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   OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 M 4402/00   

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https://dejure.org/2001,15809
OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 M 4402/00 (https://dejure.org/2001,15809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2001 - 11 M 4402/00 (https://dejure.org/2001,15809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 (https://dejure.org/2001,15809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Suspendierung eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 419
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 4 BV 13.2391

    Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

    Ob sich die Übertragbarkeit der Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts auf das öffentlich-rechtliche Amts- und Dienstverhältnis besonderer Art auf den Bereich der Personalmaßnahmen beschränken lässt, weil nur dazu bisher Rechtsprechung vorliegt (vgl. SächsOVG, B.v. 8.5.2013 - 2 B 65/13 - juris; OVG Bbg, B.v. 2.12.2004 - 4 B 267/04 - juris; OVG NW, B.v. 26.3.2004 - 21 B 2399/03 - juris Rn. 14 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 25.1.2001 - 11 M 4402/00 - NVwZ-RR 2001, 419), kann indes offenbleiben (zur Übertragbarkeit des Reisekostenrechts vgl. Nr. 9.3 VollzBekBayFwG i.V.m. § 11 Abs. 7 AVBayFwG; zur Anpassung von Entschädigungsansprüchen § 11 Abs. 6 AVBayFwG).
  • OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; Einordnung von Angehörigen

    Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen - bei amtsfreien Gemeinden wie der Gemeinde ... (vgl. § 7 Brandschutzgesetz vom 9. März 1994, GVBl. I S. 65, mit späteren Änderungen - BSchG - i. V. m. Nr. 7 Abs. 2, 8 Abs. 4, 9 Abs. 4 der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern zur Durchführung des Brandschutzgesetzes - VwVBSchG - vom 9. März 1994, ABl. S. 226) - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art zu der Gemeinde, auf das die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze angesichts der gleich gelagerten Interessenlage anzuwenden sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. März 2004 - Az: 21 B 2399/03 - in juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001 - Az: 11 M 4402/00 -, NVwZ-RR 2001, 419; Hess. VGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 -, HGZ 1992, 444-448 sowie in juris; Schneider, Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 7. Aufl. 2001, § 12 Erl. 1.1.5, m.w.N.).

    Zu verneinen ist eine Außenwirkung, wenn keine Regelung der persönlichen Rechtsstellung des Betroffenen, sondern allein eine organisationsinterne Regelung beabsichtigt ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 6 A 1228/16

    Stehen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zur

    vgl. für den Fall einer Beurlaubung auf der Grundlage des § 8 LVO FF: OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2004 - 21 B 2399/03 -, a. a. O., Rn. 16, und für den Fall einer Suspendierung vom aktiven Dienst: Nds. OVG, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 -, NVwZ-RR 2001, 419 = juris Rn. 4; ferner: VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2014 - 26 K 4527/12 -, juris Rn. 40 ff.
  • VG Düsseldorf, 17.06.2014 - 26 K 4527/12

    Ausschluss aus einem Löschzug; Hausverbot für Feuerwehrgebäude

    OVG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 4 B 267/04 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 26.03.2004 - 21 B 2399/03 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.01.2001 - 11 M 4402/00 - NVwZ-RR 2001, 419.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2004 - 21 B 2399/03

    Verwaltungsrechtliche Qualifizierung der Rechtsnatur einer verfügten Entbindung

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 -, NVwZ-RR 2001, 419, m.w.N.
  • OVG Sachsen, 08.05.2013 - 2 B 65/13

    Einstweilige Anordnung, Umsetzung, Freiwillige Feuerwehr, Bereichsleiter,

    11 Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen zur Gemeinde als deren Träger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, auf das wegen der vergleichbaren Interessenlage die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 2. Dezember 2004, LKV 2005, 357; OVG NRW, Beschl. v. 26. März 2004 - 21 B 2399/03 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2001, NVwZ-RR 2001, 419).

    Die Aufnahme in die Feuerwehr und der Ausschluss aus dieser sind deshalb - in Entsprechung zur beamtenrechtlichen Ernennung bzw. Entlassung - als Verwaltungsakt anzusehen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2001, NVwZ-RR 2001, 419 m. w. N.).

  • VG Lüneburg, 17.02.2022 - 3 B 7/22

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Covid-19; Covid-19-Pandemie; Einseitige

    Denn die betroffenen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr werden als bestimmbarer Personenkreis durch die Anordnung in wesentlicher Weise in ihrer mitgliedschaftlichen Rechts- und Pflichtenstellung betroffen, weil sie für einen beachtlichen Zeitraum von einer der beiden Hauptpflichten, hier der Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen, nach § 12 Abs. 4 Satz 1 NBrandSchG, ausgeschlossen werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.1.2001 - 11 M 4402/00 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Ungeachtet dessen - die Entscheidung selbständig tragend - kann die Allgemeinverfügung auch auf die Fürsorgepflicht der Antragsgegnerin gegenüber den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr gestützt werden, welche aus der öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Sonderbindung folgt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Satzung der Freiwilligen Feuerwehr in der Samtgemeinde G. [H.]); zur Verwaltungsaktbefugnis und Fürsorgepflicht vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.1.2001 - 11 M 4402/00 -, juris Rn. 4; Scholz/Runge, Niedersächsisches Brandschutzgesetz, 9. Aufl., § 12 Rn. 29 f. und Rn. 36).

  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 962/20

    Freiwillige Feuerwehr; Ortswehrleiter; Abberufung; Ausschluss aus Feuerwehr;

    Eine solche Suspendierung ist im Feuerwehrrecht auch ohne ausdrückliche gesetzliche oder satzungsrechtliche Regelung als schonendere bzw. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragende Handlungsform allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. August 2021 - 4 CS 21.1227, juris Rn 23 [dass die Suspendierung dort im konkreten Fall nicht in Betracht kam, hatte - so hier nicht gegebene - spezifische landesrechtliche Gründe]; VG Hannover, Urt. v. 12. September 2018 - 7 A 7072/16 -, juris Rn. 30; NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 -, juris, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. November 1991 - 6 A 10055/91 -, juris Rn. 8 und 37).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2014 - 11 LA 2/14

    Abgrenzung einer Kreisfeuerwehr von einer Freiwilligen Feuerwehr im Sinne des

    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr stehen zu ihrer Gemeinde in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis (Senatsbeschl. v. 25.1.2001 - 11 M 4402/00 -, NdsVBl. 2001, 144; juris, Rn 4; Scholz/Runge, a.a.O., § 12, unter 1.).
  • VG Cottbus, 03.09.2009 - 5 L 162/09

    Abgrenzung Dienstleistungsüberlassung - Umsetzung - Zuweisung; Beamtin der

    Der Antrag ist statthaft, denn bei dem Feststellungsbegehren handelt es sich um die statthafte Rechtsschutzform in den Fällen, in denen die Behörde nicht erkennt, dass sie durch Verwaltungsakt gehandelt hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 -, zitiert nach juris [Rn. 19]; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 -, zitiert nach juris [Rn. 4]; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24. Februar 1997 - 5 S 7/97 -, NVwZ-RR 1998, 152 [153]; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rn. 1042 f.).
  • VG Oldenburg, 07.03.2012 - 11 A 1228/11

    Tätigkeit eines freiwilligen Feuerwehrmanns bei der Kreisfeuerwehr; Pflicht zur

  • VG Koblenz, 04.02.2009 - 5 K 1089/08

    Kein Anspruch auf Mitarbeit in der Technischen Einsatzleitung

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