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   OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10   

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https://dejure.org/2010,5777
OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10 (https://dejure.org/2010,5777)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.2010 - 11 ME 133/10 (https://dejure.org/2010,5777)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 (https://dejure.org/2010,5777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthalt von Ausländern: Eilantrag gegen Ausweisung und Abschiebungsandrohung eines bereits anderweitig vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 10 AsylVfG; § 4 AufenthG; § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG
    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Ausweisung und Abschiebungsandrohung; Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei fehlendem Einzelfallbezug

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 10, AufenthG § 50 Abs. 1, AufenthG § 50 Abs. 2, AufenthG § 11 Abs. 1, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
    Vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsschutzinteresse, vollziehbar ausreisepflichtig, Ausweisung, Sofortvollzug, besonderes öffentliches Interesse, Türkei, Kosovo, Familieneinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Ausweisung und Abschiebungsandrohung; Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei fehlendem Einzelfallbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung einer Familie mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Ausweisung und Abschiebungsandrohung; Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei fehlendem Einzelfallbezug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 864
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10
    Die vorhergehenden Ausführungen sind auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.5.2009 - 8 LB 18/07 -, NVwZ-RR 2009, 859 ff., m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2008 - 11 S 2042/08

    Rechtsschutzbedürfnis bei Eilantrag gegen Ausweisung und gleichzeitiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10
    Dies rechtfertigt es, ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hinsichtlich der für sofort vollziehbar erklärten Ausweisungsverfügung auch unter den hier gegebenen Voraussetzungen zu bejahen (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 11.9.2008 - 11 S 2042/08 -, VBlBW 2009, 37 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 10 LA 438/08

    Beachtung des Schutzes des Privatlebens i.R.e. aufenthaltsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10
    I. S. d. § 55 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG schutzwürdige eigenständige Belange des Antragstellers sind nicht gegeben (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 10 LA 438/08 -, AuAS 2009, 208 ff.).
  • VGH Hessen, 17.03.1997 - 3 TG 3656/96

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsverfahren hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10
    Bedenken hiergegen könnten sich deshalb ergeben, weil sich der Antragsteller ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, deshalb nach § 50 Abs. 1 und 2 AufenthG unabhängig von der Wirksamkeit der hier streitigen Ausweisung vollziehbar ausreisepflichtig und der Antragsgegner daher auch bei einer Stattgabe des nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellten Antrages nicht gehindert ist, den Antragsteller abzuschieben (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 17.3.1997 - 3 TG 3656/96 -, AuAS 1997, 207 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10
    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist nach §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 AufenthG eine bestehende Ausreisepflicht des Antragstellers (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 20.2.2009 - 18 A 2620/08 -, InfAuslR 2009, 232) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04

    Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10
    Dem Erlass der Abschiebungsandrohung steht nach § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegen; für Duldungsgründe gilt Gleiches (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 6.1.2005 - 18 B 2801/04 -, DÖV 2005, 430 f., m. w. N.).
  • BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10
    Vielmehr sind auch Angehörige einer familiären Lebensgemeinschaft, die - wie hier der Antragsteller und seine Verlobte - über verschiedene Staatsangehörigkeiten und kein gemeinsames Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügen, grundsätzlich darauf verwiesen, die familiäre Lebensgemeinschaft in einem ihrer Heimatländer zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.1978 - 1 CB 26/78 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, muss sich der Antragsteller aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG - nicht zuletzt zur Beseitigung eines etwaigen Rechtsscheins - gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Feststellung, dass er kein Freizügigkeitsrecht besitzt, zur Wehr setzen können (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis bei Eilanträgen gegen den Sofortvollzug einer Ausweisung bei anderweitiger Ausreisepflicht OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 27.01.2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 23 f. m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 19.05.2010 - 11 ME 133/10 - juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.09.2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10 und vom 06.05.1997 - 13 S 1997/96 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings nach Verurteilung u.a. wegen

    Daher bedurfte es vorliegend keiner (sofort vollziehbaren) Ausweisung, um die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des Antragstellers (nach § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) zu bewirken (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - juris Rn. 11).

    Insoweit erweist sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht als von vorn herein nutzlos (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2000 - B 2 S 504/99 - juris Rn. 6; ebenso: HessVGH, Beschluss vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - juris Rn. 2; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 - juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 11 S 2482/09 - juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9; Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 53 AufenthG Rn. 56).

    Gegen eine Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG ist ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 AufenthG statthaft, Gründe, weshalb kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein sollte, sind nicht ersichtlich (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 2 ME 186/10

    Androhung der Abschiebung eines Ausländers durch die Ausländerbehörde und

    Einem solchen Antrag würde aller Voraussicht nach das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 19.5.2010 - 11 ME 133/10 -, juris Langtext Rdnr. 9), weil das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gegenüber den Antragstellern bereits in seinen bestandskräftigen Bescheiden vom 29. August 2000 und 17. Februar 2003 in rechtlich wirksamer Weise Abschiebungsandrohungen ausgesprochen hat, die weiterhin existent sind.
  • VG Hannover, 17.02.2020 - 1 B 5514/19

    Beteiligung; Bürgermeister; Genossenschaft; Hauptamt; Nebentätigkeit;

    Ob die angeführten, den Einzelfall betreffenden Gründe die Anordnung des Sofortvollzuges auch inhaltlich tragen, ist demgegenüber keine Frage der formellen Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern eine solche der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 09.07.2013 - 13 ME 105/13 -, n. v.; Beschl. v. 19.05.2010 - 11 ME 133/10 -, juris Rn. 10).

    Davon abgesehen könnte die beantragte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ohnehin nicht schon wegen einer unzureichenden Begründung erfolgen, sondern lediglich eine Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 19.05.2010 - 11 ME 133/10 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff

    Denn Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist eine bestehende Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 19.5.2010 - 11 ME 133/10 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.2.2009 - 18 A 2620/08 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2022 - 11 ME 180/22

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Begründung; Begründung, schriftliche

    Ob die angeführten Gründe die Anordnung des Sofortvollzuges auch inhaltlich tragen, ist allerdings keine Frage der formellen Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 11 ME 133/10 - juris Rn. 10 und v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2010 - 11 LA 169/09

    Anspruch auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels im Falle falscher Angaben eines

    Denn es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass nach § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG dem Erlass einer Abschiebungsandrohung das Vorliegen weder von Abschiebungsverboten noch von Duldungsgründen, auf die sich der Kläger hier beruft, entgegenstehen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 6.1.2005 - 18 B 2801/04 -, DÖV 2005, 430 f., m. w. N.; Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 11 ME 133/10 -).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 10 C 12.863

    Falschangaben zum Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft

    Denn § 55 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG gebietet die Berücksichtigung der Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen des Ausländers, die mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft leben, nur wenn sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (vgl. NdsOVG vom 19.05.2010 Az. 11 ME 133/10 RdNr. 14).
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