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   OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14   

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OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14 (https://dejure.org/2014,37842)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2014 - 11 LB 15/14 (https://dejure.org/2014,37842)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2014 - 11 LB 15/14 (https://dejure.org/2014,37842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur präventiv-polizeilichen Bekämpfung von Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 257
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, juris, Rn. 20, m. w. N.).

    Die "Notwendigkeit" der erkennungsdienstlichen Behandlung bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz gemäß kriminalistischer Erfahrung in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig in anderer Sache mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potenzieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte (Wiederholungsgefahr) und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a. a. O., und v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a. a. O.).

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO, § 170 Abs. 2 StPO oder § 45 JGG eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a. a. O.; Senatsurt. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, NdsVBl.

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    In Bezug auf das Erfordernis der Wiederholungsgefahr bedarf es in diesen Fällen einer eingehenden Würdigung aller hierfür relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Verfahrenseinstellung bzw. den Freispruch und der Prüfung, ob die Verdachtsmomente vollständig ausgeräumt sind (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231, juris, Rn. 11; OVG Saarland, Urt. v. 5.10.2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 61; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2010 - 5 A 479/09 -, juris, Rn. 37; Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.11.2009 - 3 B 355/08 -, juris, Rn. 4).

    Dieser Maßstab werde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht, welches einen auf besonderen Anhaltspunkten beruhenden Tatverdacht verlange, den die Polizeibehörde darlegen müsse (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    Denn jedenfalls für die Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr besteht, und eine hieran anknüpfende etwaige Ermessensentscheidung der Behörde ist auf die aktuelle Sach- und Rechtslage in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, juris, Rn. 31).

    Die "Notwendigkeit" der erkennungsdienstlichen Behandlung bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz gemäß kriminalistischer Erfahrung in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig in anderer Sache mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potenzieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte (Wiederholungsgefahr) und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a. a. O., und v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2011 - 11 LA 209/11

    In Zweifel ziehen einer erheblichen Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen (erstmals mit Beschl. v. 12.9.2011 - 11 LA 209/11 -, juris; Urt. v. 19.2.2013 - 11 LB 151/12 -, Beschl. v. 7.10.2013 - 11 LA 65/13 - Beschl. v. 28.10.2013 - 11 LA 94/13 -) zum Wegfall des Restverdachts Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847

    Erkennungsdienstliche Behandlung erfordert keine strafgerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 27. Dezember 2010 (- 10 ZB 10.2847 -, juris, Rn. 8, 9) die Feststellung eines fortbestehenden hinreichenden Tatverdachts fordert, ist dies in Abgrenzung zu einer nicht erforderlichen strafgerichtlichen Schuldfeststellung erfolgt und dürfte nicht so zu verstehen sein, dass die Voraussetzungen nach § 203 StPO vorliegen müssen.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    Ist dies nicht der Fall, sondern die aktuelle Sach- und Rechtslage maßgeblich, die Behörde deshalb insoweit ohnehin zu einer verfahrensbegleitenden Kontrolle und ggf. zu einer Aktualisierung ihrer Ermessens- oder Prognoseerwägungen verpflichtet, die auch im gerichtlichen Verfahren erfolgen kann (vgl. dazu für ausländerrechtliche Verfahren: BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - BVerwG 1 C 14.10 -, juris, Rn. 17 ff.), so gilt dies zugleich auch für die Nachholung einer unterbliebenen Anhörung wie im vorliegenden Fall.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO, § 170 Abs. 2 StPO oder § 45 JGG eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a. a. O.; Senatsurt. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    Unabhängig davon wäre die unterbliebene Anhörung in einem gesonderten Verfahren hier nach § 46 VwVfG unerheblich, da das Ermessen der Behörde beim Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO intendiert (vgl. Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, juris, Rn. 38 f.) und ein Ausnahmefall nicht gegeben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - 5 A 479/09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    In Bezug auf das Erfordernis der Wiederholungsgefahr bedarf es in diesen Fällen einer eingehenden Würdigung aller hierfür relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Verfahrenseinstellung bzw. den Freispruch und der Prüfung, ob die Verdachtsmomente vollständig ausgeräumt sind (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231, juris, Rn. 11; OVG Saarland, Urt. v. 5.10.2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 61; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2010 - 5 A 479/09 -, juris, Rn. 37; Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.11.2009 - 3 B 355/08 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Saarland, 05.10.2012 - 3 A 72/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtet auf die Feststellung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14
    In Bezug auf das Erfordernis der Wiederholungsgefahr bedarf es in diesen Fällen einer eingehenden Würdigung aller hierfür relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Verfahrenseinstellung bzw. den Freispruch und der Prüfung, ob die Verdachtsmomente vollständig ausgeräumt sind (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231, juris, Rn. 11; OVG Saarland, Urt. v. 5.10.2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 61; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2010 - 5 A 479/09 -, juris, Rn. 37; Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.11.2009 - 3 B 355/08 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 16.11.2009 - 3 B 355/08

