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   OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11   

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https://dejure.org/2011,6589
OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,6589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2011 - 11 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,6589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 11 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,6589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Öffentliches Üben der Verhinderung einer Versammlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 NVersG; § 8 Abs. 1 NVersG
    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung

  • ja-aktuell.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NVersG § 4; NVersG § 8 Abs. 1
    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Üben einer Probeblockade

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1184
  • DÖV 2011, 820
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08

    Versammlungsauflagen zu Akustik sind nur bei "übermäßiger Konfrontation" durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Zur öffentlichen Sicherheit gehört jedenfalls die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 -, juris, Rn. 15; Senatsurt. v. 7.4.2009 - 11 LB 278/08 -, jeweils m. w. N.).

    Dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG wird die Behörde gerecht, wenn der Adressat einer Verfügung erkennen kann, was von ihm gefordert wird und entsprechend sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. zum Folgenden Senatsbeschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris, Rn. 13; Senatsurt. v. 7.4.2009 - 11 LB 278/08 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2009 - 11 ME 225/09

    Tatsächliche Anhaltspunkte für eine hohe Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Nach den Feststellungen der Beklagten, in die Zeitungsberichte, Internetaufrufe u. a. auf der Seite "block-it-org", Flugblätter, Erfahrungen mit einer ähnlichen, bereits zuvor am 14. März 2009 durchgeführten Veranstaltung sowie das Kooperationsgespräch mit dem Kläger eingeflossen sind, sollte dabei geprobt werden, eine für den 1. Mai ebenfalls in Hannover angemeldete "rechtsextremistische" Versammlung (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 27.4.2009 - 11 ME 225/09 -, juris) zu verhindern und diese ggf. einzukreisen.

    Diese Bewertung wird schließlich noch dadurch unterstrichen, dass bei Durchführung der für den 1. Mai 2009 geplanten "rechtsextremistischen" Demonstration erhebliche gewalttätige Übergriffe (auch) aus dem linksextremen Spektrum konkret zu befürchten waren, die die Beklagte nach den anderweitigen Feststellungen des Senats (vgl. Beschl. v. 27.4.2009, a. a. O., Rn. 33 f.) selbst unter Heranziehung der verfügbaren externen Polizeikräfte aus anderen Bundesländern zum Schutz der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend hätte beherrschen können.

  • VG Aachen, 01.06.2011 - 6 K 363/11

    Stolberger "Blockadetraining" vom Februar 2011 war rechtswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Ob durch die untersagte Probeblockade zugleich der Straftatbestand des § 111 StGB verwirklicht worden wäre (vgl. VG Aachen, Urt. v. 1.6.2011 - 6 K 363/11 -, juris), kann deshalb offen bleiben.
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Denn die gezielte "selbsthilfeähnliche" Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung wird vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit (der "Gegendemonstranten") gerade nicht mehr umfasst, wie der Senat wiederholt (vgl. zuletzt etwa mit Beschl. v. 7.6.2011 - 11 LA 48/10 - unter Bezugnahme auf das Senatsurt. v. 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 53, m. w. N.) in Übereinstimmung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ff:, v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, u. a. -, juris, Rn. 44, und v. 7.3.2011 - 1 BvR 388/05 -, juris, Rn. 35) entschieden hat.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG wird die Behörde gerecht, wenn der Adressat einer Verfügung erkennen kann, was von ihm gefordert wird und entsprechend sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. zum Folgenden Senatsbeschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris, Rn. 13; Senatsurt. v. 7.4.2009 - 11 LB 278/08 -, a. a. O., m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00

    Verbot der Probeblockade

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Ist somit der Erlass der umstrittenen Auflage zur Verhinderung einer Probeblockade dem Grunde nach gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 VersG rechtmäßig, so entspricht auch der Wortlaut dieser - erkennbar in Anlehnung an die Verfügung, die dem des Beschluss des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2000 (- 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201) zu Grunde lag, erlassenen - Auflage den Anforderungen des § 37 Abs. 1 VwfVfG (i. V. m. § 1 Abs. 1 NVwVfG).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Zur öffentlichen Sicherheit gehört jedenfalls die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 -, juris, Rn. 15; Senatsurt. v. 7.4.2009 - 11 LB 278/08 -, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Denn die gezielte "selbsthilfeähnliche" Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung wird vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit (der "Gegendemonstranten") gerade nicht mehr umfasst, wie der Senat wiederholt (vgl. zuletzt etwa mit Beschl. v. 7.6.2011 - 11 LA 48/10 - unter Bezugnahme auf das Senatsurt. v. 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 53, m. w. N.) in Übereinstimmung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ff:, v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, u. a. -, juris, Rn. 44, und v. 7.3.2011 - 1 BvR 388/05 -, juris, Rn. 35) entschieden hat.
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Dazu gehören nicht nur potentiell abschreckende hoheitliche Vorfeldmaßnahmen, wie etwa Durchsuchungen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris, Rn. 15) oder Behinderungen der Anfahrt, sondern auch gezielte Verhinderungsmaßnahmen durch Dritte unter Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums.
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
    Denn die gezielte "selbsthilfeähnliche" Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung wird vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit (der "Gegendemonstranten") gerade nicht mehr umfasst, wie der Senat wiederholt (vgl. zuletzt etwa mit Beschl. v. 7.6.2011 - 11 LA 48/10 - unter Bezugnahme auf das Senatsurt. v. 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 53, m. w. N.) in Übereinstimmung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ff:, v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, u. a. -, juris, Rn. 44, und v. 7.3.2011 - 1 BvR 388/05 -, juris, Rn. 35) entschieden hat.
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, a. a. O., § 2 Rn. 11; a. A. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 11 LA 101/11 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2011 - 11 LA 108/11

    Auflagen für eine Versammlung zur Verhinderung der Bildung eines "Schwarzen

    Dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG wird die Behörde gerecht, wenn der Adressat einer Verfügung erkennen kann, was von ihm gefordert wird und entsprechend sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. zum Folgenden zuletzt Senatsbeschl. v. 28.7.2011 - 11 LA 101/11 -, juris, Rn. 16, m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13

    Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null;

    Denn ein Handeln genießt nicht den Schutz des Art. 8 GG und ist nicht als Versammlung einzustufen, soweit es auf die Unterbindung einer Versammlung gerichtet ist (BVerfG, Beschl. v. 11.06.1991 - 1 BvR 772/90 -, juris, Rn. 17; Nds. OVG, Beschl v. 28.07.2011 - 11 LA 101/11 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 23.02.2005 - 1 A 188.02 -, juris, Rn. 20; VG Hamburg, Beschl. v. 09.07.1999 - 20 VG 2677/99-, juris, Rn. 6).
  • VG Dresden, 01.02.2013 - 6 L 35/13

    "Keine Verhinderungsblockaden gegen Nazis"

    Die vom Antragsteller beanstandete Auflage ist demnach zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowohl am 2.2.2013 als auch bei dem weiteren Demonstrationsgeschehen im Februar 2013 als milderes Mittel zu dem sich ansonsten aufdrängenden Verbot der Veranstaltung gerechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 28.7.2011, Az. 11 LA 101/11).
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