Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 11 LA 1/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 33, 22, 23 KunstUrhG; § 13 Abs. 1 Nr. 1 SOGND
Filmen und Fotografieren von polizeilichen Einsätzen, Identitätsfeststellung - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Filmen und Fotografieren von polizeilichen Einsätzen, Identitätsfeststellung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wer polizeiliche Einsätze filmt und solche Aufnahmen in der Vergangenheit veröffentlicht hat, hat sich auf Anforderung der Polizei auszuweisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nds. SOG § 13 Abs. 1 Nr. 1; KunstUrhG § 23
Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung gegenüber Mitgliedern der Interessengemeinschaft "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz"; Identitätsfeststellung durch die Polizei bei Gefahr der Verbreitung von gefertigten Nahaufnahmen von Polizisten - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filmen und Fotografieren von polizeilichen Einsätzen ist grundsätzlich zulässig
- heise.de (Pressemeldung, 26.06.2013)
Wer Polizisten fotografiert, muss seine Identität preisgeben
- lto.de (Kurzinformation)
Aufnahmen von Polizisten bei Demonstration
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung gegenüber Mitgliedern der Interessengemeinschaft "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz"; Identitätsfeststellung durch die Polizei bei Gefahr der Verbreitung von gefertigten Nahaufnahmen von Polizisten
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Filmen auf Demonstrationen: Darf man die Polizei filmen?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bedenkliches Fotografieren von polizeilichen Einsätzen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Identitätsfeststellung von Personen, die von ihnen gefilmten Polizeieinsatz veröffentlichen wollen
- haufe.de (Kurzinformation)
Wer Polizisten fotografiert, muss u.U. eine Identitätsfeststellung hinnehmen
Besprechungen u.ä. (4)
- internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Polizeiliche Identitätsfeststellung bei Foto- oder Filmaufnahmen von Polizeibeamten
- lawblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Wer nichts zu verbergen hat…
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zulässigkeit einer Identitätsfeststellung beim Filmen von Polizeibeamten im Einsatz
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Bildaufnahmen von Polizeibeamten und Identitätsfeststellung
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11
- OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 11 LA 1/13
- BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 1498
- DVBl 2013, 1066
- K&R 2013, 608
- DÖV 2013, 740
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für …
Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2013 - 11 LA 1/13 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. November 2012 - 1 A 14/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. - VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung; …
Anhaltspunkte für ein künftiges rechtswidriges Verhalten können sich aus einem gleichgelagerten Vorverhalten ergeben (vgl. OVG Lüneburg v. 19.6.2013, 11 LA 1/13 - juris Rn. 9). - VG Würzburg, 21.01.2015 - W 5 K 13.346
Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsverbot; Auflagen; zeitliche …
Abgesehen davon konnte die Beklagte die beanstandete Regelung zur Abwehr der Gefahr der Begehung von Straftaten nach den §§ 22 und 23 KunstUrhG i.V.m. § 33 KunstUrhG (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 Nr. 10 ZB 13.2620; OVG Lüneburg, B.v. 19.6.2013 Nr. 11 LA 1/13) treffen. - VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 13.265
Verbot; Ordnerzahl; Fahnen; Kleidungsstücke; Rednerliste; Seitentransparente; …
Abgesehen davon konnte die Beklagte die beanstandete Regelung zur Abwehr der Gefahr der Begehung von Straftaten nach den §§ 22 und 23 KunstUrhG i.V.m. § 33 KunstUrhG (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 19.06.2013 Nr. 11 LA 1/13) treffen.