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   OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03   

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OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03 (https://dejure.org/2007,1922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 (https://dejure.org/2007,1922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 (https://dejure.org/2007,1922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Asyl und Abschiebungsschutz für türkische Staatsangehörige yezidischen Glaubens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 1 AufenthG; Art. 16a Abs. 1 GG
    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit; Antrag eines Angehörigen der yezidischen Religionszugehörigkeit auf Gewährung von Asyl; Verfolgung eines Flüchtlings durch gegen Dritte gerichtete ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7
    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, religiös motivierte Verfolgung, Religion, religiöses Existenzminimum, Verfolgungsdichte, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit, Sicherheitslage, politische Entwicklung, Reformen, Schutzbereitschaft, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § ... 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 4; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 6; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; GG Art. 16 a Abs. 1; ; Qualifikationsrichtlinie Art. 10 Abs. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asyl und Abschiebungsschutz für türkische Staatsangehörige yezidischen Glaubens - Abschiebungsschutz; Asyl; Beweiswert von Erkenntnismitteln; Gruppenverfolgung, mittelbar staatliche; Religiöse Verfolgung; Türkei; Yeziden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit; Antrag eines Angehörigen der yezidischen Religionszugehörigkeit auf Gewährung von Asyl; Verfolgung eines Flüchtlings durch gegen Dritte gerichtete ...

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Dabei ist es von der vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 14. Februar 2006 (15 A 2119/02.A, juris) zugrunde gelegten Zahl von 363 Yeziden ausgegangen, die auf Angaben des Yezidischen Forum e.V. (Oldenburg) im Schreiben vom 3. Februar 2006 an Rechtsanwalt Walliczek (Minden) beruhten.

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 29.9.2005 - 1 LB 39/04 -) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 14.2.2006 - 15 A 2119/02.A -) haben unter Änderung ihrer bisherigen Rechtsprechung mittlerweile eine Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei verneint.

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen befasste sich in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O.) mit dem Schreiben des Yezidischen Forums vom 3. Februar 2006 an Rechtsanwalt Walliczek und führte dazu aus, dass von den dort angegebenen Übergriffen auf Yeziden lediglich vier nach Ort, Zeit und den betroffenen Personen näher konkretisiert würden; im Übrigen werde pauschal - ohne irgendwelche weiteren Einzelheiten - auf weitere Fälle vergleichbarer Art Bezug genommen, denen nachgegangen werde.

    Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O., S. 20 f. UA) diesen Vorfall als nicht asylrelevant angesehen.

    Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verneint in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O., S. 20 f UA) eine Asylrelevanz.

    Wie der Senat bereits dargelegt hat, sind die Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 14.2.2006, a.a.O.) etwa ab dem Jahr 2003 entfallen.

    Dementsprechend hat auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O., S. 20 UA) hingewiesen, dass dieser Fall für die Bewertung der derzeitigen Gefährdungssituation der yezidischen Gruppenangehörigen nur relativ geringe Bedeutung habe.

    Die vom Yezidischen Forum insoweit geltend gemachten religiösen Beeinträchtigungen beruhen jedoch nicht auf staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Eingriffen, sondern sind lediglich die tatsächliche Folge der vergleichsweise geringen Zahl von in der Türkei lebenden Yeziden (so zu Recht OVG NRW, Urt. v. 4.2.2006, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29.9.2005, a.a.O.).

  • VG Dessau, 18.02.2004 - 1 A 389/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Allein in der Stadt Viransehir sollen nach der Zählung von Baris (a.a.O.) 74 Yeziden in dem Stadtteil "Yem Mahalle" leben, der auch "Yezidenviertel" genannt werde (Anhörung am 30.4.2003 im Verfahren 1 A 389/02 des VG Hannover).

    Spätestens mit Urteil vom 30. April 2003 - 1 A 389/02 - hat es dann eine (vollständige) Abkehr von der Rechtsprechung des Senats vollzogen und ausgeführt, dass im Hinblick auf die inzwischen eingetretene Entwicklung eine flächendeckende Verfolgung der Yeziden in der Türkei nicht mehr angenommen werden könne.

    Bereits für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 hatte das Verwaltungsgericht Hannover nach Auswertung zahlreicher bei ihm anhängig gewesener Klageverfahren festgestellt, dass einerseits in Deutschland lebende Yeziden vorübergehend oder endgültig in die Türkei zurückgekehrt waren und dass andererseits in der Türkei lebende Yeziden nach einem Besuch von Verwandten in Deutschland wieder in die Türkei zurückgekehrt waren (vgl. dazu d. Urt. v. 30.4.2003 - 1 A 389/02 - nebst Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom selben Tag).

