Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4313
OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08 (https://dejure.org/2009,4313)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2009 - 11 LB 431/08 (https://dejure.org/2009,4313)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 11 LB 431/08 (https://dejure.org/2009,4313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der Strafverfolgungsvorsorge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der Strafverfolgungsvorsorge; Beschränkung der landesrechtlichen Bestimmungen entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Regelungen bezüglich der präventiven Verhütung von Straftaten; Vorsorgende ...

  • Judicialis

    Nds SOG § 39 Abs. 3; ; StPO § 81 b 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds SOG § 39 Abs. 3; StPO § 81 b 2. Alt.
    Zur Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der Strafverfolgungsvorsorge: Erkennungsdienst: Bestimmtheitsgebot; Erkennungsdienst: Gesetzgebungskompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der Strafverfolgungsvorsorge; Beschränkung der landesrechtlichen Bestimmungen entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Regelungen bezüglich der präventiven Verhütung von Straftaten; Vorsorgende ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 604
  • DÖV 2009, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Dies gilt auch für § 39 Abs. 3 Nds. SOG, der die Datenverarbeitung zu Zwecken der Gefahrenabwehr (Satz 1) und zur Verhütung von Straftaten (Satz 2), aber nicht mehr zu dem Zweck "für die Verfolgung von vergleichbaren künftigen Straftaten dieser Person vorzusorgen" zulässt (vgl. dazu Nds. OVG, U. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06; VG Braunschweig, U. v. 27.9.2006 - 5 A 53/06 -, StV 2008, 631 = juris; VG Lüneburg, B. v. 15.10.2007 - 3 B 31/07 -, sämtlich unter www.dbovg.niedersachsen.de).

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    (vgl. Nds. OVG, U. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris; U. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    Die Feststellung äußerlich ohne Weiteres erkennbarer körperlicher Merkmale kann dementsprechend grundsätzlich auch eine Betrachtung des Körpers umfassen, die ein Entkleiden des Beschuldigten mit Ausnahme des Intimbereichs erfordert, solange nähere Untersuchungen des Körpers, nicht erfolgen (Nds. OVG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - VGH Mannheim, U. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02, NVwZ-RR 2004, 572; vgl. auch BVerfG, B. v. 4.2.2009 - 2 BvR 455/08 -, juris = BeckRS 2009 31732).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    Die angeordneten Maßnahmen sind nach der maßgeblichen Sachlage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht als Tatsacheninstanz (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 772; Nds. OVG, U. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42) auch für Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig.

    (vgl. Nds. OVG, U. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris; U. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 m. w. Nachw.).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Nds. OVG, B. v. 12.8.2008 - 11 LA 257/08 - m. w. Nachw.) kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt v. 23.11.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).

    Die angeordneten Maßnahmen sind nach der maßgeblichen Sachlage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht als Tatsacheninstanz (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 772; Nds. OVG, U. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42) auch für Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig.

  • VG Braunschweig, 27.09.2006 - 5 A 53/06

    Zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Aliasname; Betrugsstraftaten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Über die Anlasstat hinaus seien jedoch entgegen der Auffassung des Klägers und des VG Braunschweig (U. v. 27.9.2006 - 5 A 53/06 -) auch in der Vergangenheit liegende weitere Ermittlungsverfahren in ihrer Summe in die Prognose einzustellen.

    Dies gilt auch für § 39 Abs. 3 Nds. SOG, der die Datenverarbeitung zu Zwecken der Gefahrenabwehr (Satz 1) und zur Verhütung von Straftaten (Satz 2), aber nicht mehr zu dem Zweck "für die Verfolgung von vergleichbaren künftigen Straftaten dieser Person vorzusorgen" zulässt (vgl. dazu Nds. OVG, U. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06; VG Braunschweig, U. v. 27.9.2006 - 5 A 53/06 -, StV 2008, 631 = juris; VG Lüneburg, B. v. 15.10.2007 - 3 B 31/07 -, sämtlich unter www.dbovg.niedersachsen.de).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Landesrechtliche Bestimmungen beschränken sich entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen (vgl. BVerfG, U. v. 27.7.2005, 1 BvR 668/04, NJW 2005, 2603) auf Regelungen bezüglich der präventiven Verhütung von Straftaten und sind insoweit nicht einschlägig.

