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   OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 11 ME 148/13   

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https://dejure.org/2013,15587
OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 11 ME 148/13 (https://dejure.org/2013,15587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2013 - 11 ME 148/13 (https://dejure.org/2013,15587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 11 ME 148/13 (https://dejure.org/2013,15587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 17 Abs. 1 S. 1 NHundG; § 17 Abs. 4 S. 1 NHundG
    Verpflichtung eines Hundehalters zur nächtlichen und sonntäglichen Haltung seiner Tiere im geschlossenen Gebäude zur Vermeidung erheblicher Lärmbelästigungen der Nachbarn durch häufiges und langanhaltendes Hundegebell

  • rabüro.de

    Zur Hundehaltung nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Räumen

  • gaius.legal

    Hundegebell am Sonntag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Hundehalters zur nächtlichen und sonntäglichen Haltung seiner Tiere im geschlossenen Gebäude zur Vermeidung erheblicher Lärmbelästigungen der Nachbarn durch häufiges und langanhaltendes Hundegebell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Auch für Hunde gibt es Hausarrest

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Hundehaltung in Haus und Garten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gebell - Hunde müssen sonntags Ruhe geben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Hundehalters zur nächtlichen und sonntäglichen Haltung seiner Tiere im geschlossenen Gebäude zur Vermeidung erheblicher Lärmbelästigungen der Nachbarn durch häufiges und langanhaltendes Hundegebell

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Behördliche Anordnung zur Hundehaltung wegen Hundegebells

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hundehalter kann zur Lärmvermeidung auferlegt werden, Hunde nachts im geschlossenen Gebäude zu halten

  • weka.de (Kurzinformation)

    Ständig bellende Hunde müssen im Haus gehalten werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sonntags sollst Du nicht bellen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung zur Hundehaltung in geschlossenen Räumen nachts und an Sonn- und Feiertagen wegen übermäßigen Hundegebells zulässig - Häufiges und langanhaltendes Hundegebell stellt Lärmbelästigung und Ordnungswidrigkeit dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2922
  • DÖV 2013, 779
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 01.12.1988 - 21 B 88.01683
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 11 ME 148/13
    Bei Lärm, der von einer Tierhaltung ausgeht, ist es für die Annahme einer erheblichen Belästigung daher nicht erforderlich, dass bestimmte Immissionsrichtwerte überschritten werden (Bay. VGH, Urt. v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683 -, juris, Rn. 24).
  • VG Greifswald, 25.09.2014 - 6 A 77/13

    Beihilfefähigkeit von selbstständigen ärztlichen Leistungen, die in das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 11 ME 148/13
    Über die gegen diesen Bescheid erhobene Klage (6 A 77/13) hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.
  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168

    Sicherheitsrechtliche Anordnung auf Unterlassung von Ruhestörungen

    Die Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr lässt sich daher nicht nach der Höhe eines messbaren Geräuschpegels bestimmen (vgl. für Hundegebell BayVGH, U.v. 1.12.1998 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24 m. w. N.; NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12).
  • VG Karlsruhe, 01.12.2017 - 4 K 143/15

    Gebühren wegen Ruhestörung

    Die Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr lässt sich daher nicht nach der Höhe eines messbaren Geräuschpegels bestimmen (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.07.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12; jeweils mwN).

    Denn Musik wirkt durch ihren hohen Informationsgehalt auf denjenigen, der sie nicht hören will, unabhängig vom technischen Pegelwert störend (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 30.03.2000 - 2 Ss 53/00 - 5 Ws 177/00 - juris Rn. 4 mwN; parallel für Hundegebell BayVGH, Urt. v. 01.12.1988 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.072013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12; jeweils mwN).

  • VG Oldenburg, 09.11.2016 - 5 A 3996/14

    Einschreiten; Ermessen; Lärmimmissionen; Ordnungswidrigkeit; örtliche

    Ausgehend von diesen Maßstäben darf grundsätzlich auch die örtliche Ordnungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit präventiven und repressiven Maßnahmen derartigen Lärmbelästigungen begegnen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 11 ME 148/13 - zum Hundegebell; Bay VGH, Beschluss vom 29 Februar 2016 - 10 ZB 15.2168 - juris zu überlauter Musik eines Nachbarn).
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.927