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat Baris im Verfahren 1 A 389/02 (Berufungsverfahren 11 LB 324/03) in der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2003 ausführlich aufgrund eines Fragenkatalogs angehört (vgl. die Niederschrift v. 30.4.2003 mit Anhang).

    Ebenfalls ist dem Senat bekannt, dass im Kreis Viransehir die Beziehungen zwischen Muslimen und Yeziden enger sind als in anderen yezidischen Siedlungsgebieten (vgl. etwa Urt. v. 24.9.1998 - 11 L 6819/96 - siehe auch Baris vor VG Hannover, Protokoll v. 30.4.2003 im Verfahren 1 A 389/02).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216; BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200) dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ein einzelner Gruppenzugehöriger (oder eine Familie) von der Gruppenverfolgung aufgrund besonderer Umstände ausgenommen ist.

    Abgesehen davon ist es keiner staatlichen Ordnungsmacht - auch in Westeuropa - möglich, einen lückenlosen Schutz vor Unrecht und Gewalt zu garantieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991, a.a.O.).

    Es könnte deshalb schon fraglich sein, ob die Vorfälle in Midyat/Nusaybin überhaupt bei der Beurteilung der Situation der Yeziden in ihren übrigen Siedlungsgebieten zu berücksichtigen sind (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Wie der Senat im Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - (S. 16 f.) dargelegt hat, befinden sich die traditionellen Siedlungsgebiete der Yeziden in der Türkei vor allem in den südöstlichen Provinzen Mardin (insbesondere in den Kreisen Midyat, Idil, Nusaybin), Batman (insbesondere in den Kreisen Batman und Besiri) und Sanli Urfa (Stadt und Kreis Viransehir).

    Der erkennende Senat hat für das hier maßgebliche Verhältnis von (strenggläubigen bzw. fundamentalistischen) Moslems zu Yeziden im Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 (a.a.O., S. 18) Folgendes ausgeführt: .

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 (a.a.O., S. 17 UA) unter Auswertung der seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Über jenes Berufungsverfahren (11 LB 324/03) hat der Senat heute ebenfalls entschieden.

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat Baris im Verfahren 1 A 389/02 (Berufungsverfahren 11 LB 324/03) in der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2003 ausführlich aufgrund eines Fragenkatalogs angehört (vgl. die Niederschrift v. 30.4.2003 mit Anhang).

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Auskünfte des Auswärtigen Amtes haben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 22.1.1985 - 9 C 52.83 -, InfAuslR 1985, 147 = DVBl. 1985, 577; Beschl. v. 31.7.1985 - 9 B 71.85 -, InfAuslR 1986, 74 = NJW 1986, 3221) allgemein einen hohen Beweiswert.

    Allerdings sind die Tatsachengerichte ausnahmsweise zu näherer Prüfung einer Auskunft des Auswärtigen Amtes verpflichtet, wenn durch ganz bestimmte Anhaltspunkte belegte Zweifel an der Zuverlässigkeit der in der Auskunft verwerteten Informationen erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.8.2006 - 1 B 24.06 - Beschl. v. 31.7.1985, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.09.1998 - 11 L 6819/96

    Zugehörigkeit zur yezidischen Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Ergänzend weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass an die Kenntnisse von einfachen Yeziden (sog. Muriden) - wie dem Kläger - über ihre Religion ohnehin nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden können (vgl. Senatsurteil v. 24.9.1998 - 11 L 6819/96 -).

    Ebenfalls ist dem Senat bekannt, dass im Kreis Viransehir die Beziehungen zwischen Muslimen und Yeziden enger sind als in anderen yezidischen Siedlungsgebieten (vgl. etwa Urt. v. 24.9.1998 - 11 L 6819/96 - siehe auch Baris vor VG Hannover, Protokoll v. 30.4.2003 im Verfahren 1 A 389/02).

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Auskünfte des Auswärtigen Amtes haben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 22.1.1985 - 9 C 52.83 -, InfAuslR 1985, 147 = DVBl. 1985, 577; Beschl. v. 31.7.1985 - 9 B 71.85 -, InfAuslR 1986, 74 = NJW 1986, 3221) allgemein einen hohen Beweiswert.

    Dies ist indes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u. a. mit Rücksicht auf den Informantenschutz grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1985, a.a.O.; Schenk, a.a.O., vor § 74 Rn. 96 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06

    Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Allerdings ist der Schutzbereich der Religionsfreiheit durch Art. 10 Abs. 1 b der Richtlinie 2004/83/EG des Rats vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (sog. Qualifikationsrichtlinie) auf die öffentliche Glaubensbetätigung erweitert worden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 26.3.2007 - 3 A 30/07 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 19.3.2007 - 9 LB 373/06 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 -, juris; Marx, a.a.O., § 1 Rn. 206).

    Um die Glaubensausübung im öffentlichen Bereich geht es aber bei den Yeziden gerade nicht (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 19.3.2007, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 1 LB 39/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 29.9.2005 - 1 LB 39/04 -) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 14.2.2006 - 15 A 2119/02.A -) haben unter Änderung ihrer bisherigen Rechtsprechung mittlerweile eine Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei verneint.

    Die vom Yezidischen Forum insoweit geltend gemachten religiösen Beeinträchtigungen beruhen jedoch nicht auf staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Eingriffen, sondern sind lediglich die tatsächliche Folge der vergleichsweise geringen Zahl von in der Türkei lebenden Yeziden (so zu Recht OVG NRW, Urt. v. 4.2.2006, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29.9.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05

    Anwendung eines herabgestuften Maßstabs für die Beurteilung einer drohenden

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - A 2 S 1150/04

    Zur Frage politischer Verfolgung von Jeziden im Irak wegen ihrer

  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht,

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 11 LB 256/02

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Christ; Christentum; Gruppenverfolgung;

  • BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 24.06

    Verfahrensverstoß auf Grund der oberflächlichen und detailarmen Würdigung der

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LA 51/03

    Asylfolgeverfahren; Fristversäumnis; Pir-Familie; Religiöse Einstellung; Türkei;

  • OVG Saarland, 26.03.2007 - 3 A 30/07

    Qualifikationsrichtlinie; yezidischer Religionsritus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - 8 A 3920/02

    Türkei, Syrien, Kurden, Jesiden, Staatenlose, Staatsangehörigkeit, Gewöhnlicher

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2000 - 11 L 1730/00
  • VG Hannover, 19.12.2007 - 1 A 3097/06

    Asyl; Asylanerkennung; Asylberechtigter; Asylberechtigung; Asylbewerber;

    Auch unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 1 b der Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG vom 29.04.2004 werden sie in der Türkei in ihrer Religionsausübung nicht unzumutbar behindert (im Anschluss u.a. an das Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -,juris; a.A.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2007 - 10 A 11576/06 -,juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.08.2007 - 4 LA 40/07 -,ASYLMAGAZIN 10/2007, S. 12; Yezidisches Forum e.V. in einer Stellungnahme vom 18.12.2007 zu dem Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -).

    Die Ausführungen des Yezidischen Forums e.V. in der Stellungnahme vom 18.12.2007 zu dem Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 - zeigten, dass sich die Situation der Yeziden in der Türkei entgegen der Auffassung des Bundesamtes noch nicht grundlegend geändert habe.

    Die von den Klägern mit der Erhebung der Klagen gestellten Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 18.10.2007 ab, weil es unter Berücksichtigung der beiden Urteile des 11. Senats des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 und 11 LB 324/03 - seit dem Jahre 2003 keine mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit mehr gebe.

    Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit wäre nur dann anzuwenden, wenn dem Betroffenen keine Wiederholung der früheren Verfolgung droht, er stattdessen eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung geltend macht, die in keinem Zusammenhang mit der früheren Verfolgung steht (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u.a. den Beschluss vom 24.05.2006 - 1 B 128/05 . -, juris, Rdnr. 6 m.w.N., das Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15.05 -, juris, Rdnr. 16 und das Urteil vom 12.06.2007 - 10 C 24.07 -, juris, Rdnr. 25; ebenso: Nds. OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris, Rdnr. 45).

    Zu der gleichen Beurteilung über eine nicht mehr bestehende mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei kommt der 11. Senat des Nds. OVG in zwei Urteilen vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris (nicht rechtskräftig; Az. des BVerwG: 10 B 156/07) zu dem Urteil der Kammer vom 18.03.2003 - 1 A 75/02 - und - 11 LB 324/03 - (n.v., rechtskräftig) zu dem Urteil der Kammer vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 -.

    Auf das den Beteiligten bekannt gegebene, im Verfahren 11 LB 332/03 ergangene Urteil, in dem der 11. Senat außerdem eine Vorverfolgung für den Kläger unterstellt und deshalb den herabgestuften Prognosemaßstab der hinreichenden Verfolgungssicherheit angewendet hat (vgl. Rdnr. 45), wird Bezug genommen.

    Zum Anderen sind die beiden wesentlichen Einwände des Yezidischen Forums e.V (nachfolgend nur Yezidisches Forum - ebenso für das frühere Kulturforum der yezidischen Glaubensgemeinschaft e.V. -) in der von dem Prozessbevollmächtigten der Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Stellungnahme vom 18.12.2007 gegen das u.a. in juris veröffentlichte Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 - unbegründet, den von dem 11. Senat des Nds. OVG verwerteten Auskünften des Auswärtigen Amtes komme wegen des anonym gebliebenen Vertrauensanwalts kein Beweiswert zu und der 11. Senat behaupte fälschlicherweise, dass die Religion der Yeziden eine Geheimreligion sei.

    Auf die Ausführungen des erkennenden Gerichts in dem Urteil vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 - und die des Nds. OVG in dem Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris, Rdnr. 62 wird verwiesen (ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 10.04.2007 - 5 A 35/07 - und VG Arnsberg, Urteil vom 06.02.2007 - 8 K 1940/05.A -).

    Trotz der abweichenden Bewertung der in dem Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -,juris abgehandelten Referenzfälle in der Stellungnahme des Yezidischen Forums vom 18.12.2007 hält das erkennende Gericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO bzw. § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO keine zusätzliche Beweisaufnahme zur gegenwärtigen Verfolgungssituation der Yeziden in der Türkei im Anschluss an die beiden Urteile des 11. Senats des Nds. OVG vom 17.07.2007 und den Beschluss vom 29.11.2007 - 11 LB 14/06 - für erforderlich (zu einer etwaigen gerichtlichen Verpflichtung vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2007- 1 B 59.06 -,juris, Rdnr. 8 zu dem Urteil des OVG NRW vom 14.02.2006 - 15 A 2119/02.A -, juris).

    Entscheidend bleibt für das erkennende Gericht, dass es bei seinen Recherchen über die gegenwärtige Situation der Yeziden in der Türkei zur Vorbereitung auf die heutige mündliche Verhandlung in sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln (neben Recherchen im Internet auch in dem Vortrag der Kläger in den bei der Kammer in den letzten beiden Jahren über 100 anhängig gewordenen Yeziden-Widerrufsverfahren) keine Hinweise auf zusätzliche Übergriffe auf Yeziden in der Türkei in den Jahren 2006 und 2007 gefunden hat, deren Asylrelevanz aufzuklären gewesen wäre (vgl. hierzu auch das Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -,juris, Rdnr. 93 ).

    Ein wesentliches Indiz besteht für das erkennende Gericht, ebenso für den 11. Senat des Nds. OVG (vgl. das Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -,juris, Rdnr. 96), beispielsweise darin, dass seit mehreren Jahren in der Türkei keine Gräber von bestatteten Yeziden beschädigt oder beraubt wurden, worauf noch der Sachverständige Baris in seiner Anhörung durch das erkennende Gericht am 30.04.2003 abgestellt hatte (vgl. das Protokoll der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren 1 A 389/02).

    Müssten die Yeziden mit derartigen unter Umständen asylrelevanten Übergriffen rechnen, wäre zur Überzeugung des erkennenden Gerichts der am 23.07.2005 In Deutschland verstorbene geistliche Würdenträger der Yeziden, der Peshimam Ismail Deniz, nicht in die Türkei übergeführt und auf dem Friedhof des Heimatdorfes der Kläger Mezre (kurdisch) beigesetzt worden (vgl. auch: Nds. OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -,juris, Rdnr. 49).

    Ebenso wie die beiden für Asylverfahren von Yeziden aus dem Irak und aus Syrien zuständigen Senate des Nds. OVG (vgl. das Urteil des 9. Senats vom 19.03.2007 - 9 LB 373/05 -, juris, Rdnrn. 64, 65 und 66 zu Yeziden aus dem Irak und den Beschluss des 2. Senats vom 07.06.2007 - 2 LA 416/07 -, juris, Rdnr. 5 zu Yeziden aus Syrien) stellt der 11. Senat in seinen Entscheidungen vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris, Rdnrn. 40, 94, 95 und 96 und vom 29.11.2007 - 11 LB 14/06 - (ebenso OVG Saarland, Beschluss vom 26.03.2007 - 3 A 30/07 -, juris, Rdnrn. 11 ff) darauf ab, dass es sich bei der yezidischen Religion von ihrem Wesen her um eine Art "Geheimreligion" handelt, die nicht vor den Augen Ungläubiger und damit nicht im öffentlichen Bereich praktiziert wird.

    Das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.06.2007 beruht wesentlich auf einem für das Gericht von dem Sachverständigen Baris erstatteten Gutachten, dessen Gutachten aber nach Ansicht des erkennenden Gerichts (vgl. Abschnitt 2. des Urteils vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 -), des Nds. OVG (vgl. das Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris, Rdnr. 62), des VG Osnabrück ( Urteil vom 10.04.2007 - 5 A 35/07 -) und des VG Arnsberg (vgl. das Urteil vom 06.02.2007 - 8 K 1940/05.A -) kritisch hinterfragt werden müssen.

