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   OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09   

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OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09 (https://dejure.org/2010,15489)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2010 - 11 LB 234/09 (https://dejure.org/2010,15489)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 (https://dejure.org/2010,15489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bedürfnisprüfung nach § 19 WaffG 2002 für u. a. reisenden Uhren- und Antiquitätenhändler

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 WaffG; § ... 5 Abs. 2 Nr. 1, 3b, 5 WaffG; § 6 WaffG; § 8 WaffG; § 10 Abs. 4 WaffG; § 12 Abs. 3 WaffG; § 19 Abs. 1 WaffG; § 19 Abs. 2 WaffG; § 45 Abs. 1 WaffG; § 45 Abs. 2 WaffG; § 46 Abs. 1 S. 2 WaffG; § 23 Abs. 1 AWaffV; § 23 Abs. 2 AWaffV
    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines an einen berufsbedingt gefährdeten reisenden Schmuckhändler und Antiquitätenhändler mit einem Ladenlokal; Prüfung der gesundheitlichen und persönlichen Eignung eines Waffenbesitzers unter Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines an einen berufsbedingt gefährdeten reisenden Schmuckhändler und Antiquitätenhändler mit einem Ladenlokal; Prüfung der gesundheitlichen und persönlichen Eignung eines Waffenbesitzers unter Berücksichtigung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 734
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09
    Außerdem ist nach allgemeiner Lebenserfahrung innerhalb der genannten Räume die Verteidigungsmöglichkeit durch Schusswaffengebrauch günstiger als außerhalb, wo der Besitz einer Schusswaffe insbesondere gegenüber Überraschungsangriffen vielfach nichts nützt, sondern eher schaden kann (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975 - 1 C 25/73 -, BVerwGE 49, 1 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07

    Anspruch eines Diamantenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins wegen dessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09
    Detailreicher sind dafür die in dem - den Beteiligten bekannten - Urteil des OVG Münster vom 23. April 2008 (- 20 A 321/07 -, juris) zusammenfassend wiedergegebenen Einschätzungen des Nordrhein-Westfälischen Landeskriminalamtes und des Bundeskriminalamtes.
  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09
    Die Erteilung eines Waffenscheins - bezüglich der Verlängerung der Geltungsdauer eines noch nicht abgelaufenen Waffenscheins gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - 1 C 38/77 -, GewArch 1980, 348 ff.) - setzt voraus, dass die allgemeinen waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 WaffG gegeben sind, wobei die Anforderungen an das nach § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8 WaffG erforderliche allgemeine waffenrechtliche Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an eine "gefährdete Person" in §§ 10 Abs. 4 und 19 Abs. 2 WaffG näher konkretisiert sind.
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09
    Hinzu kommt, dass selbst bei Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen dieses Regelversagungsgrundes zu Gunsten des Klägers noch zu berücksichtigen wäre, dass er von 1988 bis 2004, d.h. über immerhin 16 Jahre, im Besitz eines Waffenscheins gewesen ist, ohne bislang nachweislich spezifisch waffenrechtlich negativ aufgefallen zu sein (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 30.9.2009 - 6 C 29/08 -, DVBl. 2010, 200).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.1999 - 11 L 724/98

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Bedürfnis; Interessenabwägung; Juwelier;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09
    Sie ist nicht geeignet, wenn in der befürchteten typischen Verteidigungssituation keine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist, z. B. weil ein etwaiger Angriff voraussichtlich so überraschend käme, dass der Betroffene zu einer wirksamen Verteidigung außerstande wäre (vgl. zum Vorstehenden: Senatsbeschluss v. 12.5.1999 - 11 L 724/98 -, juris, m. w. N., zu einem vorhergehenden Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins der Ehefrau des Klägers).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 233/09

    Kein Waffenschein für Messebesuche eines Juweliers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Parallelverfahren der Ehefrau des Klägers (11 LB 233/09) sowie die jeweiligen Beiakten Bezug genommen.
  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidungserheblich an, da die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung identisch sind, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, Kommentar zum WaffG, 1. Auflage 2011, § 10 Rn. 67; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Kommentar zum Waffenrecht, 9. Auflage 2010, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 20).