    Polizeirecht, Sicherstellung einer Musikanlage, Lärmbelästigung,

    Zwar ist den in Regelwerken wie der TA Lärm enthaltenen Immissionsrichtwerten im Regelfall in Bezug auf die Erheblichkeit gesundheitsschädlicher Umwelteinwirkungen eine indizielle Bedeutung beizumessen (OVG Lüneburg, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - NJW 2013, 2923).
  • OVG Sachsen, 17.07.2017 - 3 B 87/17

    § 3 Abs. 1 SächsPolG

    Bei der angegriffenen Ordnungsverfügung handelt es sich demnach um eine vorbeugende Maßnahme zur Gefahrenabwehr, hier durch die Abwehr von konkret möglichen Gesundheitsschäden durch belästigendes Hundegebell (NdsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2013 - 11 ME 148/13 -, juris Rn. 7 ff.; VGH BW, Urt. v. 28. November 1995 - 1 S 3201/94 -, juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 16.11.2022 - B 1 S 22.1019

    Leinenpflicht und Auflagen gegen störendes Hundebellen

    Belästigungen sind dann erheblich, d.h. nicht mehr geringfügig, wenn sie das übliche und zumutbare Maß hinsichtlich Stärke, Häufigkeit und Dauer des Lärms übersteigen (NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 9).

    Die Häufigkeit und Dauer des von den Hunden des Antragstellers verursachten Gebells kann in einem Gebiet wie der Umgebung des Anwesens des Antragstellers nicht als ortsüblich und zumutbar angesehen werden, zumal Störungen während der Nachtruhe besonders schwer wiegen (NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 11).

    Maßgebend ist, dass es sich jeweils um Gebell von auf dem Grundstück des Antragstellers gehaltenen Hunden gehandelt hat (NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 11).

    Zwar kann auch häufiges übermäßig lautes und lang anhaltendes Hundegebell insbesondere zu üblichen Ruhezeiten, d. h. auch in der Mittagszeit, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen (NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 7).

  • VG München, 21.05.2015 - M 22 K 14.2203

    Anordnung zur Hundehaltung

    Dabei ist auf die Stärke, Häufigkeit und Dauer des Lärms sowie auf den konkreten Zeitpunkt der Lärmimmission sowie deren Ortsüblichkeit abzustellen; auf die Überschreitung bestimmter Immissionsrichtwerte, wie sie etwa in der TA-Lärm enthalten sind, kommt es hingegen nicht an (vgl. BayVGH U.v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683, OVG Lüneburg B.v. 05.07.2013 - 11 ME 148/13; VG Würzburg B.v. 08.08.2012 - W 5 S 12.660; OLG Brandenburg U.v. 11.01.2007).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2023 - 8 B 833/23

    Einsatz von Herdenschutzschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden

    vgl. zu § 117 OWiG: Sächs. OVG, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 3 B 87/17 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 11 ME 148/13 -, juris Rn. 12; zu § 1004 BGB: OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988 - 22 U 265/87 -, juris Rn. 4.
  • VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495

    (Verbot der) Hundehaltung; übermäßiges Hundegebell; Ermessen

    Denn der Antragsgegner hat in seiner Beschwerde zu Recht darauf verwiesen, dass angesichts der seit 2008 immer wieder vorgebrachten massiven Beschwerden zahlreicher Nachbarn, die zum Teil über das Hundebellen Protokoll geführt haben, hinreichend dargetan ist und dies auch der Lebenserfahrung entspricht, dass vom Halten von zeitweise bis zu 20 Hunden auf einem Grundstück eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung ausgeht und eine solche Belästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (vgl. § 117 Abs. 1 OWiG; vgl. zur Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell BVerwG, B.v. 20.12.1991 -7 B 165/91 - juris, Rn. 2; OVG Lüneburg, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris, Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2022 - 1 M 495/21

    Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei

    Nach herrschender Auffassung ist für die Annahme einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft durch Hundegebell aufgrund dessen Eigenart als ungleichmäßiges, lautes Geräusch nicht erforderlich, dass bestimmte Immissionsrichtwerte überschritten werden (Rogall in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Auflage, § 117, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 11 ME 148/13 -, juris, Rn. 12; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 3 B 87/17 -, juris, Rn. 10; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988 - 22 U 265/87 -, juris, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 1993 - 9 U 111/93 -, juris, Rn. 23).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11

    Immissionsschutzrecht

  • VG Düsseldorf, 11.11.2014 - 3 L 2216/14

    Beeinträchtigung des Wohlbefindens eines Nachbarn durch lautes Hundegebell;

  • VG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 L 3492/15
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