    Außerdem steht ihnen im Sinne von Art. 8 der Qualifikationsrichtlinie eine inländische Fluchtalternative in der Türkei zur Verfügung (vgl. das Urteil des erkennenden Gerichts vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 - und das Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris, Rdnr. 94 zur Ausnahme von der Regelvermutung der mittelbaren Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei).

  • VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06

    Widerruf der Asylanerkennung und von Flüchtlingsschutz gegenüber Yeziden aus der

    Bejahend: Nds. OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 - (die hiergegen gerichtete Zulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 23.04.2008 - 10 B 156/04 - abgewiesen, ferner wurde die erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschluss vom 03.07.2008 - 2 BvR 1083/08 -), OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2007 - 3 L 303/04 -, VG Hannover, Urteile vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 - und 19.12.2007 - 1 A 3097/06 -, alle veröffentlicht bei juris).

    Nach Auswertung des einschlägigen Erkenntnismaterials geht die Kammer von noch ca. 500 Yeziden von ehemals mehreren Zehntausend aus, die noch im Land ansässig sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17.07.2007, a.a.O., das bei seiner Prüfung ebenfalls eine Anzahl von 500-600 verbliebenen Yeziden zugrunde legt).

    Nach sämtlichen vorhandenen neueren Erkenntnismitteln (s. Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 03.02.2004 an VG Braunschweig, vom 20.01.2006 an OVG Magdeburg und 26.01.2007 an Nds. OVG, Stellungnahmen Yezidisches Forum vom 30.10.2005 und 03.02.2006 an Rechtsanwalt Q., vom 04.07.2004 (Stellungnahme zur Situation der Yeziden in der Türkei), vom 20.03.2007 an Nds. OVG (Anmerkungen zur Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 26.01.2007) und vom 18.12.2007 (Anmerkungen zum Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -), P., Auskunft an OVG Sachsen-Anhalt vom 17.04.2006) kann nicht festgestellt werden, dass sich die Jahrhunderte alte allgemeine Missachtung der Yeziden durch die moslemische Mehrheitsbevölkerung in den ehemals von Yeziden bewohnten Regionen innerhalb nur weniger Jahre grundlegend geändert hätte.

    Zweifel an der Richtigkeit dieser vom Sachverständigen P. stammenden Angaben (Auskunft an OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.04.2006) hat die Kammer auch mit Blick auf die vom Nds. OVG in seinem Urteil vom 17.07.2007 (a.a.O.) geäußerten Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Sachverständigen im Hinblick auf dessen Angaben zur Anzahl der Verfolgungsschläge gegenüber Yeziden in jüngster Zeit nicht.

    Dabei geht das Gericht davon aus, dass die von den Betroffenen und deren Verwandten dem Yezidischen Forum geschilderten und in dessen Stellungnahme vom 04.07.2006 aufgeführten und in den weiteren Stellungnahmen vom 20.03.2007 (Anmerkungen zu der Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 26.01.2007 gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen im Verfahren 11 LB 14/06) und 18.12.2007 (Anmerkungen zu dem Urteil des OVG Lüneburg vom 17.07.2007 -11 LB 332/03-) erläuterten Vorfälle sich so wie dort beschrieben auch tatsächlich ereignet haben.

    Demgegenüber prüft das Nds. OVG in seinem Urteil vom 17.07.2007 (a.a.O.) nach genau diesem Maßstab, ob dem - in jenem Verfahren ebenfalls vorverfolgten - Kläger eine Rückkehr in seinen Heimatstaat zumutbar ist.

  • VG Arnsberg, 30.03.2010 - 8 K 410/08

    Widerrufsverfahren, Türkei, Yeziden, Kurden, Gruppenverfolgung, religiöse

    Demnach sind Yeziden - und damit vorliegend der Kläger - in der Türkei insbesondere auch unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 1 lit. b QRL (i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG) im Falle ihrer Rückkehr in die Türkei hinreichend sicher vor einer Gruppenverfolgung im vorgenannten Sinne (im Ergebnis ebenso nach Auswertung zahlreicher Erkenntnisquellen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), Beschluss vom 6. August 2009 - 2 A 2842/05.A - OVG Niedersachsen, Urteile vom 24. März 2009 - 2 LB 643/07 -, juris, und vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -, juris; VG Minden, Urteile vom 26. Mai 2009 - 12 K 2489/06.A - und vom 15. Januar 2008 - 8 K 1733/06.A -, juris, VG Bremen, Urteil vom 5. Juni 2008 - 2 K 1001/06.A -, juris; VG Oldenburg - Urteil vom 16. Oktober 2008 - 5 A 529/06 -, juris).

    "... Der Senat hat bereits im Urteil vom 17. Juli 2007 (a.a.O., UA S. 15, 17 u. 31) unter Auswertung der dazu vorliegenden Erkenntnismittel im Einzelnen ausgeführt, dass in den letzten Jahren vermehrt in Deutschland verstorbene Yeziden in die Türkei überführt und dort nach religiösem Ritus beigesetzt worden sind.

    Bereits das OVG Niedersachsen hat indes dieses Vorbringen aufgrund der diesbezüglich eingeholten Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 26. Januar 2007 in seinen Urteilen vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - und vom 24. März 2009 - 2 LB 643/07 - als nicht bestätigt erachtet und insbesondere in Letzterem dazu ausgeführt:.

    Der Senat hat sich mit dieser Behauptung, die auf einer Stellungnahme des Yezidischen Forums e.V. vom 4. Juli 2006 beruht, bereits im Urteil vom 17. Juli 2007 (a.a.O., UA S. 31 u. 42) auseinander gesetzt.

    So ist es Yeziden seit Ende 2001 vermehrt gelungen, mit Hilfe von türkischen Behörden und Gerichten ihre Eigentumsrechte durchzusetzen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -, juris, Rdnr. 48 m.w.N.).

    Abgesehen davon ist es keiner staatlichen Ordnungsmacht - auch in Westeuropa - möglich, einen lückenlosen Schutz vor Unrecht und Gewalt zu garantieren (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -, juris, Rdnr. 57 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 401/08

    Yeziden in der Türkei; Gruppenverfolgung

    Das OVG Lüneburg (Die Beklagte verweist insoweit auf ein Urteil vom 17.7.2007 - 11 LB 332/03 -.) habe im Jahr 2007 seine langjährige Rechtsprechung in diesem Sinne geändert.

    (vgl. hierzu im einzelnen auch OVG Magdeburg, Urteil vom 24.10.2007 - 3 L 303/04 -, Rn 76 f. bei juris und OVG Lüneburg, Urteil vom 17.7.2007 - 11 LB 332/03 -).

    (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17.7.2007 - 11 LB 332/03 -, AuAS 2007, 275, und Yezidisches Forum vom 4.7.2006, Seite 1, wonach der Anteil der inzwischen eingebürgerten bei etwa 25 % liegt).

    Das OVG Lüneburg (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17.7.2007 - 11 LB 332/03 -, AuAS 2007, 275) ist ebenfalls unter Anlegung des herabgestuften Prognosemaßstabs hinreichender Verfolgungssicherheit zu dem Ergebnis gelangt, dass Yeziden in der Türkei seit dem Jahr 2003 hinreichend sicher sind und keiner mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung mehr unterliegen.

  • VG Oldenburg, 02.10.2008 - 5 A 3155/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Asylanerkennung von Yeziden; Widerruf; Yeziden;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - Nds. OVG - hat mit Urteil vom 17. Juli 2007 (11 LB 332/03, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23. April 2008 - 10 B 156.07 - juris) - auch unter Berücksichtigung von § 60 Abs. 1 Satz 4 c AufenthG - entschieden, dass Yeziden in der Türkei seit dem Jahr 2003 nicht mehr einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgesetzt sind.

    Soweit die Kläger sinngemäß geltend machen, politische Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit könne nicht nur vom Staat, sondern nach Art. 6 der Qualifikationsrichtlinie auch von sog. nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, hat der Senat in den o. a. Urteilen diesen Gesichtspunkt berücksichtigt (vgl. jeweils UA Bl. 12), ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass der türkische Staat in zureichendem Maße bereit ist, Schutz zu gewähren (vgl. 11 LB 332/03 UA S. 21, und 11 LB 324/03 UA S. 20).

    Auch der Kammer liegen keine Hinweise dafür vor, dass es seit dem Urteil vom 17. Juli 2007 (a.a.O.) zu progromartiger Verfolgung oder massenhaften Übergriffen auf Yeziden in der Türkei gekommen ist (vgl. dazu auch die neuesten Lageberichte des Auswärtigen Amtes zur Türkei vom 25. Oktober 2007, S. 20 f. und vom 11. September 2008, S. 16 f. - Letzterer erwähnt die Gruppe der Yeziden nicht mehr mit irgendwelchen Vorkommnissen).

    Der Senat ist von dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. Juli 2007 (a.a.O.) ausgegangen und hat im Einzelnen dargelegt, dass durchgreifende Zweifel an der Zuverlässigkeit der vom Senat zur Beurteilung der Situation der Yeziden in der Türkei herangezogenen Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes und des in diesem Zusammenhang eingeschalteten Vertrauensanwalts nicht erkennbar geworden sind.".

