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   OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10   

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OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10 (https://dejure.org/2014,27672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2014 - 11 LC 378/10 (https://dejure.org/2014,27672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2014 - 11 LC 378/10 (https://dejure.org/2014,27672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 1 S. 2 Nds. SOG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 34 S. 1 GG; § 839 BGB; Art. 49 Abs. 1 AEUV ; Art. 56 Abs. 1 AEUV ; Art. 57 Abs. 1 AEUV
    Begrenzung des verschuldensunabhängigen Haftungsanspruchs auf gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen; Verletzung der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit durch das Sportwettenmonopol in Niedersachsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des verschuldensunabhängigen Haftungsanspruchs auf gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen; Verletzung der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit durch das Sportwettenmonopol in Niedersachsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung des verschuldensunabhängigen Haftungsanspruchs auf gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen; Verletzung der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit durch das Sportwettenmonopol in Niedersachsen

  • rechtsportal.de

    Begrenzung des verschuldensunabhängigen Haftungsanspruchs auf gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen; Verletzung der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit durch das Sportwettenmonopol in Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 7
  • NVwZ 2015, 449
  • DÖV 2014, 1064
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Die von dem Kläger in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 10.12 -) zu der mit § 80 Abs. 1 Satz 2 Nds. SOG vergleichbaren Vorschrift des 39 Abs. 1 b des nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG NW) sei auf die niedersächsische Rechtslage nicht übertragbar.

    Ist die Untersagung auf eine konkrete Betriebsstätte bezogen, erledigt sie sich erst, wenn die Betriebsstätte endgültig aufgegeben wird (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, BVerwGE 147, 47, juris, Rn. 14).

    Offensichtlich aussichtslos ist eine Staatshaftungsklage, wenn der geltend gemachte Anspruch unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt besteht und dies sich ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 17).

    Diese Frage muss gegebenenfalls im zivilgerichtlichen Staatshaftungsprozess geklärt werden (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -,a.a.O., juris, Rn. 20, zu § 39 Abs. 1 Buchst. b OBG NW).

    Als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist die glücksspielrechtliche Untersagung während ihres Wirkungszeitraumes an der jeweils aktuellen Rechtslage zu messen (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 25).

    Außerdem darf sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (BVerwG, Urteil v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 28, und vom 24.11.2010 - 8 C 14.09 -, BVerwGE 138, 201, juris, Rn. 62).

    Nach der zweiten aus dem Kohärenzgebot abgeleiteten Anforderung, die über den Monopolsektor hinausgeht, darf die Geeignetheit der Monopolregelung zur Verwirklichung eines mit ihr (tatsächlich) verfolgten unionsrechtlich legitimen Ziels nicht durch eine gegenläufige Glücksspielpolitik des Mitgliedstaates in anderen Glücksspielbereichen konterkariert werden (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 32).

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen unter dem Lotteriestaatsvertrag (BVerfG, Kammerbeschl. v. 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06 -, NJW 2007, 1521, juris, Rn. 26; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn 66; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.6.2011 - 4 A 17/08 -, juris, Rn. 207).

    Unionsrechtlich war die übergangsweise Anwendung der unverhältnismäßigen Monopolregelung nicht gerechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 68, und Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 42.12 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.6.2011 - 4 A 17/08 -, juris, Rn. 213 ff.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Sie unterscheidet sich insoweit nicht von dem verfassungsrechtlichen Erfordernis einer normativen Ausgestaltung und Praxis, die konsequent an den überragend wichtigen Gemeinwohlzielen des Monopols ausgerichtet ist (BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Monopol für Sportwetten (Oddset-Sportwette) in Bayern (Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, a.a.O., 276, juris) enthielt der Lotteriestaatsvertrag in § 1 Nr. 1 und § 4 zwar Bestimmungen zu diesen unionsrechtlich ebenso wie verfassungsrechtlich wegen der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG gebotenen Zielen.

    Es fehlten aber Regelungen, und zwar sowohl in dem Lotteriestaatsvertrag als auch in dem bayrischen Ausführungsgesetz, die gewährleisteten, dass das Monopolangebot auch in der Praxis konsequent an den Zielen der Suchtbekämpfung und des Jugend- und Spielerschutzes ausgerichtet wurde (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, a.a.O., juris, Rn. 127 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 42.12 -, juris, Rn. 28 ff.).

    Dagegen durfte sie nicht expansiv auf eine Vergrößerung der Nachfrage gerichtet sein und zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntern oder anreizen (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, a.a.O., juris, Rn. 127 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 42.12 -, juris, Rn. 29).

    Soweit der Beklagte geltend macht, er habe die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, unverzüglich ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits herzustellen (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, a.a.O., juris, Rn. 157), ausweislich des fortlaufend fortgeschriebenen Maßnahmenkataloges umgesetzt, kommt es hierauf nicht an.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 42.12

    Ausgestaltung, normative; Dienstleistungsfreiheit; Ermessensfehler; Ermessen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Im Gegensatz zu der Fallkonstellation, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2014 - 8 C 42.12 - zugrunde gelegen habe, sei der angegriffene Untersagungsbescheid nicht mit dem Verstoß gegen das Sportwettenmonopol, sondern mit dem Erfordernis begründet worden, den Verstoß gegen das NLottG und den Lotteriestaatsvertrag zu beenden und einen rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.

