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   OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11   

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https://dejure.org/2011,10496
OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11 (https://dejure.org/2011,10496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2011 - 11 ME 4/11 (https://dejure.org/2011,10496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 11 ME 4/11 (https://dejure.org/2011,10496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen an türkischen Staatsangehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 26 Abs. 4 S. 1, 2, 3, 4 AufenthG; § 35 Abs. 1 S. 2 AufenthG; § 35 Abs. 3 AufenthG; § 32 AuslG
    Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Voraussetzung des § 26 Abs. 4 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 26 Abs. 4 S. 4
    Besitz einer Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Voraussetzung des § 26 Abs. 4 S. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )

  • rechtsportal.de

    Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Voraussetzung des § 26 Abs. 4 S. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltserlaubnis vor dem 18. Lebensjahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besitz einer Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Voraussetzung des § 26 Abs. 4 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Voraussetzung des § 26 Abs. 4 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 PA 251/10

    Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für die Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Das der erstmaligen Aufenthaltserteilung vorangehende und (allenfalls) anrechenbare (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 1.11.10 - 8 PA 251/10 -, juris, Rn. 12, m. w. N.) Asylverfahren des Antragstellers dauerte nicht von 1989 bis 1998 an; zudem handelte es auch nicht - wie vom Antragsteller vorgetragen - um ein Erst-, sondern nur um ein Asylfolgeverfahren.
  • VG München, 02.06.2010 - M 9 K 08.3767

    Keine Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auf Fälle von Mehrfachdelinquenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Ob bei einer entsprechenden Anwendung des § 35 AufenthG dessen weitere, also nicht altersabhängige Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 oder Abs. 3 Satz 3 AufenthG (vgl. zur Annahme eines Ausnahmefalles i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 3 AufenthG bei wiederholten Straftaten VG München, Urt. v. 2.6.2010 - 9 K 08.3767 -, juris) vorlägen, braucht deshalb nicht geklärt zu werden.
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Dazu ist jedenfalls erforderlich, dass der Betroffene als Kind, d.h. vor Vollendung seines 18. Lebensjahres, nicht nur eingereist ist, sondern auch erstmals eine Aufenthaltserlaubnis (bzw. eine Aufenthaltsbefugnis nach dem AuslG) erhalten hat (vgl. auch zum Folgenden: BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24/08 -, BVerwGE 135, 225 ff., Rn. 24; Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 29.5.2007 - 11 S 2093/06 - EZAR-NF 24 Nr. 5 ; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 26 AufenthG, Rn. 33; Burr, in: GK-AufenthG, § 26, Rn. 34; Hailbronner, Ausländerrecht, § 26 AufenthG, Rn. 26; Nrn. 26.4.10 und 35.0.1 VwV AufenthG), woran es hier aber mangelt.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Zunächst konnte der Antragsteller schon im Hinblick auf die ihm 2002 und 2005 von der Ausländerbehörde ausdrücklich erteilten Warnungen, dass er im Falle weiterer Straftaten nicht mit einem Verbleib im Bundesgebiet rechnen können, nicht das grundsätzlich erforderliche (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 1 C 3/08 -, InfAuslR 2009, 333 ff.) Vertrauen darauf bilden, sein Aufenthaltsrecht werde ungeachtet dessen auch bei Begehung einer weiteren schwerwiegenden Straftat verlängert.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Dazu ist jedenfalls erforderlich, dass der Betroffene als Kind, d.h. vor Vollendung seines 18. Lebensjahres, nicht nur eingereist ist, sondern auch erstmals eine Aufenthaltserlaubnis (bzw. eine Aufenthaltsbefugnis nach dem AuslG) erhalten hat (vgl. auch zum Folgenden: BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24/08 -, BVerwGE 135, 225 ff., Rn. 24; Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 29.5.2007 - 11 S 2093/06 - EZAR-NF 24 Nr. 5 ; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 26 AufenthG, Rn. 33; Burr, in: GK-AufenthG, § 26, Rn. 34; Hailbronner, Ausländerrecht, § 26 AufenthG, Rn. 26; Nrn. 26.4.10 und 35.0.1 VwV AufenthG), woran es hier aber mangelt.
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Im Hinblick auf die zutreffend vom Verwaltungsgericht genannten (unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40/07 -, BVerwGE 133, 73 ff. zu § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, bzw. Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, juris, zu § 25 Abs. 5 AufenthG) und - soweit hier erheblich - im Wesentlichen übereinstimmenden Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Härte i. S. d. § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG bzw. einer auf den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 EMRK wegen eines langjährigen Aufenthaltes im Bundesgebiet nach § 25 Abs. 5 AufenthG gestützten Unmöglichkeit der Ausreise mag das Beschwerdevorbringen des Antragstellers, das sich nicht ausdrücklich auf eine der o. a. Bestimmungen bezieht, nicht schon an der fehlenden Darlegung i. S. d. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO scheitern.
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Im Hinblick auf die zutreffend vom Verwaltungsgericht genannten (unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40/07 -, BVerwGE 133, 73 ff. zu § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, bzw. Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, juris, zu § 25 Abs. 5 AufenthG) und - soweit hier erheblich - im Wesentlichen übereinstimmenden Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Härte i. S. d. § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG bzw. einer auf den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 EMRK wegen eines langjährigen Aufenthaltes im Bundesgebiet nach § 25 Abs. 5 AufenthG gestützten Unmöglichkeit der Ausreise mag das Beschwerdevorbringen des Antragstellers, das sich nicht ausdrücklich auf eine der o. a. Bestimmungen bezieht, nicht schon an der fehlenden Darlegung i. S. d. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO scheitern.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 LA 278/09

    Relevanz einer Kausalität zwischen Täuschung und Unterlassung oder Verzögerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11
    Außerdem hat schon das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass es neben der vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren nicht in Frage gestellten Möglichkeit der Reintegration in sein Heimatland jedenfalls bei einem als Kleinkind ins Bundesgebiet eingereisten Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwanzig Jahren zu einer erfolgreichen Integration in das Bundesgebiet gekommen, diese also abgeschlossen sein muss; Bemühungen oder die mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Integration zukünftig gelingen werde, reichen hingegen nicht aus (vgl. ergänzend Nds. OVG, Beschl. v. 8.7.2010 - 2 LA 278/09 -, juris, Rn. 23, m. w. N.).
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