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   OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 11 ME 226/14   

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https://dejure.org/2015,819
OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 11 ME 226/14 (https://dejure.org/2015,819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2015 - 11 ME 226/14 (https://dejure.org/2015,819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 11 ME 226/14 (https://dejure.org/2015,819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 1 BStatG; § 9 Abs 1 BStatG; Art 1 Abs 1 GG; Art 12 Abs 1 GG; Art 2 Abs 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 1 VerdStatG; § 2 VerdStatG; § 3 Abs 1 S 1 VerdStatG; § 3 Abs 3 VerdStatG
    Arbeitsverdienst; Auskunftspflicht; Berufsausübung; Meldeaufwand; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Statistik; Verdiensterhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 388
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.12.2001 - 6 C 7.01

    Druckgewerbe; Informationelle Selbstbestimmung; Lohnstatistik; Statistik;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 11 ME 226/14
    Sie rechtfertigen die Erhebung von Daten zu den Arbeitsverdiensten (BVerwG, Urt. v. 20.12.2001 - 6 C 7/01 -, BVerwGE 115, 319, juris, Rn. 18, zum Lohnstatistikgesetz).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 52.88

    Gewerberecht: Pflicht zur Auskunftserteilung aus statistischen Zwecken im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 11 ME 226/14
    Die Auskunftserhebung für statistische Zwecke stellt eine verfassungsrechtlich gerechtfertigte Beschränkung der freien Berufsausübung dar (BVerwG, Urt. v. 11.12.1990 -1 C 52/88 -, juris, Rn 26).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 11 ME 226/14
    Ein solches Interesse fehlt grundsätzlich dann, wenn anzunehmen ist, dass die Klage keinen Erfolg haben wird (BVerwG, Beschl. v. 6.9.1995 - 1 VR 2.95 -, NVwZ 1997, 68, juris, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 4 B 1001/16

    Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Datenerhebung zur

    vgl. zudem Nds. OVG, Beschluss vom 27.1.2015- 11 ME 226/14 -, DVBl. 2015, 372 = juris, Rn. 9 ff. (zur Erhebung der Arbeitsverdienste nach § 3 VerdStatG); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.12.2001 - 6 C 7.01 -, BVerwGE 115, 319 = juris, Rn. 17 ff. (zur Erhebung der Arbeitsverdienste und Arbeitszeiten nach dem Lohnstatistikgesetz).
  • VG Kassel, 25.10.2021 - 3 K 2128/20

    Heranziehung zur Landwirtschaftszählung

    Die Auskunftspflicht ist kein Selbstzweck, dient daneben vielmehr auch dazu, weiteren Gruppen einen statistischen Überblick über den Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu schaffen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27.01.2015 - 11 ME 226/14, juris Rn. 11), und kommt so auch dem Auskunftsgebenden zugute.

    Soweit der Kläger anführt, dass auch abgeschlossene Heranziehungen im Rahmen einer Gesamtabwägung zu berücksichtigen seien, prägen sie die Belastungssituation des Klägers nicht mehr objektiv, weil sie unabhängig von Art. 19 IV GG einem vergangenen Zeitraum angehören (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27.01.2015 - 11 ME 226/14, juris Rn. 14).

  • VG Schwerin, 30.09.2015 - 6 B 2431/15

    Verdienststrukturerhebung 2014

    Die vorgenannten, für die Heranziehung der Antragstellerin maßgeblichen Vorschriften stehen mit höherrangigem Recht in Einklang (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.2015 - 11 ME 226/14 -, juris Rn. 9 ff.).
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