Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6436
OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10 (https://dejure.org/2010,6436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2010 - 11 ME 313/10 (https://dejure.org/2010,6436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2010 - 11 ME 313/10 (https://dejure.org/2010,6436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot für eine Gegendemonstration

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 8 GG; § 15 VersG
    Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots im Falle einer durch Auflagen möglichen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Örtliche und zeitliche Begrenzung einer Veranstaltung als risikovermindernde Auflage; Durchführung einer stationären ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots im Falle einer durch Auflagen möglichen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Örtliche und zeitliche Begrenzung einer Veranstaltung als risikovermindernde Auflage; Durchführung einer stationären ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versammlungsverbot für eine Gegendemonstration

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 889 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, BVerfGE 69, 315) ist die Anordnung eines Versammlungsverbotes nicht zu beanstanden, wenn die Prognose mit hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass der Veranstalter und sein Anhang Gewalttätigkeiten beabsichtigen oder ein solches Verhalten Anderer zumindest billigen werden.

    Dazu gehört eine hohe Wahrscheinlichkeit in der Gefahrenprognose sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (z.B. durch die räumliche und/zeitliche Beschränkung eines Verbots) ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, a.a.O.; Beschl. v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 6168).

  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Staat nicht dulden darf, dass friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung - hier von Rechtsextremisten - durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden; Gewalt von "links" ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von "rechts" (BVerfG, Beschl. v. 10.5.2006 - 1 BvQ 14/06 -, NVwZ 2006, 1049).

    Es kommt eine Beschränkung der angemeldeten Versammlung in Betracht, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Versammlungsbehörde wegen Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und ggf. trotz Heranziehung externer Polizeikräfte zum Schutz der angemeldeten Versammlung nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht allerdings nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 10.5.2006, a.a.O.) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris).

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
    Allerdings ist er gehalten, (weitere) von dem Antragsgegner für erforderlich gehaltene Auflagen bei der Durchführung der Kundgebung zu beachten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.9.2003 - 1 BvQ 32/00 - NVwZ 2004, 90).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
    Es kommt eine Beschränkung der angemeldeten Versammlung in Betracht, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Versammlungsbehörde wegen Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und ggf. trotz Heranziehung externer Polizeikräfte zum Schutz der angemeldeten Versammlung nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht allerdings nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 10.5.2006, a.a.O.) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
    Dazu gehört eine hohe Wahrscheinlichkeit in der Gefahrenprognose sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (z.B. durch die räumliche und/zeitliche Beschränkung eines Verbots) ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, a.a.O.; Beschl. v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 6168).
  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Überprüfung eines

    Hierbei handelte es sich um einen für das "Gedenkbündnis B. N." unter dem Motto "Gefangen, Gefoltert, Gemordet - Damals wie heute - Besatzer raus" angemeldeten rechtsextremistischen Aufzug, gegen den sich die auf denselben Tag für den Deutschen Gewerkschaftsbund und das "Bündnis B. N. ist bunt" angemeldete Demonstration richtete (vgl. OVG Lüneburg NordÖR 2010, 416).
  • VG Braunschweig, 19.05.2011 - 5 B 97/11

    Abwägung; Interessenkollision; Kooperationsgebot; Meinungsfreiheit; öffentliche

    Das Gericht sieht sich deshalb nicht gehalten, von sich aus weitere Varianten zu prüfen (anders - allerdings im Rahmen einer Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten - Nds. OVG, B. v. 13.08.2010 - 11 ME 313/10 -, juris Rn 12).
  • VG Göttingen, 29.03.2017 - 1 B 74/17

    Beschränkung; Folgenabwägung; Polizeilicher Notstand; stationäre Kundgebung;

    Dies gilt auch in den Fällen der Inanspruchnahme der friedlichen Versammlungsteilnehmer als Nichtstörer (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 13.08.2010 - 11 ME 313/10 -, juris, Rn. 7 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht