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   OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16   

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OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16 (https://dejure.org/2017,15128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.05.2017 - 11 LA 24/16 (https://dejure.org/2017,15128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 11 LA 24/16 (https://dejure.org/2017,15128)
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer

    Gleiches ist für den Bereich der Sportwetten anzunehmen, in dem gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18

    Untersagung der Vermittlung bestimmter Sportwetten (Ereigniswetten und

    Der Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, u. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris).

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es dagegen nicht (vgl. auch Senatsurt. v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 -, juris, Rn. 27; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).

    Durch die beispielhafte Aufführung von bestimmten Ereigniswetten hat der Beklagte zudem hinreichend verdeutlicht, welche Wetten er als unzulässige Ereigniswetten ansieht (vgl. Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 31).

    Davon ausgehend kann von einem Überwiegen der Geschicklichkeit der Wettenden gegenüber dem Zufallselement bei wertender Betrachtungsweise keine Rede sein (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 39; vgl. auch Dietlein/Hüsken, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 3 GlüStV, Rn. 4, m.w.N.).

    Der Senat hatte und hat keinen Anlass, diese Angaben zu bezweifeln (vgl. Senatsbeschlüsse v. 15.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 41, und v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer

    Gleiches ist für den Bereich der Sportwetten anzunehmen, in dem gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 39 ff. und v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Feststellungsklage eines Veranstalters von Sportwetten

    Dementsprechend hat der Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2017 (- 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 21) entschieden, dass gegenüber den Glücksspielveranstaltern, anders als gegenüber den Vermittlern, die länderübergreifende Glücksspielaufsicht nach § 9 a Abs. 3 GlüStV eingreift.

    Nach der Rechtsprechung des Senats beinhaltet die Glücksspielaufsicht sämtliche Tätigkeiten der Erlaubnis- und Konzessionsnehmer im in der Zulassung geregelten Bereich - z.B. bei § 9 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 1. Alt. GlüStV die Veranstaltung von Sportwetten, egal ob konzessioniert oder nicht (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 21; Oldag, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 9 a GlüStV, Rn. 10).

    Demnach ist der Beklagte im Verhältnis zu den Wettvermittlern auch die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 19 ff.; VG Stade, Beschl. v. 13.10.2014 - 6 B 1462/14 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Denn nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung handelt es sich bei den von der Klägerin veranstalteten und von ihren Franchisenehmern vermittelten Wetten auf das nächste Tor um nach § 21 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 letzter Halbsatz GlüStV unzulässige Ereigniswetten (vgl. Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, NdsVBl 2017, 121, juris, Rn. 39; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., Juris, Rn. 42 ff.; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, juris, Rn. 17; VGH des Saarlandes, Beschl. v. 8.10.2012 - Lv 1/13 -, juris, Rn. 70 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 B 12/15 -, juris, Rn. 26 f.; VG Stade, Beschl. v. 13.10.2014 - 6 B 1462/14 -, juris, Rn. 14 ff.; VG Hannover, Beschl. v. 7.3.2017 - 10 B 3761/16 -, juris, Rn. 38; VG des Saarlandes, Urt. v. 5.11.2015 - 6 K 207/15 -, juris, Rn. 47 f.; VG Regensburg, Beschl. v. 17.11.2014 - RN 5 S 14.1494 -, juris, Rn. 20 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 169/17

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle;

    Gleiches ist für den von der Antragstellerin angeführten Bereich der Sportwetten anzunehmen, in dem gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 11 LA 128/17

    Untersagung der Vermittlung bestimmter Sportwetten (Ereigniswetten und

    Die Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten verstößt nicht wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits gegen Unionsrecht (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, u. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris).

    Die Glücksspielaufsicht über Vermittler von Sportwetten wird von § 9 a Abs. 3 GlüStV nicht umfasst (vgl. zum Vorstehenden: Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 21, und v. 7.3.2018 - 11 LA 43/17 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich des Umfangs der verbotenen Wettformen (zu einer derartigen Fallgestaltung siehe etwa Nds. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 11 LA 24/16 -, juris), sondern auch hinsichtlich der Beschränkung auf den nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügenden Wettveranstalter und hinsichtlich der Beschränkung auf (rein) internetbasierte Wettformen.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Pokerspielen

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es nicht (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, a.a.O., juris, Rn. 16; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinopielen

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es nicht (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, a.a.O., juris, Rn. 16; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).
  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

    Das Beiladungsgebot des § 65 Abs. 2 VwGO wird jedoch nur ausgelöst, wenn die Veranstalterin durch den Klageantrag bzw. das Klageziel potenziell negativ betroffen wäre, was bei parallelem Interesse von Klägerin und Veranstalterin nicht der Fall ist (vgl. ebenso OVG NRW, Beschl. v. 14.04.2016 - 4 B 860/15 -, juris Rn. 2 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 08.05.2017 - 11 LA 24/16 -, juris Rn. 5 ff; BayVGH, Beschl. v. 26.07.2016 - 10 S 16.1423 -, juris Rn. 13 ff).
  • VG Augsburg, 10.03.2020 - Au 8 K 18.794

    Untersagung der Vermittlung einzelner Sportwetten

  • VG Freiburg, 10.02.2022 - 10 K 1559/21

    Beiladung bei Untersagung einer Wettvermittlungsstelle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 B 10860/19

    Anordnungsanspruch; Anwendungsvorrang; Ausnahme; Dienstleistungsfreiheit;

  • VGH Bayern, 19.05.2022 - 23 C 22.1156

    Beiladung eines Sportwettenveranstalters zum Klageverfahren eines

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