    Der Kläger trägt für den Nachweis der berufsbedingten Gefährdung die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht); es genügt jedoch insoweit die Glaubhaftmachung gem. § 8 WaffG (Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Auflage 2004, § 8 Rn. 17).

    Die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt jedoch nicht (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1989, 245 - juris Rn. 19; OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 27; Gade/Stoppa, a.a.O., § 19 Rn. 4; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, a.a.O., § 19 Rn. 7; Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 9).

    Gerade im Falle des § 19 Abs. 2 WaffG ist - gegenüber dem strengen Maßstab des Waffenrechts an sich - ein besonders strenger Maßstab anzusetzen (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 31), da hier eine besondere Gefahrennähe eines nicht näher begrenzten Personenkreises in der Öffentlichkeit hinzutritt (Gade/Stoppa, a.a.O., § 19 Rn. 8; Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 15).

    Weitere Sicherheitsvorkehrungen - beispielsweise die Verwendung unterschiedlicher Fahrtrouten in neutralem Fahrzeug, die hier aber nicht näher erläutert zu werden brauchen - unterliegen zudem bereits seiner eigenen Pflicht, ein eventuelles Risiko zu minimieren, so dass sich letztlich das Risiko bei verdeckten und unauffällig gestalteten Werttransporten nicht nennenswert von dem Risiko anderer Geschäftsleute unterscheidet, die regelmäßig größere Geldbeträge oder Wertsachen mit sich führen, wenn sie diese beispielsweise nach Geschäftsschluss zur Bank bringen (vgl. NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 34; VG München, U.v. 10.10.2012 - 7 M K 11.5612 - unveröffentlicht).

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Gefährdung auch mit einer weniger gefährlichen Waffe gemindert werden könnte (Gade/ Stoppa, a.a.O., § 19 Rn. 7; BayVGH, U.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39).

    Insoweit ist nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass in einer konkreten Gefährdungslage und typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr durch das Führen einer Waffe bzw. Schusswaffeneinsatz zu erwarten ist (vgl. NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39; Gade/Stoppa, a.a.O., § 19 Rn. 6; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, a.a.O., § 8 Rn. 13; Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 11).

    Gleichwohl ist das Führen einer Waffe und der Waffeneinsatz durch den Kläger selbst in den vom ihm maßgeblich geschilderten Situationen nicht geeignet die Gefährdung zu mindern, da unabhängig von der Vielzahl der möglichen Überfallvarianten jedenfalls in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien, in denen der Kläger allein unterwegs ist, kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39).

    Abgesehen davon, dass der Waffeneinsatz im belebten Innenstadtbereich - soweit der Kläger seine Filialen durch die Fußgängerzone aufsucht - ungeeignet ist (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 34), ist vielmehr zu befürchten, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich allein gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, in denen sich etwa Täter auf einen ihnen bekannte Bewaffnung des Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 37; OVG RP, U.v. 25.3.2004 -12 A 11775/03.OVG - NVwZ-RR 2005, 326 - juris Rn. 38).

    Hierfür sind spezielle zum verteidigungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten nötig, die einen gefahrmindernden Einsatz der Schusswaffe erwarten lassen (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39; OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 34; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Der Neufassung der seither in § 19 WaffG geregelten Bedürfnisprüfung für sog. gefährdete Personen liegt die Annahme zugrunde, dass für die Anerkennung einer Gefährdung als Bedürfnis, wie gezeigt, ohnehin stets ein " strenger Maßstab" bei der Abwägung der persönlichen Interessen des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenig Waffen unter die Bevölkerung kommen, anzulegen ist, dass aber dann, wenn eine gefährdete Person eine Schusswaffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume führen will, im Hinblick "auf die besondere Gefährlichkeit des Führens von Schusswaffen im öffentlichen Bereich [...] hier ein besonders strenger Maßstab bei der Prüfung dieses Bedürfnisses" gilt (Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts - WaffRNeuRegG - vom 07.12.2001, BT-Drs. 14/7758, S. 66, Hervorhebung nur hier; ebenso Senat, Beschl. v. 23.03.2007 - 1 S 2612/06 - n.v.; ähnl. NdsOVG, Urt. v. 23.02.2010 - 11 LB 234/09 - NdsVBl 2010, 208).

    Auch in solchen Fällen sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. Senat, Beschl. v. 23.03.2007, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 23.02.2010, a.a.O.).

    u.a. für die Berufsgruppe der Detektive; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.1989, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 23.02.2010, a.a.O.).

    Auch in der übrigen (aktuellen) obergerichtlichen Rechtsprechung werden die genannten Maßstäbe im Wesentlichen einheitlich zugrunde gelegt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.02.2010, a.a.O.: keine ausreichend überdurchschnittliche Gefährdung bei einem reisenden Uhren- und Antiquitätenhändler mit Messe- und Kundenbesuchen; ebenso abl.

    Sie bieten unabhängig davon keine Informationen gerade zu der Art des vom Kläger gewählten Warentransports (vgl. im Ergebnis ebenso für die Bedeutung von Messebesuchen vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.02.2010, a.a.O.).

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Für seine berufsbedingte Gefährdung trägt der Kläger die materielle Beweislast (OVG Lüneburg, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - juris Rn. 31; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, a. a. O. Rn. 13 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn. 18).

    Mit der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe ist das erforderliche Bedürfnis indes noch nicht ohne weiteres nachgewiesen (vgl. OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, a. a. O. Rn. 31; BVerwG, B. v. 22. September 1993 - 1 B 153/92 - juris Rn. 7 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 6/75 - beckonline - Rn. 6).

    Soweit der Kläger die Bargeldbeträge und Wertsachen verdeckt und unauffällig mit sich führt, unterscheidet sich sein Risiko nicht nennenswert von dem anderer Geschäftsleute, die regelmäßig größere Geldbeträge oder Wertsachen mit sich führen, wenn sie sie etwa nach Geschäftsschluss zur Bank bringen (vgl. OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010 - a. a. O. Rn. 34).

    Die amtlichen Statistiken (vgl. die vom Bundesinnenministerium herausgegebene Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, S. 9; die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebene Handreichung "Strafrechtspflege in Deutschland, Fakten und Zahlen", 2015, S. 12 f.) bestätigen, dass sich Raubdelikte nicht nur im Bereich des Polizeipräsidiums M. seit Jahren auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau mit rückläufiger Tendenz bewegen (ebenso OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, a. a. O. Rn. 37 für einen reisenden Schmuck- und Antiquitätenhändler).

    Denn jedenfalls ist ein Bedürfnis auch deshalb nicht anzuerkennen, weil nicht glaubhaft gemacht ist, dass der Erwerb der Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 WaffG), d. h. in einer für den Kläger typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, a. a. O. Rn. 39).

  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980

    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidungserheblich an, da die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung identisch sind, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, WaffG, § 10 Rn. 67; Steindorf, Waffenrecht, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Der Kläger trägt für den Nachweis der berufsbedingten Gefährdung die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044); es genügt jedoch insoweit die Glaubhaftmachung gem. § 8 WaffG (Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Aufl. 2004, § 8 Rn. 17).

    Der Antragsteller muss die Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, er sei besonders gefährdet, glaubhaft machen; er trägt dabei die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Soweit der Kläger also bei den Kundenbesuchen hohe Bargeldbeträge bzw. Edelmetalle verdeckt bei sich führt, unterscheidet sich sein Risiko nicht nennenswert von dem anderer Geschäftsleute, die regelmäßig größere Geldbeträge oder Wertsachen mit sich führen, z.B. um diese nach Geschäftsschluss zur Bank zu bringen (vgl. NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

  • VG Augsburg, 01.10.2014 - Au 4 K 14.316

    Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt); Sprengmeister; keine

    Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung sind aber identisch, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, Kommentar zum WaffG, 1. Auflage 2011, § 10 Rn. 67; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Kommentar zum Waffenrecht, 9. Auflage 2010, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - C 38.77 - DVBI 1980, 1044 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 20).