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz fünf Vorfälle aus den letzten Jahren behandelt hat, welche die Situation yezidischer Rückkehrer in den Tur Abdin betreffen, so hat sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 17. Juli 2007 (a.a.O.) ebenfalls damit beschäftigt.

  • VG Stade, 31.03.2008 - 4 A 2212/03

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

    In Abkehr von ihrer früheren Rechtsprechung geht die Kammer nach Auswertung aller vorliegenden Erkenntnismittel in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung u.a. des Nds. Oberverwaltungsgerichts (z.B. Urteile vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - und vom 26. November 2007 - 11 LB 15/06 - ) jedoch davon aus, dass auch glaubensgebundene Yeziden in ihren Hauptsiedlungegebieten im Südosten der Türkei keiner Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit mehr ausgesetzt und Rückkehrer derzeit vor politischer Verfolgung sogar hinreichend sicher sind.

    Hätten sich solche zugetragen, so wäre hiervon nach Überzeugung der Kammer im Hinblick auf die Beobachtungstätigkeit der zahlreichen in der Türkei tätigen Menschenrechtsorganisationen, denen solche Geschehnisse nicht verborgen geblieben wären, und des Umstandes, dass auch die verschiedenen Yezidenorganisationen im Ausland eine erhebliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Vorfälle haben dürften, auch berichtet worden (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -).

    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht-staatlichen Repressionsmaßnahmen Vorschub geleistet oder solche toleriert werden (vgl. im Einzelnen Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -).

    Überdies zeichnet sich die yezidische Religion gerade dadurch aus, dass sie vom Wesen her eine Art "Geheimreligion" ist und nicht vor den Augen Ungläubiger und damit nicht im öffentlichen Bereich praktiziert wird (Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -).

    Das Fehlen von Angehörigen der yezidischen Priesterstämme beruht nicht auf staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Eingriffen, sondern ist die tatsächliche Folge der vergleichsweise geringen Zahl der in der Türkei lebenden Yeziden (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -, OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2006 - 15 A 2119/02.A -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2007 - 3 L 380/04

    Abschiebungsschutz

    Für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung der Yeziden wegen ihrer Religionszugehörigkeit sieht das Niedersächsische OVG in seinem Urteil vom 17. Juli 2007 (- 11 LB 332/03 - juris) seit dem Jahr 2003 keine Veranlassung mehr, weil nach Auswertung der Erkenntnismittel keine so dicht und eng gestreuten Verfolgungsschläge mehr vorlägen, dass jedes Gruppenmitglied damit rechnen müsste, alsbald in eigener Person getroffen zu werden.

    Das Niedersächsische OVG weist in seinem Urteil vom 17. Juli 2007 (-11 LB 332/03 - juris Rdnr. 36 d. UA) zudem darauf hin, dass in der Aufstellung einige yezidisch besiedelte Orte, wie etwa das Dorf Burc (Kreis Viransehir) fehlen, in dem lt.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt im Urteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) hierzu aus:.

  • VG Stade, 14.10.2008 - 4 A 876/07

    Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch

    März 2008 (4 A1991/03 und 4 A 2212/03) in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (z.B. Urteile vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - und vom 26. November 2007 - 11 LB 15/06 -) davon aus, dass (selbst) glaubensgebundene Yeziden in ihren Hauptsiedlungegebieten im Südosten der Türkei keiner Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit mehr ausgesetzt und Rückkehrer derzeit vor politischer Verfolgung sogar hinreichend sicher sind.

    Während das vom Nds. Oberverwaltungsgericht um Auskunft ersuchte Auswärtige Amt nach Ermittlungen vor Ort durch einen Vertrauensanwalt in seiner Stellungnahme vom 26. Januar 2007 zu dem Ergebnis gelangt ist, dass jedenfalls für die Mehrheit der angeführten Vorfälle die yezidische Religion der Betroffenen nicht ursächlich gewesen sei, verteidigt das Yezidische Forum seine gegenteilige Auffassung in seinen Anmerkungen vom 20. März 2007 (zur Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 26. Januar 2007) und 18. Dezember 2007 (zum Urteil des Nds. OVG vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -).

    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht-staatlichen Repressionsmaßnahmen Vorschub geleistet oder solche toleriert werden (vgl. im Einzelnen Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -).

    Die öffentliche Darstellung der eigenen religiösen Identität ist somit kein wesentliches hergebrachtes Element des yezidischen Glaubens (Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - und Beschluss vom 28. August 2008 - 1 1 LA 178/08 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 152/09

    Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei; Gewährleistung des religiösen

    Das Niedersächsische OVG weist in seinem Urteil vom 17. Juli 2007 (- 11 LB 332/03 -, Juris Rdnr. 36 d. UA) zudem darauf hin, dass in der Aufstellung einige yezidisch besiedelte Orte, wie etwa das Dorf Burc (Kreis Viransehir) fehlen, in dem lt.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat hierzu im Urteil vom 17. Juli 2007 (- 11 LB 332/03 - Rdnr. 59 ) ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    (1) Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit rechtskräftigem Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - (bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 23.4.2008 - 10 B 156/07 -) - gleich lautende Ausführungen finden sich in dem ebenfalls rechtskräftigen Urteil vom selben Tag in der Sache 11 LB 324/03 - zu der Frage der Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei Folgendes ausgeführt:.

    Soweit die Kläger sinngemäß geltend machen, politische Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit könne nicht nur vom Staat, sondern nach Art. 6 der Qualifikationsrichtlinie auch von sog. nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, hat der Senat in den o. a. Urteilen diesen Gesichtspunkt berücksichtigt (vgl. jeweils UA Bl. 12), ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass der türkische Staat in zureichendem Maße bereit ist, Schutz zu gewähren (11 LB 332/03, UA S. 21, u. 11 LB 324/03, UA S. 20).

  • VG Oldenburg, 10.10.2012 - 5 A 2918/11

    Azad Baris; Gruppenverfolgung; mittelbare Gruppenverfolgung; Türkei;

  • VG Hannover, 16.09.2008 - 1 A 1578/06

    Türkei, Widerruf, Jesiden, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab,

  • BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08

    Verstoß gegen § 138 Nr. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Unklarheit,

  • VG Oldenburg, 14.09.2011 - 5 A 167/11

    Gruppenverfolgung; Integration; mangelnder Erlass; ministerielle Krankheit;

  • VG Bremen, 05.06.2008 - 2 K 1001/06

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Totschlagdelikts

  • VG Osnabrück, 01.10.2007 - 5 A 164/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung

  • VG Düsseldorf, 24.09.2010 - 21 K 4217/09

    Yeziden Syrien (mittelbare) Gruppenverfolgung Gruppenverfolgung

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10

    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2010 - 11 LA 563/09

    Berücksichtigung eines nach Schließung der mündlichen Verhandlung eingereichten

  • OVG Saarland, 08.12.2009 - 3 A 354/09

    Anforderungen des Darlegungsgebots des § 78 Abs. 4 S. 4 Asylverfahrensgesetz (

  • VG Bremen, 27.03.2008 - 2 K 1959/06

    Öffentliche Religionsausübung

  • VG Karlsruhe, 02.12.2008 - A 5 K 1217/06

    Rechtsschutz gegen Widerruf der Asylberechtigung türkischer Staatsangehöriger

  • VG Hamburg, 28.02.2013 - 11 A 509/11
  • VG Darmstadt, 22.03.2012 - 3 K 1855/10
  • VG Minden, 15.01.2008 - 8 K 1733/06

    Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden,

  • VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06

    Widerruf; Yezide; Türkei; Syrien

  • VG Aachen, 04.07.2011 - 6 K 335/10

    Asylberechtigung eines türkischen Staatsangehörigen mit aramäischer

  • VG Saarlouis, 14.02.2008 - 6 K 400/07

    Widerruf der Asylanerkennung; Yeziden; Türkei

  • VG Dresden, 23.07.2008 - A 4 K 30188/06

    Türkei, Jesiden, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gruppenverfolgung,

  • VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 441/09

    Widerruf der Asylanerkennung - keine Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei

  • VG Lüneburg, 15.12.2008 - 3 A 84/08

    Iran, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Drei-Monats-Frist, Kenntnis,

  • VG Hannover, 10.09.2008 - 1 A 3520/08

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, herabgestufter

  • VG Stuttgart, 12.02.2008 - A 9 K 6125/07

    Türkei, Jesiden, Widerruf, Asylanerkennung, Änderung der Sachlage,

  • VG Hannover, 11.03.2019 - 13 A 4090/17

    Frist; Gruppenverfolgung; Jeside; Putsch; Straftäter; Türkei; Widerruf; Yezide

  • VG Minden, 19.08.2008 - 12 K 2188/07

    Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden,

  • VG Stade, 13.01.2015 - 4 A 3381/13
  • VG Lüneburg, 24.06.2008 - 2 A 13/08

    Türkei, Widerruf, Kurden, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte,

  • VG Hannover, 26.03.2008 - 1 A 2801/05

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, herabgestufter

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