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   OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06   

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https://dejure.org/2006,8661
OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06 (https://dejure.org/2006,8661)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.2006 - 11 ME 172/06 (https://dejure.org/2006,8661)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 11 ME 172/06 (https://dejure.org/2006,8661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Meldeauflage für Fußball-Hooligan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 SOG, NI; § 11 SOG, NI; § 80 Abs. 5 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage für Hooligans ; Anforderungen an den Erlass einer Meldeauflage für Hooligans während der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland; Meldeauflage als Maßnahme zum Schutz der öffentlichen ...

  • Judicialis

    Nds. SOG § 6 I; ; Nds. SOG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds. SOG § 6 Abs. 1; Nds. SOG § 6 Abs. 2
    Meldeauflage für Fußball-Hooligan - Gefahr, konkrete; Generalklausel, polizeiliche; Hooligan; Meldeauflage; Verhaltensstörer; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Meldeauflage für deutschen Hooligan bestätigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage für Hooligans ; Anforderungen an den Erlass einer Meldeauflage für Hooligans während der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland; Meldeauflage als Maßnahme zum Schutz der öffentlichen ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Meldeauflage für deutschen Hooligan bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Meldeauflage für deutschen Hooligan rechtmäßig - Maßnahme dient Abwehr von Gefahren für Unbeteiligte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 613
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06
    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (Urt. d. Sen. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B 1, veröff.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06
    Eine Meldeauflage ist deshalb auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.6.2000 - 1 S 1271/00 -, NJW 2000, 3658; VG Frankfurt, Urt. v. 7.3.2002 - 5 E 3789/00 -, veröff.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98

    Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06
    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (Urt. d. Sen. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B 1, veröff.
  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2002 - 5 E 3789/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06
    Eine Meldeauflage ist deshalb auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.6.2000 - 1 S 1271/00 -, NJW 2000, 3658; VG Frankfurt, Urt. v. 7.3.2002 - 5 E 3789/00 -, veröff.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Steht lediglich fest, dass eine Person (einfaches) Mitglied einer sog. Ultra-Gruppierung ist oder in einem polizeilichen Informationssystem geführt wird, ist dies in der Regel für sich gesehen nicht ausreichend, um die erforderliche Gefahrenprognose zu begründen (vgl. zur Datei "Gewalttäter Sport" Senatsbeschl. v. 14.6.2006 - 11 ME 172/06 -, NVwZ-RR 2006, 613, juris, Rn. 12).

    Gleiches gilt für Ermittlungsverfahren, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufenthaltsverbots noch anhängig waren (Senatsbeschl. v. 26.6.2009 - 11 ME 337/09 -, n.v.; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, a.a.O., juris, Rn. 23, dazu auch BVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris, Rn. 55 f.), sowie für solche Vorkommnisse, die nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt haben, aber gleichwohl in einem inneren Zusammenhang mit denjenigen Straftaten stehen, deren zukünftige Begehung durch das Aufenthaltsverbot verhindert werden soll, und die somit Rückschlüsse auf ein zukünftiges strafrechtlich relevantes Verhalten zulassen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2006 - 11 ME 172/06 -, a.a.O., juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 38; VG Aachen, Beschl. v. 26.4.2013 - 6 L 162/13 -, juris, Rn. 33; VG Augsburg, Urt. v. 19.9.2017 - Au 1 K 17.1260 -, juris, Rn. 36; VG Meiningen, Urt. v. 8.2.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris, Rn. 21; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 31).

    Insbesondere wenn (Indiz-)Tatsachen aus jüngerer Zeit vorliegen, können auch weiter zurückliegende Tatsachen im Rahmen einer anzustellenden Gesamtprognose berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschl. v.14.6.2006 - 11 ME 172/06 -, a.a.O., juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 41).

    So hat es der Senat bereits als möglich angesehen, ein über sechs Jahre zurückliegendes Ereignis neben weiteren, aktuelleren Erkenntnissen mit in die Gefahrenprognose einzubeziehen (Senatsbeschl. v.14.6.2006 - 11 ME 172/06 -, a.a.O., juris, Rn. 10, zu einer Meldeauflage).

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Sofern es, wie im baden-württembergischen Recht, an einer spezialgesetzlichen Grundlage für den Erlass einer Meldeauflage fehlt, wird in der Rechtsprechung die Anwendung der polizeilichen Generalklausel als Grundlage für eine Meldeauflage ausdrücklich für zulässig erachtet (BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.06.2000 - 1 S 1271/00 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 05.03.2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 02.09.2008 - 1 A 161/06 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris; OVG Berl.-Brandenbg., Urteil vom 21.03.2006 - 1 B 7.04 -, juris; vgl. dazu sowie zu den mitunter kritischeren Stimmen in der Literatur Schlucht, NVwZ 2011, 709).

    Damit lagen zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids hinreichende Erkenntnisse vor, die aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht die konkrete Gefahr der (erneuten) Teilnahme des Klägers an Auswärtsspielen einer F.er Mannschaft und damit die Gefahr der Begehung strafbewehrter Rechtsverstöße und damit verbundener Gesundheitsgefahren Dritter durch den Kläger begründeten (vgl. dazu OVG Nieders., Beschluss vom 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris; BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.06.2000 - 1 S 1271/00 -, juris, und Urteil vom 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, juris).

  • OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17

    Ingewahrsamnahme von Fußballfans - Gefahrenprognose: Ultra

    Steht "lediglich" fest, dass eine Person (einfaches) Mitglied einer sogenannten Ultra-Gruppierung ist oder in einem polizeilichen Informationssystem geführt wird, so ist dies in der Regel für sich gesehen nicht ausreichend, um die erforderliche Gefahrenprognose zu begründen (OVG Lüneburg, a.a.O.; NVwZ-RR 2006, 613).
  • VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog.

    Ob anzunehmen ist, dass von dem Mitglied der Gruppe dann eine konkrete Gefahr ausgeht, wenn aufgrund seines individuellen Verhaltens in der Vergangenheit bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass er sich an Ausschreitungen beteiligen wird (so OVG Lüneburg, Beschl. v .14.6.2006, NVwZ-RR 2006, 613) oder ob die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe schon die von ihm ausgehende Gefahr zukünftiger Straftaten belegt (VGH München, Beschl. v. 9.6.2006, 24 CS 06.1521, juris), kann hier offen bleiben.
  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 453/09

    Ordnungsbehördliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

    Bei der gerichtlichen Kontrolle der behördlichen Prognoseentscheidung kommt es auf das Tatsachenwissen an, das der Verwaltungsbehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.06.2006, 11 ME 172/06, juris, Rn. 8).

    Bei der gerichtlichen Kontrolle der behördlichen Prognoseentscheidung kommt es auf das Tatsachenwissen an, das der Verwaltungsbehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.06.2006, 11 ME 172/06, juris, Rn. 8).

    Für die Gefahrenprognose sind auch solche Vorfälle, die nicht in Strafverfahren oder Verurteilungen mündeten, heranzuziehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.06.2006, 11 ME 172/06, juris, Rn.11).

  • VG Magdeburg, 22.03.2016 - 1 A 1025/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Platzverweises

    Der damit erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters, das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (vgl. Nds. OVG, B. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

    Der im Rahmen des § 36 SOG LSA erforderlichen Gefahrenprognose, ob eine Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei Veranstaltungen Straftaten von erheblichem Gewicht begehen wird, ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer solchen (spezifischen) Gefahr bejaht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.06.2006 - 2 M 214/06; NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.).

    Der damit erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer solchen (spezifischen) Gefahr bejaht werden können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2006 - 2 M 216/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

    Der im Rahmen des § 36 Abs. 1 SOG LSA erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.).

    Der damit erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.).

  • VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15

    Meldeauflage wegen der Prognose, der Kläger wolle sich ins Ausland absetzen, um

    Eine Meldeauflage ist deshalb auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen und neben Maßnahmen nach dem PaßG und dem PAuswG grundsätzlich zulässig (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, B. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris Rn. 7 m.w.N.; BVerwG, U. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B. v. 05.03.2015 - 10 Cs 14.2444 -, juris Rn. 59).
  • VG Frankfurt/Main, 02.06.2017 - 5 L 3997/17
    a) Eine Meldeverpflichtung ist auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen und grundsätzlich neben Maßnahmen nach dem Paßgesetz und dem Personalausweisgesetz zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39/06 -, BVerwGE 129, 142; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - OVG 1 B 7.04 -, Rn. 19 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 11 ME 172/06 - m.w.N., juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 Cs 14.2444 -, juris Rn. 59; VG Frankfurt, Urteil vom 7. März 2002 - 5 E 3789/00 -, juris Rn. 47 f.).
  • VG Freiburg, 26.08.2014 - 4 K 1839/14

    Aufenthaltseinschränkende Auflagen gegen einen radikalen Fußballfan wegen der

  • OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein sofort vollziehbares Aufenthaltsverbot eines

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