    Der Kläger trägt für den Nachweis der berufsbedingten Gefährdung die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - IC 38.77 - DVBI 1980, 1044 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht); es genügt jedoch insoweit die Glaubhaftmachung gem. § 8 WaffG (Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Auflage 2004, § 8 Rn. 17).

    Insoweit ist nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass in einer konkreten Gefährdungslage und typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr durch das Führen einer Waffe bzw. Schusswaffeneinsatz zu erwarten ist (vgl. NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39; Gade/Stoppa, a.a.O., § 19 Rn. 6; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, a.a.O., § 8 Rn. 13; Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 11).

    Gleichwohl ist das Führen einer Waffe und der Waffeneinsatz durch den Kläger selbst in den vom ihm maßgeblich geschilderten Situationen nicht geeignet, die Gefährdung zu mindern, da unabhängig von der Vielzahl der möglichen Überfallvarianten jedenfalls in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien, in denen der Kläger allein unterwegs ist, kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39).

    Hierfür sind spezielle zum verteidigungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten nötig, die einen gefahrmindernden Einsatz der Schusswaffe erwarten lassen (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 39; OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 34; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht).

  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
    Für seine berufsbedingte Gefährdung trägt der Kläger die materielle Beweislast ( OVG Lüneburg, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - Rz 31; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, aaO Rz 13 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - Rz 18).

    Dies allein ist jedoch nicht ausschlaggebend (vgl. OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, aaO Rz 31; BVerwG, B. v. 22. September 1993 - 1 B 153/92 - Rz 7).

    Die polizeiliche Aussage, dass sich das Vorkommen von Raubüberfällen in München auf konstant niedrigem Niveau bewege, wird durch den jährlich vom Polizeipräsidium München herausgegebenen Sicherheitsreport der letzten fünf Jahre bestätigt; für das Bundesgebiet durch die vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Polizeiliche Kriminalstatistik im gleichen Zeitraum (ebenso OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, aaO Rz 37 für einen reisenden Schmuck- und Antiquitätenhändler).

    Das Risiko des Klägers bei verdeckten und unauffällig gestalteten Waren- oder Geldtransporten zur Bank, zur Werkstatt und zu Kunden unterscheidet sich nicht nennenswert von dem anderer Geschäftsleute, die regelmäßig größere Geldbeträge oder Wertsachen mit sich führen, wenn sie sie etwa nach Geschäftsschluss zur Bank bringen (vgl. OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010 - aaO Rz 34).

    Ferner ist ein Bedürfnis auch dann nicht anzuerkennen, wenn wie hier nicht glaubhaft gemacht ist, dass der Erwerb der Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist ( § 19 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ), d.h. in einer typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, aaO Rz 39).

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 521/10

    Gerichtsvollzieher; waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch einer

    Ausschlaggebend für die Frage der überdurchschnittlichen Gefährdung bleibt vielmehr stets die konkrete Gefährdungssituation des jeweiligen Antragstellers unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Hess.VGH, Urt. v. 28.10.1985 - 11 UE 152/84 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, VGHBW-Ls 1996, Beilage 1, B7; OVG Lüneburg, Urt. v. 23.03.2010 - 11 LB 234/09 -, GewArch 2010, 307 ff.; Hinze, Waffenrecht, 61. Aktualisierung, Stand: Nov. 2010, § 19 Rn. 8 ff.; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1863).
  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

    Für seine berufsbedingte Gefährdung trägt der Kläger die materielle Beweislast (OVG Lüneburg, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - juris Rn 31; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979 - I C 38.77 - juris Rn 13 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn 18).Aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen, folgt, dass bei der Bedürfnisprüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - juris Rn 29).

    Auch die jährlich vom Polizeipräsidium B... herausgegebenen, im Internet allgemein zugänglichen Sicherheitsreports der letzten Jahre, einschlägige Zeitungsberichte, die obergerichtliche Rechtsprechung zu sonstigen Berufsgruppen, die mit besonders hohen wirtschaftlichen Werten befasst sind (vgl. BVerwG, B. v. 22. September 1993, aaO, zu Patentanmeldung "im Nuklearbereich"; BayVGH, B. v. 22. März 2011 - 21 ZB 10.3006 -, OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - und VGH BW, U. v. 25. April 1989 - 10 S 902/88 - jeweils juris), oder die Erteilungspraxis der Beklagten, die keinem der zahlreichen in München ansässigen Patentanwälte bisher aufgrund persönlicher Gefährdung eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat, stützen diese Annahme nicht.

