Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25807
OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17 (https://dejure.org/2017,25807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 (https://dejure.org/2017,25807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 (https://dejure.org/2017,25807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO; § 10 Abs 1 WaffG; § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG; § 45 Abs 2 S 1 WaffG; § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG
    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger; Restrisiko; Waffenbesitzkarte; Waffenrecht; hinreichende Wahrscheinlichkeit; Widerruf; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundfall: AK unbegründet, weil VA rechtmäßig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2016 - 19 A 1457/16

    Klage eines sog. Reichsbürgers auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine frei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
    Die sich daraus ergebenden Zweifel, ob einem "Reichsbürger" ein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes wie hier die Beschwerde gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichts abgesprochen werden muss und ob eine solche Beschwerde allein wegen der das staatliche Gewaltmonopol negierenden Grundeinstellung des Antragstellers als rechtsmissbräuchlich oder als unauflösbar in sich widersprüchlich zu bewerten ist (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.11.2016 - 19 A 1457/16 -, NJW 2017, 424, juris, Rdnr. 12), lässt der Senat dahinstehen.
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - BVerwG 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594; Beschl. v. 31.1.2008 - BVerwG 6 B 4.08 -, Rdnr. 5; Senatsbeschl. v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - BVerwG 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594; Beschl. v. 31.1.2008 - BVerwG 6 B 4.08 -, Rdnr. 5; Senatsbeschl. v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht bei der Prüfung der gesetzlich umschriebenen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, bei der es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt, im Rahmen der zukunftsbezogenen Beurteilung in einem ersten Schritt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 -, juris, Rdnr. 3) hervorgehoben, dass angesichts der Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nicht der Nachweis erforderlich ist, dass der Betroffene den waffenrechtlichen Anforderungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genügen wird, sondern es reicht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit aus.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 11 LA 309/12

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG aufgrund zwei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - BVerwG 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594; Beschl. v. 31.1.2008 - BVerwG 6 B 4.08 -, Rdnr. 5; Senatsbeschl. v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 -, NdsRpfl.
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Der nur einmalige Ansatz des Auffangwerts von 5.000,00 EUR bei dem Widerruf von einer oder auch mehreren Waffenbesitzkarten ist deswegen gerechtfertigt, weil es bei Prüfung, ob die in §§ 4 ff WaffG genannten Voraussetzungen für den Widerruf erteilter Waffenbesitzkarten vorliegen, in der Regel unerheblich ist, ob der Betreffende eine oder mehrere Waffenbesitzkarten hat (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 21 CS 17.856 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 11 OA 409/08 -, juris).
  • VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17

    Waffenrecht (Reichsbürger)

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person, anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15 m. w. N. , u. a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht