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   OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04   

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https://dejure.org/2004,8434
OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04 (https://dejure.org/2004,8434)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2004 - 11 LA 107/04 (https://dejure.org/2004,8434)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2004 - 11 LA 107/04 (https://dejure.org/2004,8434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vereinfachte Zustellung an Anwaltssozietät; Zugang zum Arbeitsmarkt für türkischen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 5 Abs. 2 VwZG; § 85 Abs. 2 ZPO; § 53 BRAGO
    Vereinfachte Zustellung eines Widerspruchsbescheids an eine Anwaltssozietät; Maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung bei der vereinfachten Zustellung an einen Anwaltssozietät gegen Empfangsbekenntnis; Auswirkungen der gegenseitigen Vertretungsberechtigung und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinfachte Zustellung eines Widerspruchsbescheids an eine Anwaltssozietät; Maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung bei der vereinfachten Zustellung an einen Anwaltssozietät gegen Empfangsbekenntnis; Auswirkungen der gegenseitigen Vertretungsberechtigung und ...

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Sozietät

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Sozietät

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Sozietät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 312
  • NJW 2005, 312 (Volltext mit red./amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Zu den Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80.

    Er unterfalle dieser Rechtsprechung, weil er nach "einem Inlandsaufenthalt seit Geburt" Anspruch auf freien Zugang zum gesamten Arbeitsmarkt gemäß Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 habe.

    Insbesondere hat er nicht glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80, auf den er sich im Zulassungsverfahren allein beruft, zu seinen Gunsten erfüllt sind.

    Nach Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 haben die Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedsstaats angehörenden türkischen Arbeitsnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, wenn sie dort seit mindestens fünf Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben.

    Es ist allgemein anerkannt, dass vom Familiennachzug im Sinne des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 auch diejenigen Kinder türkischer Arbeitnehmer, die im Bundesgebiet geboren sind oder deren Einreise genehmigungsfrei ist, erfasst werden (vgl. Hailbronner, AuslR, Stand: März 2004, Art. 7 ARB 1/80 RdNr. 12; Dienelt, Aktuelle Fragen zum Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger, 2001, S. 33).

    Damit hat ein Familiennachzug im Sinne des Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 stattgefunden.

    In der Person des türkischen Arbeitnehmers, von dem der Familienangehörige sein Aufenthaltsrecht ableitet, müssen alle Voraussetzungen für eine Rechtstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erfüllt sein, um ein Aufenthaltsrecht für den Familienangehörigen nach Art. 7 ARB 1/80 zu begründen (vgl. Hailbronner, a.a.O., RdNr. 8).

    Es wäre deshalb Sache des Klägers gewesen nachzuweisen, dass entweder sein Vater oder seine Mutter die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erfüllen, zumal er im vorläufigen Rechtsschutzverfahren sich mit Schriftsatz vom 8. Mai 2002 allein darauf berufen hatte, dass er die Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 deshalb erfülle, weil er mit einer türkischen Arbeitnehmerin verheiratet sein (vgl. dazu den Senatsbeschl. v. 21.6.2002 - 11 ME 189/02 -).

    Ebenso wenig hat der Kläger bisher glaubhaft gemacht, dass er seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz ununterbrochen für einen zusammenhängenden Zeitraum von fünf Jahren bei seinen Eltern hatte und mit ihnen auch tatsächlich in häuslicher Gemeinschaft lebte (vgl. Hailbronner, a.a.O., Art. 7 ARB 1/80, RdNr. 9 und 23; Dienelt, a.a.O., S. 34 f.).

    Aus alledem ergibt sich, dass der Kläger nicht schlüssig dargetan hat, dass er zu dem von Art. 7 Satz 1 2. Gedankenstrich ARB 1/80 erfassten Personenkreis gehört.

    Er wendet sich mit seiner Kritik, das Verwaltungsgericht gehe zu Unrecht davon aus, dass er ein Aufenthaltsrecht nicht aus Art. 7 ARB 1/80 herleiten könne, letztlich gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung des Verwaltungsgerichts.

    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht entgegen der Darstellung des Klägers im Wege einer Hilfserwägung auch auf den Fall eingegangen, dass man ihm die beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich zubilligen würde.