    Prozesskostenhilfe; mutwillige Rechtsverfolgung

  • VGH Bayern, 21.10.2002 - 24 C 02.2268
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Für die Annahme eines Restverdachts ist ein nach Würdigung der gesamten belastenden und entlastenden Umstände fortbestehender Tatverdacht zu fordern (OVG Lüneburg, Urt. v. 20.11.2014 - 11 LB 15/14 -, juris).

    Andererseits kann die nur theoretische Möglichkeit der Tatbegehung ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte einen Restverdacht nicht begründen (OVG Lüneburg, Urt. v. 20.11.2014 - 11 LB 15/14 -, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Die Eignung entfällt daher nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Betroffene stets nur in gleicher Weise straffällig wird und dabei stets als Täter zu erkennen ist oder wenn nur eine besondere deliktstypische oder schutzgutspezifische Gefährdungslage gegeben ist, die die Erhebung einzelner oder aller Merkmale überflüssig erscheinen lässt (Senatsurt. v. 17.11.2015 - 11 LB 32/15 - und v. 20.11.2014 - 11 LB 15/14 -, juris, Rdnr.59; Sächs. OVG, Beschl. v. 16.4.2014 - 3 A 274/12 -, juris, Rdnr. 15 m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 17 K 3859/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Kind; Kinderpornografie; Kinderpornographie;

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006- 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 2015- 5 A 1980/14 -, 4. September 2014 - 5 A 988/13 - und 27. November 2012 - 5 E 815/12 - Nds. OVG, Urteil vom 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris, Rn. 33; Sächs. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 - 24 C 02.2268 -, juris, Rn. 10.
  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Der Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der gegen den Betroffenen als Beschuldigten des inzwischen abgeschlossenen Strafverfahrens getroffenen Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt, soweit unter Würdigung der gesamten Umstände des Falles der Tatverdacht gegen den Beteiligten nicht vollständig entfallen ist, sondern ein hinreichender "Restverdacht" fortbesteht (vgl. BVerwG, a. a. O. u. B. v. 14. Juli 2014 - 6 B 2/14 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 15. Januar 2010 - 10 CS 09.2112 - juris Rn. 10, B. v. 27. Dezember 2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8 u. B. v. 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5; OVG Nds., U. v. 20. November 2014 - 11 LB 15/14 - juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt;

    Die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte kann dazu führen, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt (NdsOVG, Urt. v. 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris Rn. 58; BayVGH, Beschl. v. 28. November 2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auch die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte kann dazu führen, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt (vgl. OVG Nds., Urteil vom 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris Rn. 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2016 - 5 E 85/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Annahme einer relevanten Gefahr

    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, 1110 = juris, Rn. 11, und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. September 2014 - 5 A 988/13 -, vom 27. November 2012 - 5 E 815/12 -, vom 1. Juli 2011 - 5 A 530/11 - und vom 9. Mai 2008 - 5 E 199/08 - Nds. OVG, Urteil vom 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris, Rn. 33; Sächs. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 - 24 C 02.2268 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 5 E 808/15

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen Verdachts des Betruges (hier:

    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, 1110 = juris, Rn. 11, und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. September 2014 - 5 A 988/13 -, vom 27. November 2012 - 5 E 815/12 -, vom 1. Juli 2011 - 5 A 530/11 - und vom 9. Mai 2008 - 5 E 199/08 - Nds. OVG, Urteil vom 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris, Rn. 33; Sächs. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 - 24 C 02.2268 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2018 - 5 A 328/17

    Anordnung der Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen hinsichtlich

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 1 und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 5 B 593/17 -, vom 4. September 2014 - 5 A 988/13 -, vom 27. November 2012 - 5 E 815/12 -, vom 1. Juli 2011 - 5 A 530/11 - und vom 9. Mai 2008 - 5 E 199/08 - Nds. OVG, Urteil vom 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris, Rn.33; Sächs. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 - 24 C 02.2268 -, juris, Rn. 10.
  • VG Schwerin, 15.01.2020 - 7 A 4565/17

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

    Selbst wenn man trotz teils größerer Einzelschädigungen und des Gesamtschadens im Rahmen der Betrugstaten nur von minderschweren Delikten ausgehen würde, erscheint es angesichts der wiederholter Begehung auch für das Gericht nachvollziehbar, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris, Rnr. 59).
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