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   OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15   

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OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15 (https://dejure.org/2016,9900)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2016 - 11 LB 29/15 (https://dejure.org/2016,9900)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 (https://dejure.org/2016,9900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 20a GG; § 64 Abs 1 SOG ND; § 67 SOG ND; § 70 SOG ND; § ... 15 Abs 2 TierSchG; § 16a S 1 TierSchG; § 16a S 2 Nr 3 TierSchG; § 16a Abs 1 S 1 TierSchG; § 16a Abs 1 S 2 Nr 3 TierSchG; § 2 TierSchG; § 2a TierSchG; § 10 TierSchNutztV; § 2 Nr 3 TierSchNutztV; § 4 Abs 1 Nr 3 TierSchNutztV
    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen; Ermessensfehler; Gefahrenprognose; grobe Zuwiderhandlung; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Prognose; Schaden; Tierbetreuer; Tierbetreuung; Tierhalter; Tierhaltung; Untersagung; Verbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Während der 1. Senat des erkennenden Gerichts dies bejaht hat (Nds. OVG, Urt. v. 21.8.2002 - 1 LB 3335/01 -, NdsVBl. 2003, 190, juris, Rdnr. 25 ff.), hat sich der 13. Senat desselben Gerichts dagegen ausgesprochen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2010 - 13 ME 86/10 -, NordÖR 2010, 507, juris, Rdnr. 5 ff.; dem folgend VG Oldenburg, Beschl. v. 16.9.2015 - 5 B 3178/15 -, juris, Rdnr. 36 ff.).

    Von einem derartigen Verständnis ist entgegen der Ansicht des Klägers ersichtlich auch der 13. Senat des erkennenden Gerichts ausgegangen, sodass das Urteil dieses Senats vom 25. März 2014 (- 13 LC 110/13 -, NdsVBl. 2014, 245, juris - Zwangsgeldandrohung "je hergestelltem Produkt" im Fall der Untersagung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens eines Erzeugnisses) und der Beschluss dieses Senats vom 28. Oktober 2010 (- 13 ME 86/10 -, a.a.O., juris - Zwangsgeldandrohung "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" gegen eine Untersagungsverfügung) nicht in einem Widerspruch stehen.

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Ein Dauerverwaltungsakt ist in seinen Wirkungen auf Dauer angelegt und dadurch gekennzeichnet, dass er sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert (BVerwG, Urt. v. 28.2.1997 - BVerwG 1 C 29.95 -, BVerwGE 104, 115, juris, Rdnr. 23, und Beschl. v. 9.7.2013 - BVerwG 3 B 100.12 -, juris, Rdnr. 4).
  • VG Stuttgart, 29.07.1998 - 4 K 2511/98

    Besondere Anforderungen an den Tierschutz in der Tierhaltung; Landwirtschaftliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Mit anderen Worten musste der Beklagte als zuständige Tierschutzbehörde nicht sehenden Auges abwarten, bis den Rindern, nachdem die weniger belastenden Einzelanordnungen nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Tierhaltung des Klägers geführt hatten, erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt sein würden (vgl. hierzu Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 24.4.2002 - 1 S 1900/00 -, VBlBW 2002, 388, juris, Rdnr. 10, unter Hinweis auf VG Stuttgart, Urt. v. 29.7.1998, NuR 1999, 236 f.; vgl. zudem Hess. VGH, Beschl. v. 24.4.2006 - 11 TG 677/06 -, NuR 2007, 54, juris, Rdnr. 26; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 16a, Rdnr. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, § 16a, Rdnr. 20).
  • VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15

    Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Während der 1. Senat des erkennenden Gerichts dies bejaht hat (Nds. OVG, Urt. v. 21.8.2002 - 1 LB 3335/01 -, NdsVBl. 2003, 190, juris, Rdnr. 25 ff.), hat sich der 13. Senat desselben Gerichts dagegen ausgesprochen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2010 - 13 ME 86/10 -, NordÖR 2010, 507, juris, Rdnr. 5 ff.; dem folgend VG Oldenburg, Beschl. v. 16.9.2015 - 5 B 3178/15 -, juris, Rdnr. 36 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Mit anderen Worten musste der Beklagte als zuständige Tierschutzbehörde nicht sehenden Auges abwarten, bis den Rindern, nachdem die weniger belastenden Einzelanordnungen nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Tierhaltung des Klägers geführt hatten, erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt sein würden (vgl. hierzu Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 24.4.2002 - 1 S 1900/00 -, VBlBW 2002, 388, juris, Rdnr. 10, unter Hinweis auf VG Stuttgart, Urt. v. 29.7.1998, NuR 1999, 236 f.; vgl. zudem Hess. VGH, Beschl. v. 24.4.2006 - 11 TG 677/06 -, NuR 2007, 54, juris, Rdnr. 26; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 16a, Rdnr. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, § 16a, Rdnr. 20).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich vielmehr nach dem materiellem Recht (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1990 - BVerwG 1 B 155.90 -, juris, Rdnr. 3, und Urt. v. 29.3.1996 - BVerwG 1 C 28.94 -, juris, Rdnr.15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Gleichwohl ist nicht ausgeschlossen, dass die von diesen Amtstierärzten getroffenen Feststellungen substantiiert durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften und bei anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften beschäftigten Fachtierärzten erfolgreich in Frage gestellt werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.4.2015 - 3 M 517/14 -, LKV 2015, 282, juris, Rdnr. 13).
  • VGH Hessen, 24.04.2006 - 11 TG 677/06

    Voraussetzungen für ein gegen den Halter von Schottischen Hochlandrindern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Mit anderen Worten musste der Beklagte als zuständige Tierschutzbehörde nicht sehenden Auges abwarten, bis den Rindern, nachdem die weniger belastenden Einzelanordnungen nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Tierhaltung des Klägers geführt hatten, erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt sein würden (vgl. hierzu Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 24.4.2002 - 1 S 1900/00 -, VBlBW 2002, 388, juris, Rdnr. 10, unter Hinweis auf VG Stuttgart, Urt. v. 29.7.1998, NuR 1999, 236 f.; vgl. zudem Hess. VGH, Beschl. v. 24.4.2006 - 11 TG 677/06 -, NuR 2007, 54, juris, Rdnr. 26; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 16a, Rdnr. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, § 16a, Rdnr. 20).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich vielmehr nach dem materiellem Recht (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1990 - BVerwG 1 B 155.90 -, juris, Rdnr. 3, und Urt. v. 29.3.1996 - BVerwG 1 C 28.94 -, juris, Rdnr.15).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
    Grund hierfür ist, dass der fachlichen Beurteilung von Amtstierärzten in einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen besonderes Gewicht zukommt (BVerwG, Beschl. v. 2.4.2014 - BVerwG 3 B 62.13 -, juris, Rdnr. 7; Senatsurt. v. 18.6.2013 - 11 LC 206/12 -, NdsVBl.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13

    Untersagung des Haltens und Betreuens von Pferden; vorrangige

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 3335/01

    Ablagerung; Bauaufsicht; Bauschutt; Gefahr; Unterlassungsgebot;

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

  • VG Oldenburg, 16.11.2015 - 11 A 2142/15

    Gesellschaft; Gesellschafter; Tierbetreuer; Tierhalter; Tierhaltungsverbot

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2013 - 11 LC 206/12

    Tierschutzwidrigkeit der Einzäunung einer Pferdeweide mit Stacheldraht

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2009 - 11 ME 187/09

    Tierschutzrechtliche Anforderungen an die artgerechte Haltung und ordnungsgemäße

  • BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 13 LC 110/13

    Verwendung eines nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassenen Gemüsekonzentrats

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2014 - 5 S 22.13

    Verbot der Haltung und Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere; Auflösungs- und

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
    Hierzu zählt neben etwa der Nahrungsaufnahme und dem Eigenpflegeverhalten auch das Ruhe- und Sozialverhalten eines Tieres (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1 ; NdsOVG, Urteil vom 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, AUR 2016, 227 ; VG Würzburg, Urteil vom 21.07.2016 - W 5 K 14.1123 -, juris Rn. 37; Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Aufl. 2023, § 2 TierSchG Rn. 30; Metzger, in: Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 7. Aufl. 2019, § 2 TierSchG Rn. 17).
  • VG Magdeburg, 04.07.2016 - 1 A 1198/14

    Bestätigung eines Verbots zum Halten und Betreuen von Schweinen

    Dem Umstand, dass das Verbot auf Dauer angelegt ist, wird in einem erfolgreichen Wiedergestattungsverfahren dadurch Rechnung getragen, dass das Verbot mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird (NdsOVG, U. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris, Rdnr. 34 f. m. w. N.).

    Das gilt gerade auch für die zuständige Tierschutzbehörde, bei der die Amtstierärzte beschäftigt sind (NdsOVG; U. v. 20.04.2016 - a. a. O., Rdnr. 39 m. w. N.).

    Zwar ist es denkbar, dass die von den Amtstierärzten der zuständigen Tierschutzbehörde getroffenen Feststellungen substantiiert durch Stellungnahmen anderer Tiermediziner als fachlich nicht mehr vertretbar in Frage gestellt werden (vgl. (NdsOVG; U. v. 20.04.2016 - a. a. O., Rdnr. 39 m. w. N.).

    Denn Anknüpfungspunkt ist insoweit nicht die genannte tierschutzrechtliche Norm, sondern die Vorgabe des Beklagten zur Gestaltung der Kastenstände in dem sofort vollziehbaren und vollstreckbaren Bescheid vom 30.12.2012 (vgl. hierzu: NdsOVG, U. v. 20.04.2016 - a. a. O., Rdnr. 46).

  • VG Oldenburg, 30.06.2020 - 7 B 1487/20

    Amtstierarzt; Beurteilungskompetenz; Veterinär

    In Betracht kommen dabei nach den allgemeinen Grundsätzen der Normenhierarchie - jeweils soweit im Einzelfall vorhanden und einschlägig - europarechtliche Vorgaben, nationale Verordnungen (vgl. § 2a TierSchG) sowie Empfehlungen und Leitlinien von Sachverständigen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftliche Angaben zu den bei bestimmten Tierarten unter bestimmten Haltungsbedingungen bestehenden Anforderungen enthalten (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 2, Rn. 33 ff.; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, Nds.VBl 2016, 312, juris, Rn. 41 ff.; Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 11 ME 448/17 -, juris, Rn. 17; Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, juris, Rn. 18; Senatsbeschl. v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 -, juris, Rn. 15).

    Hierbei hat der Antragsteller eine tierärztliche Behandlung über Tage und teilweise sogar Wochen hinweg unterlassen und den Tieren dadurch nach den Ausführungen der Amtstierärztin Dr. C., der in diesem Zusammenhang eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20. April 2016 - 11 LB 29/15 - juris, Rn. 39; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl., § 16 a, Rn. 46 m. w. N.), erhebliche und länger andauernde Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt (BA 1, Bl. 577-580).

    Auch wenn es grundsätzlich zutrifft, dass entscheidungserheblich auf die tierschutzrechtlichen Zustände der Tierhaltung und -betreuung im Zeitpunkt des Bescheiderlasses als letzte behördliche Entscheidung abzustellen ist und etwaige nachträgliche Verbesserungen der Sach- und Rechtslage in einem nachfolgenden Wiedergestattungsverfahren geltend zu machen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. April 2016 - 11 LB 29/15 - juris, Rn. 35), dringt der Antragsteller mit seinem Einwand vorliegend aus gleich mehreren Gründen nicht durch.

    Die in diesem Zusammenhang getätigten Feststellungen betreffen folglich einen Zeitpunkt nach der Anordnung des Rinderhaltungs- und -betreuungsverbotes, weshalb die vom Antragsgegner getroffene negative Prognose weiterer Zuwiderhandlungen nicht unter Verweis darauf in Frage gestellt werden kann, dass sich die Situation nach Erlass des Verbotes - nicht zuletzt durch eine mit dem Tierarzt E. getroffene Betreuungsvereinbarung (GA, Bl. 49) - abweichend zugunsten des Antragstellers entwickelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. April 2016 - 11 LB 29/15 - juris, Rn. 53), zumal sich die Tierhaltung sowohl für den Tierarzt E. (unverzügliche tierärztliche Behandlung eines an Fieber erkrankten Kalbs) als auch den Sachverständigen D. (Reparatur- und Pflegemaßnahmenstau, Überbelegungen in zwei Boxen) ebenfalls nicht als vollkommen beanstandungsfrei darstellt.

    Auch wenn nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass die von diesen Amtstierärzten getroffenen Feststellungen substantiiert durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften und bei anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften beschäftigten Fachtierärzten im Einzelfall erfolgreich in Frage gestellt werden können (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. April 2015 - 3 M 517/14 - juris, Rn. 13, zu Vorstehendem OVG Lüneburg, Urt. v. 20. April 2016 - 11 LB 29/15 - juris, Rn. 39; VG Oldenburg, Beschl. v. 10. Oktober 2019 - 7 B 2917/19 - juris, Rn. 4; VG Oldenburg, Beschl. v. 6. November 2019 - 7 B 2810/19 - V. n. b.).

    Es bestand daher kein Grund zu der Annahme, dass in absehbarer Zeit mit einer nachhaltigen Verbesserung der Situation zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. April 2016 - 11 LB 29/15 - juris, Rn. 54).

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