    Es fehlten aber Regelungen, und zwar sowohl in dem Lotteriestaatsvertrag als auch in dem bayrischen Ausführungsgesetz, die gewährleisteten, dass das Monopolangebot auch in der Praxis konsequent an den Zielen der Suchtbekämpfung und des Jugend- und Spielerschutzes ausgerichtet wurde (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, a.a.O., juris, Rn. 127 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 42.12 -, juris, Rn. 28 ff.).

    Dagegen durfte sie nicht expansiv auf eine Vergrößerung der Nachfrage gerichtet sein und zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntern oder anreizen (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, a.a.O., juris, Rn. 127 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 42.12 -, juris, Rn. 29).

    Unionsrechtlich war die übergangsweise Anwendung der unverhältnismäßigen Monopolregelung nicht gerechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 68, und Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 42.12 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.6.2011 - 4 A 17/08 -, juris, Rn. 213 ff.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Ein Verbot wird durch Zeitablauf gegenstandslos, weil es nicht rückwirkend befolgt oder durchgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303, juris, Rn. 18).

    Der stigmatisierende Vorwurf schuldhaft strafrechtswidrigen Verhaltens wird dadurch nicht erhoben (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, a.a.O., juris, Rn. 25).

    Außerdem kann der Beklagte dieser Befürchtung durch eine Erklärung des Inhalts, er werde etwaige Monopolverstöße in der Vergangenheit zukünftig nicht als Anhaltspunkt für eine Unzuverlässigkeit von Konzessionsbewerbern oder Bewerbern um eine Vermittlungserlaubnis werten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, a.a.O., juris, Rn. 28), entgegentreten.

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Außerdem darf sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (BVerwG, Urteil v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 28, und vom 24.11.2010 - 8 C 14.09 -, BVerwGE 138, 201, juris, Rn. 62).

    Eine Monopolregelung, die auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird, ist nur verhältnismäßig, wenn sie ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet ist, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (EuGH, Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08 -, a.a.O., juris, Rn. 64, und BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 14.09 -, a.a.O., juris, Rn. 77).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Diese allein auf den Monopolsektor bezogene Anforderung (Binnenkohärenz) gebietet, die normative Ausgestaltung und die praktische Handhabung des Monopols konsequent an den unionsrechtlich legitimen Zielen auszurichten (EuGH, Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 83, 88 ff. und 98; BVerwG, Urt. v. 1.6.2011 - 8 C 2.10 -, NVwZ 2011, 1328, juris, Rn. 45).

    Die Monopolregelung ist inkohärent, wenn die zuständigen Behörden eine den Monopolzielen zuwiderlaufende Politik betreiben oder dulden und dies zur Folge hat, dass das der Errichtung des Monopols zugrunde liegende Ziel mit ihm nicht mehr wirksam erreicht werden kann (EuGH, Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 106; BVerwG, Urt. v. 1.6.2011 - 8 C 2.10 -, NVwZ 2011, 1328, juris, Rn. 45).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH können glücksspielrechtliche Monopolregelungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, zu denen u.a. die Ziele des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen einschließlich der Ziele der Suchtbekämpfung sowie des Jugend- und Spielerschutzes gehören (EuGH, Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08 -, NVwZ 2010, 1422, juris, Rn. 45, und Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 79).

    Eine Monopolregelung, die auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird, ist nur verhältnismäßig, wenn sie ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet ist, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (EuGH, Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08 -, a.a.O., juris, Rn. 64, und BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 14.09 -, a.a.O., juris, Rn. 77).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 11 ME 253/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Sie weist gegenüber der Rechtslage in Bayern und Nordrhein-Westfalen keine substantiellen Unterschiede auf (Senatsbeschl. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, NdsVBl. 2007, 70, juris. Rn. 9).

    Soweit der Senat in der Vergangenheit in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine andere Auffassung vertreten hat (Senatsbeschl. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O., juris, Rn. 10, und v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, NdsVBl. 2007, 216, juris, Rn. 17), hält er hieran nicht mehr fest.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen unter dem Lotteriestaatsvertrag (BVerfG, Kammerbeschl. v. 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06 -, NJW 2007, 1521, juris, Rn. 26; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn 66; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.6.2011 - 4 A 17/08 -, juris, Rn. 207).

    Unionsrechtlich war die übergangsweise Anwendung der unverhältnismäßigen Monopolregelung nicht gerechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn. 68, und Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 42.12 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.6.2011 - 4 A 17/08 -, juris, Rn. 213 ff.).

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10
    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen unter dem Lotteriestaatsvertrag (BVerfG, Kammerbeschl. v. 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06 -, NJW 2007, 1521, juris, Rn. 26; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, a.a.O., juris, Rn 66; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.6.2011 - 4 A 17/08 -, juris, Rn. 207).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei

  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 B 10.2596

    Ein berechtigtes ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

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