    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine besondere Gefährdung bei verdeckten und unauffällig gestalteten Waren- oder Geldtransporten vom Ladengeschäft oder von zuhause zum Kunden bzw. zur Bank verneint worden (vgl. OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010 - aaO Rn 34).

    Es kann daher auch offen bleiben, ob der Erwerb der Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 WaffG), d.h. in einer typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, aaO Rn 39), etwa weil in der häuslichen Umgebung des Klägers eine wirksamere Selbstverteidigung zu erwarten ist als in einem typischen Überfallszenario außer Haus (dazu OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - aaO Rn 37 ff.; OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, ebenda).

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Für die geltend gemachte berufsbedingte Gefährdung trägt der Kläger die materielle Beweislast (OVG Lüneburg, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - juris Rn. 31; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, a. a. O. Rn. 13 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn. 18).

    Daraus folgt, dass zwar zu berücksichtigen ist, wenn eine bestimmte Berufsgruppe wie die Waffenhändler nach allgemeiner Lebenserfahrung in erhöhtem Maß der Gefahr von Überfällen ausgesetzt ist, dies allein aber nicht ausschlaggebend ist (vgl. OVG, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - juris Rn. 31; BVerwG, B. v. 18. Dezember 1997 - 1 B 195/97 - juris Rn. 6 m. w. N.; vgl. auch VG Düsseldorf, U. v 28. September 2000 - 18 K 6086/99 - juris zum Transportunternehmer von Waffen; zu Waffentransporten eines Waffenhändlers: VG Oldenburg, U. v. 8. Dezember 2010 - 11 A 3043/09 - juris Rn. 17 m. w. N. VG Darmstadt, U. v. 30 April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) - juris Rn. 35; VG Ansbach, U. v. 6. Dezember 2006 - AN 15 K 06.01708 - juris Rn. 34).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch; VG Darmstadt, U. v. 30. Juni 2010 - 5 K 162/09.DA (3) - juris Rn. 23 ff. u. U. v. 30 April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) - juris Rn. 37).

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 333/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis; besondere Gefährdung

    Dabei trägt der Antragsteller die materielle Beweislast (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1; OVG Lüneburg, Urt. v. 23.2.2010, 11 LB 234/09, juris).

    Indiz für eine besondere Gefährdung kann etwa sein, dass der Betroffene mit einem wesentlich erhöhten Überfallrisiko rechnen muss, weil er besonders wertvolle Gegenstände oder große Mengen Bargeld bei sich führt und dies von außen für Dritte erkennbar ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.2.2010, 11 LB 234/09, juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gebrauch von Schusswaffen dann nicht zur Gefährdungsminderung geeignet ist, wenn in der typischen Verteidigungssituation ein etwaiger Angriff voraussichtlich so überraschend käme, dass der Betroffene zu einer wirksamen Verteidigung außerstande wäre (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.2.2010, 11 LB 234/09, juris; OVG Münster, Urt. v. 23.4.2008, 20 A 321/07, juris).

    Die Kosten von Sicherheitsvorkehrungen führen aber vor dem Hintergrund des strengen Maßstabes im Waffenrecht (s.o. 1. a) nur dann zu ihrer Unzumutbarkeit, wenn der Kläger substantiiert vorträgt, dass er die Kosten nicht tragen kann, weil er sonst seinen Betrieb aufgeben muss (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.2.2010, 11 LB 234/09, juris).

  • VG Ansbach, 17.07.2020 - AN 16 K 19.01463

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 3043/09

    Waffenschein; Waffenhändler; Waffe; Führen; Bedürfnis

  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 24 ZB 16.2251

    Keine Neuerteilung eines Waffenscheins mangels persönlicher Eignung

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 4 K 12.391

    Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt)

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