    Es hat dazu selbständig entscheidungstragend ausgeführt, dass die Klage auch dann keinen Erfolg haben könne, da Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zulasse.

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Darin liegt kein Verstoß gegen die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des EGMR (vgl. dazu eingehend BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004, NVwZ 2004, 852).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-65/98

    Eyüp

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Ein Familienangehöriger, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbar auf diese Bestimmung berufen, um neben dem Zugang zum Arbeitsmarkt die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen (vgl. etwa Urt. v. 22.6.2000 - C - 65/98 -, InfAuslR 2000, 329).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - vom 29. April 2004 - C - 482/01 u.a. - (DVBl. 2004, 876 = InfAuslR 2004, 268) sei die von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht vertretene Auffassung, die in § 47 Abs. 1 AuslG geregelte Ist-Ausweisung gelte auch für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, nicht mehr haltbar.
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Dies ist der Tag, an dem er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet hat (st. Rspr. d. BVerwG seit d. Urt. v. 17.5.1979, BVerwGE 58, 107; vgl. auch Beschl. v. 7.5.2002, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 20).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Denn es besteht kein Anlass, die Berufung zuzulassen, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen als vom Verwaltungsgericht festgestellt als richtig darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 RdNr. 7 a).
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Dies hat zur Folge, dass die der Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwälte bei Zustellungen gegenseitig als vertretungsberechtigt und damit auch als empfangsberechtigt anzusehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1979, NJW 1980, 999; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. § 56 RdNr. 14; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 56 RdNr. 39).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Dem Kläger ist es in dieser Hinsicht nicht gelungen, einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgericht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, DVBl 2000, 1458).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04
    Angesichts dessen ist davon auszugehen, dass er sich nicht auf die Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 29. April 2004, der sich das Bundesverwaltungsgericht auch für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige angeschlossen hat (vgl. dazu die Pressemitteilung des BVerwG Nr. 48/2004 v. 3.8.2004 in der Sache 1 C 29.02), berufen kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele

    Soweit sich die Beigeladene demgegenüber auf einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 27. September 2004 zu 11 LA 107/04 beruft, rechtfertigt das dortige Ergebnis schon deshalb keine andere Beurteilung, weil es mit hier nicht zutreffenden Besonderheiten des konkreten Falls begründet worden ist.
  • OLG Köln, 16.11.2012 - 19 U 93/12

    Wenn die Software-Optimierung gegen den Willen des Kunden kostenpflichtig ist

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 27.09.2004 - 11 LA 107/04, NJW 2005, 312) für den Fall einer Abwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten von länger als einer Woche eine Zustellungsfiktion mit Eingang in der Sozietät angenommen hat, wenn der Zustellungsadressat entgegen § 53 BRAO keinen Vertreter bestellt hat, so kann dem jedenfalls für den Zivilprozess nicht gefolgt werden.
  • OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts eines Schriftstückes

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des OVG Lüneburg (NJW 2005, 312).
  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 958/14

    Immissionsschutzrecht

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es für die Wirksamkeit bzw. das Datum der Zustellung an einen allein bevollmächtigten Rechtsanwalt nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei ankommt, sondern darauf, dass dieser von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2012 - OVG 11 S 38.12 - juris Rdnr. 10 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.05.1984 - 3 C 48.83 - juris Rdnr. 21 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 17.05.1979 - 2 C 1/79 - juris; dem abweichenden Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.09.2004 - 11 LA 107/04 - lagen Besonderheiten jenes konkreten Falls zugrunde, die hier nicht ersichtlich sind).
  • AG Hannover, 22.03.2011 - 241 OWi 593/10

    Verfolgungsverjährung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit - bei Zustellung an

    Zum einen ist hier eine Zustellung jedenfalls auch an Rechtsanwalt Dr. S... erfolgt; zum anderen sind bei Vollmachtserteilung an eine Anwaltssozietät sämtliche der Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwälte bei Zustellungen gegenseitig als vertretungsberechtigt und damit auch als empfangsberechtigt anzusehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2004, NJW 2005, 312).
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