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   OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11   

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https://dejure.org/2011,9875
OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11 (https://dejure.org/2011,9875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 (https://dejure.org/2011,9875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2011 - 11 LA 57/11 (https://dejure.org/2011,9875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 108 Abs. 2 VwGO; § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Antrag auf Terminsverlegung abgelehnt wird, kann das rechtliche Gehör verletzt sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehörsverletzung bei Ablehnung des Antrags auf Terminsverletzung im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Antrag auf Terminsverlegung abgelehnt wird, kann das rechtliche Gehör verletzt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 10
  • NJW 2011, 1986
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. zum Vorstehenden etwa BVerwG, Beschl. v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris m. w. Nachw. a. d. Rspr.).

    Wenn auch das Verwaltungsgericht nach seinem damaligen Kenntnisstand den Verhandlungstermin nicht ohne Weiteres verlegen musste, bestand jedenfalls angesichts seiner Zweifel ein hinreichender tatsächlicher Anlass, durch einen Rückruf in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers Nachfragen wegen der geltend gemachten Erkrankung zu halten und gegebenenfalls - wie von § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO vorgesehen - eine Glaubhaftmachung der Verhinderung zu verlangen (so auch BVerwG in einem vergleichbaren Fall, vgl. Beschl. v. 21.12.2009, a.a.O.).

    In einer derartigen Konstellation ist es deshalb gerechtfertigt, auf entsprechende Darlegungen in der Gehörsrüge zu verzichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11
    Damit ist der Kläger objektiv nicht in der Lage, Ausführungen darüber zu machen, was er noch vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 -, BVerwGE 96, 368 = NJW 1995, 1441).

    Ebenso wenig kommt eine entsprechende Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1994, a.a.O.).

  • BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06

    Terminsverlegung; Erkrankung des Bevollmächtigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11
    Deshalb müssen, wenn der Antrag auf Terminsverlegung mit einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten begründet wird, dem Gericht regelmäßig nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit gemacht und diese etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH, Beschl. v. 10.4.2007 - XI B 58/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Gehörsverstoß zur Folge hatte, dass sich ein Beteiligter zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt und damit zum Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht äußern konnte (BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, NJW 2008, 3157 Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 ZB 05.616 -, NVwZ-RR 2007, 718, 719; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.).

    Auch ist dann nicht die Darlegung erforderlich, inwiefern eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Wurde etwa eine mündliche Verhandlung unter Versagung rechtlichen Gehörs ohne den Rechtsmittelführer oder seinen Prozessbevollmächtigten durchgeführt, lässt sich im Nachhinein nicht feststellen, wie die mündliche Verhandlung im Falle ihrer Anwesenheit verlaufen wäre, so dass er keine Ausführungen dazu machen kann, was er noch vorgetragen hätte (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 779 f.; BVerwG, Urteil vom 29.09.1994 - 3 C 28.92 -, NJW 1995, 1441; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11).

    Dementsprechend kann aber auch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung, insbesondere wegen unverschuldeter Verhinderung des Prozessbevollmächtigten, einen erheblichen Grund für eine Terminsaufhebung darstellen (BVerwG, Beschluss vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 -, juris Rn. 9, und Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3185; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1987).

    Vielmehr lag vorliegend aus Sicht des Klägers nahe, dass das Verwaltungsgericht erst in der mündlichen Verhandlung über den kurzfristig vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag entscheidet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986, 1987).

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 12 ZB 19.1222

    Zulässigerklärung einer Kündigung während der Elternzeit

    Denn die nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO bestehende Möglichkeit, einen Termin zur mündlichen Verhandlung aus erheblichen Gründen zu verschieben, soll den Verfahrensbeteiligten gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess ermöglichen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Lüneburg, B.v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 - NJW 2011, 1986).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - 2 L 34/16

    Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung

    Wird der Antrag auf Terminsverlegung mit einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten begründet, müssen gegenüber dem Gericht regelmäßig nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit gemacht und diese ggf. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris, RdNr. 7, m.w.N).

    Es ist allgemein anerkannt, dass auch eine anwaltliche Versicherung über selbst erlebte Vorgänge ein zulässiges Beweismittel zur Glaubhaftmachung einer Behauptung im Sinne des § 294 Abs. 1 ZPO (i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO) darstellt, das allerdings vom Gericht frei zu würdigen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011, a.a.O., RdNr. 7, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Abgesehen davon ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht davon auszugehen, dass ein erheblicher Grund im Sinn von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO nachträglich erstmals im Zulassungsverfahren dargelegt werden kann mit der Folge, dass eine ursprünglich zu Recht abgelehnte Terminsverlegung im Nachhinein zur Annahme eines Gehörsverstoßes führen würde (so wohl die zitierte, soweit ersichtlich, vereinzelt gebliebene Entscheidung des NdsOVG, B.v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 - juris Rn. 3; vgl. demgegenüber NdsOVG, B.v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - juris Rn. 7 f.).

    Mangels nachträglicher Substantiierung und Glaubhaftmachung eines Hinderungsgrunds gemäß § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO wäre die in dem zitierten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. April 2011 (- 11 LA 57/11 - juris Rn. 3) vertretene Rechtsauffassung im Übrigen auch nicht entscheidungserheblich.

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

    Gerade bei kurzfristig gestellten Anträgen auf Terminsverlegung bestehen hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 05.06.2012 - 17 E 196/12 -, juris, v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 -, juris; erk. Ger., Beschl. v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 -, juris mwN).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 2 WD 6.17

    Abwesenheit; Abwesenheit in der Berufungshauptverhandlung; Anhörungsrüge;

    Denn die Notwendigkeit, einen Verhinderungsgrund substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen, muss sich einem Rechtsanwalt aufdrängen, entspricht dies doch den Anforderungen der ständigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 4 m.w.N., Nds OVG, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 LA 57/11 - juris Rn. 3, BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Januar 2017- 2 L 34/16 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 17 E 196/12

    Verstoß gegen die obliegende Kostenminderungspflicht bei Einschaltung externer

    OVG, Beschluss vom 20. April 2011 11 LA 57/11 , juris, Rn. 3 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - VI B 114/11 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; BSG, 'Beschlüsse vom 07. Juli 2011 - B 14 AS 35/11 B -, juris, Rn. 7, und vom 13. Oktober 2010 B 6 KA 2/10 B , juris, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - 9 A 2837/17

    Zulassung der Berufung hinsichtlich Darlegen der Versagung rechtlichen Gehörs

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986, juris Rn. 3.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13

    Zumutbarkeit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch einen Rechtsanwalt zu

    Allerdings kann in einer fehlerhaften Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages, d.h. in der Ablehnung trotz Vorliegens eines "erheblichen Grundes" und der dadurch bedingten Nichtteilnahme des Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten zugleich auch ein im Zulassungsverfahren rügefähiger Verstoß gegen das Gebot, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.8.2007 - 5 B 10/07 -, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986 ff., juris, Rn. 2 ff.).
  • VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1017

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    Wird der Antrag auf Terminsverlegung mit einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten begründet, müssen gegenüber dem Gericht regelmäßig nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit gemacht und diese ggf. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (vgl. NdsOVG, B.v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 7 m.w.N).
  • SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die Darlegung der

  • SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 549/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an den Nachweis der

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