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   OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09   

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https://dejure.org/2009,32644
OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09 (https://dejure.org/2009,32644)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2009 - 11 ME 447/09 (https://dejure.org/2009,32644)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2009 - 11 ME 447/09 (https://dejure.org/2009,32644)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09
    Soweit möglich, ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen; im Übrigen kommt es auf eine sorgsame Interessenabwägung an (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315, 363 ).
  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09
    Selbst wenn man die NPD-Versammlung (entgegen den oben dargelegten Anzeichen für gewaltbereite Aktionen auch aus ihrer Mitte) als Nichtstörer ansehen würde, steht das Gebot, vor der Inanspruchnahme von Nichtstörern eigene sowie ggf. externe Polizeikräfte gegen die Störer einer Versammlung einzusetzen, stets unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit solcher Kräfte ( BVerfG, Beschl.v. 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06 -, NVwZ 2006, 1049 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2009 - 11 ME 225/09

    Tatsächliche Anhaltspunkte für eine hohe Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09
    Weiter wird dort ausgeführt, die Kameraden stürmten entschlossen auf die Linksautonomen zu", "in aktiver Selbsthilfe säuberten die Kameraden den Bahnhof von Linken"" und dass es bei fast einem Jahr Mobilisierungszeit zu erwarten gewesen sei, "dass es in Barmbek einen heißen Tanz geben würde" (vgl. Beschl.d. Sen. v. 27.04.2009 - 11 ME 225/09 -).
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09
    Es ist aber von einem Veranstalter zu erwarten, dass er im Vorfeld einer Versammlung deutliche Signale setzt, die auf die Gewaltfreiheit der Durchführung der Versammlung gerichtet sind ( BVerfG, Beschl.v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051 [BVerfG 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00] ).
  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09
    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Urt.v. 22.3.2002, NVwZ 2002, 983).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Wie den Beteiligten bekannt ist, hat der Senat bereits in seinem o. a. Beschluss vom 11. September 2009" (- 11 ME 447/09 -)"eine vergleichbare, in Teilen noch weitergehende "Lärmpause" bezogen auf Musikdarbietungen innerhalb einer Versammlung für rechtmäßig erachtet.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2011 - 11 LA 108/11

    Auflagen für eine Versammlung zur Verhinderung der Bildung eines "Schwarzen

    Die Auflage dient dabei nicht (vorrangig) der Durchsetzung des ohnehin schon aus § 3 VersG folgenden Uniformverbots, sondern - wie die Beklagte auf Seite 18 ihres Bescheides unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht hat - der verfassungsrechtlich zulässigen Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Ordnung (i. S. d. § 15 VersG) infolge der Art und Weise der Durchführung einer Versammlung durch ein aggressives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671 ff.), wie es für das Auftreten des sog. "Schwarzen Blocks" charakteristisch ist (vgl. schon Senatsbeschl. v. 11.9.2009 - 11 ME 447/09 -).
  • VG Würzburg, 02.02.2024 - W 5 S 24.209

    Versammlung, Bauernprotest, Verbot von Hupen als Kundgebungsmittel,

    Entsprechend ist in der Rechtsprechung für verschiedenste Konstellationen dargelegt, dass eine gewisse Bandbreite von Lautstärkepegeln nach den jeweils vorliegenden Umständen gerechtfertigt sein kann, etwa wenn sie sich an den Werten der der TA Lärm, der RL 2003/10 EG über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)" bzw. an der diese in nationales Recht umsetzenden Lärm- und Arbeitsschutzverordnung (§ 6 LärmVibrationsArbSchV) orientieren und schlüssig begründen lassen (vgl. Nachweise bei VG München, U.v. 24.7.2013 - M 7 K 13.640 - juris Rn. 25 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 28.6.2013 - 10 CS 13.1356 - Rn. 8: 85 dB(A) gemessen 5 m vor der Mündung des Schalltrichters; OVG Lüneburg, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris Rn. 3, 14 ff. u. B.v. 11.9.2009 - 11 ME 447/09 - juris Rn. 4, 8: jeweils 90 dB(A) gemessen in 1 m Abstand von der Emissionsquelle).
  • VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 3392/10

    Clowns Army; Versammlungsbeschränkung

    In Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 31.05.2010 - 10 A 346/09 -) und der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss vom 11.09.2009 - 11 ME 447/09 -) geht die Kammer davon aus, dass eine Unterbrechung der Musikbeschallung nach fünfzehn Minuten für die Dauer von fünf Minuten zum Schutz der den "Rave" begleitenden Polizeibeamten erforderlich ist.
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
    Der Höchstwert von 95 dB(A) liegt an der Obergrenze der von der Rechtsprechung für zulässig gehaltenen Werte, die sich jüngst an den niedrigeren Werten der Richtlinie 2003/10 EG über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)" bzw. an der diese in nationales Recht umsetzenden Lärm- und Arbeitsschutzverordnung ( § 6 LärmVibrationsArbSchV ) orientiert hat (vgl. BayVGH, B. v. 28. Juni 2013 - 10 CS 13.1356 - <> Rz 8: 85 dB(A) gemessen 5 m vor der Mündung des Schalltrichters; OVG Lüneburg, B. v. 10. November 2010 - 11 LA 298/10 - <> Rz 3, 14 ff. u. B. v. 11. September 2009 - 11 ME 447/09 - <> Rz 4, 8: jeweils 90 dB(A) gemessen in 1 m Abstand von der Emissionsquelle).
  • VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3503/10

    Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots infolge der Ankündigung

    Die Auflage begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil der Kammer vom 31.05.2010 - 10 A 3461/09 -, Nds. OVG, Beschluss vom 11.09.2009 - 11 ME 447/09 - in dem zu dem Klageverfahren gehörenden Eilverfahren; auch schon Beschluss der Kammer vom 26.07.2007 - 10 B 3679/07 zu Bad Nenndorf).
  • VG Hannover, 05.08.2010 - 10 B 3393/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen im Rahmen einer Versammlung erteilten Auflagen;

    In Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 31.05.2010 - 10 A 346/09 -) und der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss vom 11.09.2009 - 11 ME 447/09 -) geht die Kammer davon aus, dass eine Unterbrechung der Musikbeschallung nach fünfzehn Minuten für die Dauer von fünf Minuten zum Schutz der den "Rave" begleitenden Polizeibeamten erforderlich ist.
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