. 689 Ls).

    Die Behörde muss danach eine prognostische Entscheidung mit wertendem Charakter treffen, die ihr einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsfreiraum gewährt (Nds. OVG, Urteil vom 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds. MBl. 1999, S. 689 Ls).

  • VG Oldenburg, 11.12.2013 - 11 A 101/13

    Ausschreibung; Beurteilungsspielraum; Ermessen; Krankentransport; Nachholung;

    2003, 242; Urteil vom 24. Juni 1999, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juni 1994 - 7 M 3231/94 - Nds. VBl.

    Ob die Erteilung einer Genehmigung für ein privates Krankentransportunternehmen den öffentlichen Rettungsdienst beeinträchtigen würde, bedarf einer komplexen behördlichen Prognose, die der zuständigen Behörde einen vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum eröffnet (st. Rspr. vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1999 - 11 L 719/98 - ; Beschluss vom 19. Juni 2000 - 11 M 1026/00 - Nds. VBl. 2000, 274).

  • VG Hannover, 04.08.2009 - 7 A 6106/08

    Bedarf; Bedarfsplan; Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses; Begründung;

    Die Behörde muss danach eine prognostische Entscheidung mit wertendem Charakter treffen, die ihr einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsfreiraum gewährt (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds. MBl. 1999, S. 689 Ls).

    Zum einen ist in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts geklärt, dass die Bedarfsplanung für den Bereich des qualifizierten Krankentransports der aktuellen Situation des Nebeneinanders von öffentlichem Rettungsdienst einschließlich des qualifizierten Krankentransports bis zum Erreichen der Verträglichkeitsgrenze anzupassen ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.2.1997 - 7 M 5028/96 - Urteil vom 24.6.1999, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13

    Genehmigung der Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins zur Notfallrettung und zum

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 3 S. 1 RDG, der davon spricht, dass eine entsprechende Beeinträchtigung "zu erwarten" sein muss (OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, NordÖR 2004, 495; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.1999 - 11 L 719/98 -, juris unter Verweis auf einen vergleichbaren Gesetzeswortlaut sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, 111).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 LA 65/11

    Voraussetzungen der Genehmigung qualifizierten Krankentransports

    Die Klägerin hat weder dargelegt, welche abstrakten Rechtssätze das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung aufgestellt haben soll, noch hat es diejenigen Rechtssätze in den angeführten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02; Urt. v. 24. Juni 1999 - 11 L 719/98) bezeichnet, von denen diese Rechtssätze abweichen sollen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03

    Zulässigkeit der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Der Beklagte müsste auf dieser Grundlage festlegen, wie viele Notfallrettungswagen beziehungsweise Krankentransportwagen Privater er verkraftet und ab wann die finanziellen Einbußen so hoch sind, dass durch Zulassung Privater das System beeinträchtigt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 24.6.1999 11 L 719/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02

    Bedarf; Beeinträchtigung; Funktionsfähigkeit; Funktionsschutz; Krankentransport;

    Im Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00) hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt: Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Hess. Rettungsdienstgesetz, das eine Beteiligung am Rettungsdienst nur im Rahmen des vorhandenen Bedarfs zulässt ("faktisches Eingliederungsmodell" vgl. hierzu Schulte, Rettungsdienst durch Private, Berlin 1999, S. 48 ff.) sieht das NRettDG ... ein Nebeneinander des öffentlichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes vor ("Trennungsmodell").
  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11

    Genehmigung qualifizierter Krankentransporte

    Das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1999 (- 11 L 719/98 - juris, Rn. 37) enthält lediglich den allgemeinen Hinweis auf die Möglichkeit, nach § 24 Nr. 4 NRettDG Nebenbestimmungen beizufügen, ohne sich mit einer Einbindung des Unternehmers in die Rettungsleitstelle zu befassen.".
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02

    Bescheid: Bindungswirkung; Funktionsschutzklausel; Hubschrauber; Neuantrag;

  • VG Göttingen, 02.03.2006 - 4 A 17/04

    Erteilung der Genehmigung zur Durchführung des qualifizierten Krankentransports.

  • VG Hannover, 23.08.2011 - 7 A 3283/10

    Beeinträchtigung; Genehmigung; Krankentransport; Rettungsdienst

  • VG Hannover, 02.03.2010 - 7 A 2427/08

    Eintreffzeit; Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Rettungsdienst

  • VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport außerhalb des

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