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   OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09   

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OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09 (https://dejure.org/2010,7564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.2010 - 11 LA 23/09 (https://dejure.org/2010,7564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 (https://dejure.org/2010,7564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 Abs. 1 AufenthG; § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
    Tatsächliche Durchführung einer Abschiebung als Voraussetzung für die Pflicht zur Kostentragung der Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 69 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 69 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 67 Abs. 1, VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1, GFK Art. 31
    Abschiebungskosten, Abschiebungshaft, Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 66 Abs. 1; AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2
    Tatsächliche Durchführung einer Abschiebung als Voraussetzung für die Pflicht zur Kostentragung der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatsächliche Durchführung einer Abschiebung als Voraussetzung für die Pflicht zur Kostentragung der Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Zur Kostenpflicht bei nicht erfolgter Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Beschluss vom 20.01.2010

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09
    Im vorliegenden Fall kann offen bleiben, ob im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der erhobenen Kosten für eine Abschiebungshaft die Verwaltungsgerichte inzident auch die Rechtmäßigkeit der Abschiebungshaft zu überprüfen haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - BVerwG 1 C 15.04 -, BVerwGE 124, 1 = NVwZ 2005, 1433 einerseits und Urt. d. Sen. v. 22.2.2007 - 11 LB 304/05 - andererseits).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Juni 2005 (- 1 BVerwG 1 C 15.04 -, InfAuslR 2005, 480) entschieden hat, dient § 66 AufenthG der Präzisierung und Erweiterung der fortbestehenden Veranlasserhaftung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG, nicht hingegen deren Begrenzung.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2009 - 7 LA 145/08

    Pflicht zur Abschiebungskostentragung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09
    Dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt, ändert nichts daran, dass der Ausländer seine Inhaftierung und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (so auch: Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2009 - 7 LA 145/08 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.7.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris; BayVGH, Urt. v. 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252; Hailbronner, a.a.O., § 66 Rn. 1 e; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: November 2009, § 66 Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2006 - 7 A 11671/05

    Heranziehung eines Ausländers zu Abschiebungshaftkosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09
    Dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt, ändert nichts daran, dass der Ausländer seine Inhaftierung und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (so auch: Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2009 - 7 LA 145/08 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.7.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris; BayVGH, Urt. v. 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252; Hailbronner, a.a.O., § 66 Rn. 1 e; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: November 2009, § 66 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 11 S 646/04

    Kostentragungspflicht von Abschiebungshaftkosten trotz unterbliebener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09
    Dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt, ändert nichts daran, dass der Ausländer seine Inhaftierung und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (so auch: Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2009 - 7 LA 145/08 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.7.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris; BayVGH, Urt. v. 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252; Hailbronner, a.a.O., § 66 Rn. 1 e; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: November 2009, § 66 Rn. 9).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist.
  • VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049

    Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09
    Dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt, ändert nichts daran, dass der Ausländer seine Inhaftierung und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (so auch: Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2009 - 7 LA 145/08 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.7.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris; BayVGH, Urt. v. 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252; Hailbronner, a.a.O., § 66 Rn. 1 e; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: November 2009, § 66 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

    Dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt, ändert nichts daran, dass der Ausländer seine Inhaftierung und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.1.2010 - 11 LA 23/09 -, juris Rn. 7 f.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 66 Rn. 9 jeweils m.w.N.; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), BT-Drs.

    Diese Veranlasserhaftung entfällt nicht allein dadurch, dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.1.2010, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.2009, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12

    Kosten der Abschiebung

    Dass die Abschiebung aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordene Umstände nicht zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland führt, ändert nichts daran, dass der Ausländer die Vorbereitungsmaßnahmen und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317 = AuAS 2010, 139, und vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, Juris m.w.N.).
  • VG Berlin, 28.05.2013 - 21 K 342.12

    Heranziehung zu den Kosten einer versuchten Zurück- bzw. Abschiebung

    § 66 Abs. 1 AufenthG setzt lediglich voraus, dass Kosten infolge der "Durchsetzung" einer Zurückschiebung oder Abschiebung entstanden sind, enthält jedoch keine Beschränkung auf tatsächlich aufenthaltsbeendende Abschiebungen (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 10 C 12.1470 - Juris Rdnr. 24; VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 - Juris Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - Juris Rdnr. 5 und vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 - Juris Rdnr. 7 f.; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, § 66 Rdnr. 9; vgl.a. die Gesetzesbegründung BT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - 1 B 136/85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2010 - 11 LA 23/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2013 - 8 LA 136/12

    Veranlassung eines wegen einer nicht erfolgten Ankündigung des

    Demgemäß wird etwa die Anordnung der Abschiebungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines aufgrund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers als von ihm im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG veranlasst angesehen, ohne dass es für die Kostenhaftung von Belang ist, ob es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände tatsächlich zur Abschiebung gekommen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31.3.2010, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.1.2010 - 11 LA 23/09 -, juris Rn. 7 f.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 66 Rn. 9 jeweils m.w.N).
  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 5159/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - Rdnr. 5; 27. Kammer des Hauses Urteil vom7. Juli 2009 - 27 K 4910/08 -.
  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3330/11

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - Rdnr. 5; 27. Kammer des Hauses Urteil vom7. Juli 2009 - 27 K 4910/08 -.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 1 LA 165/08

    Abschiebungskosten, Berufungszulassung, Freiheitsberaubung, Bundespolizei,

    Denn dieser hat auch die Kosten derjenigen Abschiebungsversuche zu tragen, die aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, abgebrochen werden müssen (zu den Kosten eines abgebrochenen Abschiebungsversuchs vgl. z.B. Nds. OVG, B. v. 31.3.2010 - 8 PA 28/10 -, AuAS 2010, 139 = InfAuslR 2010.317; B. v. 20.1.2010 - 11 LA 23/09 -, OVG Datenbank).
  • VG Hamburg, 22.02.2010 - 4 K 1377/09

    Geltendmachung der Kosten der Abschiebung bei freiwilliger Ausreise

    Denn die Kostenhaftung des § 66 Abs. 1 AufenthG umfasst bereits nach dem Wortlaut und dem Zweck der Vorschrift, dem Veranlasserprinzip Rechnung zu tragen, auch solche Kosten, die in Vorbereitung der Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers entstanden sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.1.2010, 11 LA 23/09, juris, m.w.N.; OVG Koblenz, Urt. v. 27.7.2006, AuAS 2007, 17).
  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3580/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - Rdnr. 5; 27. Kammer des Hauses Urteil vom7. Juli 2009 - 27 K 4910/08 -.
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