    Mit Urteil vom 27.7.2005 (1 BvR 668/04 - NJW 2005, 2603) hat das Bundesverfassungsgericht für den Bereich der Telekommunikationsüberwachung zwischen der Bundeskompetenz zur Regelung der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten und der Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Regelung der Verhütung von Straftaten als landesrechtliche Aufgabe der Gefahrenabwehr unterschieden.

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGH, U. v. 9.4.1986 - 3 StR 551/85 -, NJW 1986, 2261 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 30.1.2006 - 2 O 198/05 -, V. n. b.).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03

    Inhaltliche Anforderungen an eine Anordnung der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Betroffene der Anordnung nicht entnehmen kann, welche Maßnahmen die Behörde im Einzelnen durchzuführen beabsichtigt (vgl. Nds. OVG, B. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGH, U. v. 9.4.1986 - 3 StR 551/85 -, NJW 1986, 2261 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 30.1.2006 - 2 O 198/05 -, V. n. b.).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08
    Die Feststellung äußerlich ohne Weiteres erkennbarer körperlicher Merkmale kann dementsprechend grundsätzlich auch eine Betrachtung des Körpers umfassen, die ein Entkleiden des Beschuldigten mit Ausnahme des Intimbereichs erfordert, solange nähere Untersuchungen des Körpers, nicht erfolgen (Nds. OVG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - VGH Mannheim, U. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02, NVwZ-RR 2004, 572; vgl. auch BVerfG, B. v. 4.2.2009 - 2 BvR 455/08 -, juris = BeckRS 2009 31732).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

  • VG Lüneburg, 15.10.2007 - 3 B 31/07

    Erkennungdienst; Erkennungsdienstliche Behandlung; Fingerabdruck;

  • VGH Bayern, 02.09.2008 - 10 C 08.2087

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; Löschungsanspruch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (NdsOVG, Urt. v. 26. Februar 2009 - 11 LB 431/08 -, juris, RdNr. 50).
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Dabei ist der Landesgesetzgeber im Bereich der Strafverfolgungsvorsorge nicht von vornherein zu Regelungen außerhalb der StPO von der Gesetzgebungsbefugnis ausgeschlossen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25.1.2012, 6 C 9/11, BVerwGE 141, 329, juris Rn. 36), so dass auch keine Verpflichtung des Hamburgischen Gesetzgebers bestand, den Bereich der Strafverfolgungsvorsorge aus dem HmbPolDVG herauszunehmen (so aber die Reaktion des Niedersächsischen Gesetzgebers auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005, mit dem die niedersächsischen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung für verfassungswidrig erklärt wurden, vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 26.2.2009, 11 LB 431/08, NdsVBl. 2009, 202, juris Rn. 42; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.9.2009, 11 ME 402/09, NVwZ 2010, 69, juris Rn. 32; Schenke, POR, 7. Aufl. 2011 Rn. 126).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Wird das Verfahren wegen der Anlasstat eingestellt (vgl. zur Unschädlichkeit der Einstellung: Senatsurt. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, NdsVBl. 2009, 202, juris, Rdnr. 45), muss (auch) hinsichtlich der Anlasstat wenigstens ein die Anordnung rechtfertigender "Restverdacht" verbleiben (Senatsbeschl. v. 31.8.2010 - 11 ME 288/10 -, Nds. Rpfl 2011, 58, juris, Rdnr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 11 ME 58/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Ermessen; Fingerabdruck; Geeignetheit;

