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   OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10   

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https://dejure.org/2011,10682
OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10 (https://dejure.org/2011,10682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.01.2011 - 11 LA 503/10 (https://dejure.org/2011,10682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 11 LA 503/10 (https://dejure.org/2011,10682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrecht - Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle zwingender Ausweisung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 AufenthG; § 56 Abs. 1 AufenthG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK
    Absehen von einer nach § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zwingenden Ausweisung aufgrund der zukünftigen Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich eines noch ungeborenen deutschen Kindes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 53, AufenthG § 53 Nr. 1 1. Alt., EMRK Art. 8, GG Art. 6
    Vaterschaft, ungeborenes Kind, Kind, deutsches Kind, Ausweisung, zwingende Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Geburt, bevorstehende Geburt, Ausweisungsschutz, Schutz von Ehe und Familie, familliäre Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von einer nach § 53 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) zwingenden Ausweisung aufgrund der zukünftigen Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich eines noch ungeborenen deutschen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwingende Ausweisung und das noch nicht geborene deutsche Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von einer nach § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zwingenden Ausweisung aufgrund der zukünftigen Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich eines noch ungeborenen deutschen Kindes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10
    Sollte der Kläger sich stattdessen auf einen verfassungs- bzw. völkerrechtlich unmittelbar aus Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK ergebenden "Ausweisungsschutz" berufen wollen, so verkennt er, dass sich daraus regelmäßig keine unmittelbaren ausländerrechtlichen Folgen ergeben, also auch kein "Ausweisungsschutz", sondern vielmehr nur das Gebot ableitet, die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet angemessen zu berücksichtigen und einzelfallbezogen mit den gegenläufigen öffentlichen, insbesondere dem hier einschlägigen öffentlichen Sicherheitsinteresse abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.8.2010 - 2 BvR 130/10 - juris, und v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 ff.).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das lediglich formal-rechtliche Band der Elternschaft zu einem im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Kind dem Ausländer regelmäßig noch keinen aufenthaltsrechtlichen Schutz vermittelt, sondern vielmehr auch eine tatsächliche sozial-familiäre Beziehung, d. h. eine (Mit-)Übernahme elterlicher Verantwortung gegeben sein muss, die allerdings nicht zwingend ein häusliches Zusammenleben von Vater und Kind voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009, a. a. O., Rn. 14 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 18 E 1230/08

    Erforderlichkeit einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung am Maßstab

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10
    Die Ausländerbehörde sei allenfalls - sinngemäß im Wege einer verfassungskonformen, teleologischen Reduktion der Rechtsfolge des § 53 AufenthG - verpflichtet, in extremen, höchst seltenen Ausnahmefällen wegen Unverhältnismäßigkeit von der Ausweisung abzusehen (vgl. ergänzend zu den Nachweisen des Verwaltungsgerichts OVG Münster, Beschl. v. 26.5.2009 - 18 E 1230/08 -, AuAS 2009, 184 f.).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10
    Die Annahme, eine noch nicht existente und deshalb dem Ausländer nicht nach § 56 Abs. 1 AufenthG besonderen Ausweisungsschutz vermittelnde etwaige zukünftige Lebensgemeinschaft schließe gleichwohl eine nach § 53 Nr. 1 AufenthG zwingende Ausweisung aus, stünde zudem mit der auch verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, InfAuslR 2007, 275 ff.) Systematik der §§ 53 ff. AufenthG nicht im Einklang.
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10
    Sollte der Kläger sich stattdessen auf einen verfassungs- bzw. völkerrechtlich unmittelbar aus Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK ergebenden "Ausweisungsschutz" berufen wollen, so verkennt er, dass sich daraus regelmäßig keine unmittelbaren ausländerrechtlichen Folgen ergeben, also auch kein "Ausweisungsschutz", sondern vielmehr nur das Gebot ableitet, die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet angemessen zu berücksichtigen und einzelfallbezogen mit den gegenläufigen öffentlichen, insbesondere dem hier einschlägigen öffentlichen Sicherheitsinteresse abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.8.2010 - 2 BvR 130/10 - juris, und v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 8 ME 159/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10
    Die Tatsache, dass in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein etwaiger ausländerrechtlicher Schutz des werdenden Vaters noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. ergänzend Nds. OVG, Beschl. v. 29.6.2010 - 8 ME 159/10 -, juris, Rn. 5, 8, m. w. N.), spricht vielmehr entschieden gegen die Annahme, einem solchen Schutz einer noch nicht bestehenden familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind käme ein solches Gewicht zu, dass er schon von Verfassungs wegen auch entgegenstehenden schwerwiegenden sicherheitsrechtlichen Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt des werdenden ausländischen Vaters im Bundesgebiet vorgehe.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 11 LA 503/10
    Da nicht jeder familienrechtliche Schutz der Ausweisung eines Ausländers entgegensteht, sich insbesondere auch gewichtige familiäre Belange nicht stets gegenüber dem gegenläufigen öffentlichen Interesse daran durchsetzen, den Ausländer durch die Ausweisung an der Begehung weiterer schwerer Straftaten im Bundesgebiet zu hindern, müsste vielmehr zur Bejahung der verfassungsrechtlichen Unverhältnismäßigkeit bzw. des "extremen Ausnahmefalles" hinzukommen, dass etwaigen schutzwürdigen familiären Belangen auch ein Vorrang gegenüber dem öffentliche Interesse daran zukommt, den Kläger an der Begehung weiterer Straftaten zu hindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.5.2009 - 11 ME 426/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

    Die Ausweisung des Antragstellers erweist sich auch unter Berücksichtigung der sich aus verfassungs- und völkervertraglichen Bestimmungen ergebenden Schutzwirkungen nicht als unverhältnismäßig (vgl. zur dogmatischen Begründung und Erforderlichkeit einer solchen Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer einfachgesetzlich zwingenden Ausweisung: BVerwG, Beschl. v. 11.7.2003 - BVerwG 1 B 252.02 -, Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14; Beschl. v. 10.12.1993 - BVerwG 1 B 160.93 -, juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 3.7.2012 - 11 LA 150/12 -, juris Rn. 5 f.; Beschl. v. 7.1.2011 - 11 LA 503/10 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, juris Rn. 25 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.5.2009 - 18 E 1230/08 -, juris Rn. 11.).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 167/12

    Ermittlung der Dauer der Befristung einer Ausweisung unter präventiven

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ebenfalls ohne Erfolg (Senatsbeschl. v. 7.1.2011 - 11 LA 503/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2012 - 11 LA 150/12

    Art. 8 EMRK als abweichende gesetzliche Regelung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 5 AufenthG;

    Ein etwaiger Verstoß gegen Art. 8 EMRK durch eine Ist-Ausweisung nach § 53 AufenthG kann daher methodengerecht nur dann vermieden werden, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG oder für eine teleologische Reduktion der Rechtsfolge des § 53 AufenthG gegeben sind (Senatsbeschl. v. 7.1.2011 - 11 LA 503/10 -, juris, Rn. 3 f.; BVerwG, Beschl. v. 11.7.2003 - 1 B 252/02 -, juris, Rn. 4, noch zu § 47 Abs. 1 AuslG).
  • VG Stade, 13.04.2011 - 4 A 1413/09

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Allenfalls in extremen, höchst seltenen Ausnahmefällen kann eine zwingende Ausweisung dennoch unverhältnismäßig sein (vgl. Urt. d. VG Oldenburg v. 27.10.2010 - 11 A 2062/10 - sowie d. dazu ergangene Beschl. d. Nds. OVG v. 07.01.2011 - 11 LA 503/10 -, jeweils mit Nachweisen zur Rspr. d. BVerwG u. weiterer Obergerichte).
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