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   OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11   

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https://dejure.org/2011,2883
OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11 (https://dejure.org/2011,2883)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.2011 - 11 ME 280/11 (https://dejure.org/2011,2883)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 11 ME 280/11 (https://dejure.org/2011,2883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht auf Grund geringfügiger Nebenbeschäftigung eines türkischen Studenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80; § 16 Abs. 3 AufenthG
    Erwerb eines Aufenthaltsrechts durch eine mindestens einjährige Nebentätigkeit eines türkischen Studenten im Umfang von nur 16 Stunden monatlich bei einem Stundensatz von 30 EUR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 16 Abs. 3
    Erwerb eines Aufenthaltsrechts durch eine mindestens einjährige Nebentätigkeit eines türkischen Studenten im Umfang von nur 16 Stunden monatlich bei einem Stundensatz von 30 EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erwerb eines Aufenthaltsrechts durch eine mindestens einjährige Nebentätigkeit eines türkischen Studenten im Umfang von nur 16 Stunden monatlich bei einem Stundensatz von 30 EUR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 84
  • DVBl 2011, 1566
  • DÖV 2012, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11
    Ein solches Erfordernis einer werktäglich ununterbrochenen Tätigkeit lässt sich jedoch weder dem Wortlaut des Art. 6 ARB 1/80 noch der dazu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - (vgl. zuletzt allgemein etwa Urt. v. 29.9.2011 - C 187/10 - sowie speziell zu den Voraussetzungen bei einer geringfügigen Beschäftigung nach deutschem Recht das Urt. v. 4.2.2010 - C-14/09 -, NVwZ 2010, 367 ff., sowie ergänzend das darauf hin zwischenzeitlich ergangene Berufungsurt. des OVG Berlin-Brandenburg v. 30.3.2011 - 12 B 15/10 -, juris) entnehmen (ebenso Hess. VGH, Urt. v. 8.4.2009 - 11 A 2264/08 -, juris, Rn. 34; Gutmann, GK-AufenthG, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 64; Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 37, jeweils m. w. N. auch zur Gegenansicht).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht eines Ausländers hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11
    Dass das Verwaltungsgericht in Folge der Annahme, dem Antragsteller könne aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht zustehen, (nur) die aufschiebende Wirkung seiner Klage angeordnet hat, ist weder vom Antragsteller noch von der Antragsgegnerin mit der Beschwerde angegriffen worden und daher auch vom Senat nicht näher zu überprüfen (vgl. aber Senatsbeschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11 -, juris, Rn. 8, sowie abweichend HK-AuslR/Oberhäuser, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 48 ff., m. w. N.).
  • VGH Hessen, 08.04.2009 - 11 A 2264/08

    Ausländerrechtliche Nebenbestimmung; zeitlich beschränkte Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11
    Ein solches Erfordernis einer werktäglich ununterbrochenen Tätigkeit lässt sich jedoch weder dem Wortlaut des Art. 6 ARB 1/80 noch der dazu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - (vgl. zuletzt allgemein etwa Urt. v. 29.9.2011 - C 187/10 - sowie speziell zu den Voraussetzungen bei einer geringfügigen Beschäftigung nach deutschem Recht das Urt. v. 4.2.2010 - C-14/09 -, NVwZ 2010, 367 ff., sowie ergänzend das darauf hin zwischenzeitlich ergangene Berufungsurt. des OVG Berlin-Brandenburg v. 30.3.2011 - 12 B 15/10 -, juris) entnehmen (ebenso Hess. VGH, Urt. v. 8.4.2009 - 11 A 2264/08 -, juris, Rn. 34; Gutmann, GK-AufenthG, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 64; Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 37, jeweils m. w. N. auch zur Gegenansicht).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2001 - 11 M 4041/00

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11
    Danach sind selbst nach deutschem Recht sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (vgl. dazu ergänzend Senatsbeschl. v. 24.4.2001 - 11 M 4041/00 -, juris) nicht von vorneherein ungeeignet, dem Betroffenen die Arbeitnehmereigenschaft i. S. d. Art. 6 ARB 1/80 zu vermitteln, obwohl eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung typischer Weise nur an einzelnen und nicht an allen Werktagen ausgeübt wird; jedenfalls wird eine dahingehendes zusätzliches Erfordernis in der Rechtsprechung des EuGH nicht angeführt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11
    Ein solches Erfordernis einer werktäglich ununterbrochenen Tätigkeit lässt sich jedoch weder dem Wortlaut des Art. 6 ARB 1/80 noch der dazu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - (vgl. zuletzt allgemein etwa Urt. v. 29.9.2011 - C 187/10 - sowie speziell zu den Voraussetzungen bei einer geringfügigen Beschäftigung nach deutschem Recht das Urt. v. 4.2.2010 - C-14/09 -, NVwZ 2010, 367 ff., sowie ergänzend das darauf hin zwischenzeitlich ergangene Berufungsurt. des OVG Berlin-Brandenburg v. 30.3.2011 - 12 B 15/10 -, juris) entnehmen (ebenso Hess. VGH, Urt. v. 8.4.2009 - 11 A 2264/08 -, juris, Rn. 34; Gutmann, GK-AufenthG, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 64; Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 37, jeweils m. w. N. auch zur Gegenansicht).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-187/10

    Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11
    Ein solches Erfordernis einer werktäglich ununterbrochenen Tätigkeit lässt sich jedoch weder dem Wortlaut des Art. 6 ARB 1/80 noch der dazu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - (vgl. zuletzt allgemein etwa Urt. v. 29.9.2011 - C 187/10 - sowie speziell zu den Voraussetzungen bei einer geringfügigen Beschäftigung nach deutschem Recht das Urt. v. 4.2.2010 - C-14/09 -, NVwZ 2010, 367 ff., sowie ergänzend das darauf hin zwischenzeitlich ergangene Berufungsurt. des OVG Berlin-Brandenburg v. 30.3.2011 - 12 B 15/10 -, juris) entnehmen (ebenso Hess. VGH, Urt. v. 8.4.2009 - 11 A 2264/08 -, juris, Rn. 34; Gutmann, GK-AufenthG, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 64; Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 37, jeweils m. w. N. auch zur Gegenansicht).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11
    Dieses nationale Regelungsziel ist aber aus der maßgeblichen assoziationsrechtlichen Sicht unerheblich (vgl. EuGH, Urt. v. 24.1.2008 - C 294/06 -, Rn. 24 - 26, Rn. 34 ff.).
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