    Inwieweit eine erkennungsdienstliche Anordnung ausschließlich zur Verhütung von Gefahren (dann § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nds. SOG) - und mithin nicht zur Vorsorge für eine etwaige spätere Strafverfolgung (dann § 81 b Alt. 2 StPO) - notwendig ist, hat die anordnende Behörde im Rahmen des ihr nach § 15 Nds. SOG eingeräumten Ermessens in dem Bescheid darzulegen (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurt. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Entscheidend ist, ob die nicht notwendig gleichgewichtigen und gleichgelagerten Vorgänge in ihrer Gesamtheit die Annahme einer der kriminalpolizeilichen Einschätzung entsprechenden inneren Einstellung bzw. charakterlichen Veranlagung des Betroffenen tragen, sich gelegentlich zum Nachteil anderer über strafbewehrte Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, ohne dass sich insoweit deliktsspezifische Verhaltensweisen feststellen ließen (Senatsurt. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, NdsVBl. 2009, 202, juris, Rdnr. 46).
  • OVG Saarland, 07.08.2013 - 3 A 295/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung; "Austausch" der Rechtsgrundlage eines

    sinngemäß ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 11.4.2013 - 4 Bf 141/11 - anders aber die Reaktion des niedersächsischen Gesetzgebers auf das o.g. Urteil des BVerfG vom 27.7.2005 betreffend niedersächsische Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung; vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, jeweils bei juris.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09

    Anforderungen an die Begründungslast der Behörde bei Anordnung

    Die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) zuzuordnende Strafverfolgungsvorsorge ist seit der Änderung des Nds. SOG durch das Gesetz v. 25. November 2007 (Nds. GVBL 2007, 654) nicht mehr im Nds. SOG geregelt (Urt. d. Sen. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08).

    Die Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten (Strafverfolgungsvorsorge) ist seitdem nicht (mehr) im niedersächsischen SOG geregelt (Urt. d. Sen. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -).

  • VG Göttingen, 19.01.2012 - 1 A 83/10

    Erkennungsdienstliche Behandlung, gefährliche Körperverletzung als Anlasstat,

    Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81 b Alt. 2 StPO dient nicht der Überführung des Beschuldigten in einem bestimmten Strafverfahren, sondern soll nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vorsorglich - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009 - 11 LB 431/08 -, NdsVBI 2009, 202; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 81b Rn. 3).

    Dementsprechend bemisst sich die Notwendigkeit einschlägiger Maßnahmen danach, ob die aktuelle strafrechtliche Ermittlung gegen den Betroffenen nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potenzieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009, a.a.O.).

    Als Entscheidungskriterien können die Art und Schwere der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, die Begehungsweise, die kriminelle Energie, die der Beschuldigte an den Tag gelegt hat, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, währenddessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - und vom 24.10.2007 - 11 ME 309/07 -, jeweils bei juris).

  • VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO, § 170 Abs. 2 StPO oder § 45 JGG eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009 - 11 LB 431/08 -, Nds.VBl. 2009, 202 ff.; Beschluss vom 12.8.2008 - 11 LA 257/08 - m. w. Nachw.).

    Diese nicht notwendig gleichgewichtigen Vorgänge tragen in ihrer Gesamtheit die Annahme einer der kriminalpolizeilichen Einschätzung entsprechenden inneren Einstellung bzw. charakterlichen Veranlagung des Klägers, sich zum Nachteil anderer über strafbewehrte Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, ohne dass sich insoweit deliktstypische Verhaltensweisen festzustellen ließen (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009, a. a. O.).

  • VG Stade, 09.03.2010 - 1 B 1530/09

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung als Maßnahme der

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 22. November 2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 m.w.Nw.; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 11 LB 431/08 -, Nds. VBl. 2009, 202 f.).

    Vielmehr ist unter Würdigung der gesamten Umstände des Falles die Frage zu beantworten, ob mit der Einstellung eines Strafverfahrens der Tatverdacht gegen den Beteiligten vollständig entfallen ist oder ob ein "Restverdacht" gegeben ist, weshalb begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beteiligte auch zukünftig Anlass zu polizeilichen Ermittlungen geben könnte (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als

  • VG Schwerin, 10.12.2014 - 7 A 1518/14

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur Straftatenprävention statt

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Restverdacht; Tatverdacht

  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 7 A 4913/12

    Erforschung des Sachverhalts; Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Ermessen;

  • VG Braunschweig, 16.12.2015 - 5 A 17/14

    EGVP; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach; irreführend; Klagefrist;

  • OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

  • VG Aachen, 17.02.2010 - 6 K 224/09

    Unbestimmtheit einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

  • VG Oldenburg, 25.09.2009 - 7 A 1325/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Straftat; Verhütung; Ermessen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht