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   OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10   

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https://dejure.org/2011,13853
OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10 (https://dejure.org/2011,13853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2011 - 11 ME 551/10 (https://dejure.org/2011,13853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2011 - 11 ME 551/10 (https://dejure.org/2011,13853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 2 AufenthG; § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Einem mit seiner als Flüchtling aufenthaltsberechtigten Mutter in Deutschland in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kleinkind ist die Begleitung seines Vaters in dessen Heimatland nicht zumutbar; Eine schützenswerte Vater-Kind-Beziehung macht dem Kind die Begleitung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltsrechtliche Duldung des getrennt lebenden Familienvaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einem mit seiner als Flüchtling aufenthaltsberechtigten Mutter in Deutschland in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kleinkind ist die Begleitung seines Vaters in dessen Heimatland nicht zumutbar; Eine schützenswerte Vater-Kind-Beziehung macht dem Kind die Begleitung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 707
  • DVBl 2011, 983
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10
    Maßgeblich ist vielmehr einerseits, ob die Eltern im Rahmen des individuell Möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und eine Eltern-Kind-Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird und andererseits welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, DVBl. 2006, 247).

    Hiermit verbundene nachteilige Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes lassen eine auch nur kurzfristige Trennung von seinem Vater unzumutbar erscheinen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 42).

    Der damit eröffnete Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG begründet aber grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, sondern verpflichtet die Ausländerbehörde nur, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 336; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a., - BVerfGE 76, 1).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10
    Maßgeblich ist vielmehr einerseits, ob die Eltern im Rahmen des individuell Möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und eine Eltern-Kind-Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird und andererseits welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, DVBl. 2006, 247).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10
    Denn wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland gelebt werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10
    Denn Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet nicht das Recht, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen, wenn dies auch in einem anderen Land zumutbar möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, NVwZ 2009, 1239).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10
    Der damit eröffnete Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG begründet aber grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, sondern verpflichtet die Ausländerbehörde nur, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 336; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a., - BVerfGE 76, 1).
  • OVG Saarland, 20.05.2016 - 2 B 46/16

    Anspruch auf Duldung ohne Wohnsitzauflage

    Entscheidend ist bei einer Eltern-Kind-Beziehung, ob die Eltern im Rahmen des Individuell-möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und welche Folgen die Entscheidung der Ausländerbehörde für die Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte.(Vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2.3.2011 - 11 ME 551/10 - (juris) m.w.N.) Im vorliegenden Fall ist der Antragssteller der Vater eines am 30.10.2014 geborenen, von ihm anerkannten Kindes, dessen Mutter italienische Staatsangehörige ist.

    Die damit einhergehende Verlusterfahrung für die etwas mehr als 1 ½ Jahre alte Tochter birgt die Gefahr nachteiliger Folgen für ihre Persönlichkeitsentwicklung in sich(Vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2.3.2011 - 11 ME 551/10 - (juris)) und lässt die von dem Antragsgegner beabsichtigte räumliche Trennung von Vater und Kind durch eine entsprechende Wohnsitzauflage auch aus Gründen des Kindeswohls unzumutbar erscheinen.

  • VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18

    Familiäre Lebensgemeinschaft; familiäres Zusammenleben; gemeinsames Sorgerecht;

    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben und knüpft an die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft an (Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2011 - 8 ME 305/10 -, juris Rn. 4, und v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 7).

    Maßgeblich ist insoweit einerseits, ob die Eltern im Rahmen des individuell Möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und eine Eltern-Kind-Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird und andererseits welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 7).

    Kann etwa die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 10).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 10; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 9; VG Dresden, Urt. v. 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris Rn. 24).

  • VG Lüneburg, 08.02.2019 - 8 B 201/18

    Abschiebungsverbot; aufschiebende Wirkung; Behinderung; Beistandsgemeinschaft;

    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben und knüpft an die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft an (Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2011 - 8 ME 305/10 -, juris Rn. 4, und v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 7).

    Bei einer Familie mit Kindern ist insoweit einerseits maßgeblich, ob die Eltern im Rahmen des individuell Möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und eine Eltern-Kind-Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird und andererseits welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 7).

    Kann etwa die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 10).

  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Die Auffassung der Beklagten, für die Betreuung des Kindes für den Zeitraum des Visumsverfahrens könnten anderweitige Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden, geht an dieser Sachlage vorbei, mit solchen Betreuungsangeboten wird das verfassungsrechtlich geschützte "Angewiesensein" der Kleinkinder auf ihre Mutter (und den Vater) nicht aufgewogen (vgl. nur NdsOVG, Beschluss vom 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris, Rn. 9; VG Regensburg Urteil vom 13.09.2019 - 12 K 18.50785 -, BeckRS 2019, 27921; VG Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, juris, Rn. 20; VG Dresden, Urteil vom 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris, Rn. 24).
  • VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 14 K 19.50870

    Anspruch eines in Deutschland geborenen Kindes einer sierra-leonischen

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG im Einzelfall schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris, Rn. 9; VG Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, juris, Rn. 20; VG Dresden, Urteil vom 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris, Rn. 24).
  • VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz;

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, sodass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, Rn. 10, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. März 2011 - 11 ME 551/10 -, Rn. 9, juris; VG Dresden, Urteil vom 19. Januar 2018 - 3 K 5791/17.A -, Rn. 24, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 01. Februar 2019 - 8 B 207/18 -, Rn. 20, juris).
  • VG Regensburg, 13.09.2019 - RO 12 K 18.50785

    Ermessensentscheidung über Selbsteintritt bei inlandsbezogenem

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG im Einzelfall schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris, Rn. 9; VG Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, juris, Rn. 20; VG Dresden, Urteil vom 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris, Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung bei familiärer Lebensgemeinschaft

    So ist es etwa dem Kind eines Ausländers nicht zuzumuten, seinen Vater in sein Heimatland zu begleiten, wenn es in Deutschland in familiärer Lebensgemeinschaft mit seiner Mutter lebt und die gleichermaßen von Art. 6 GG geschützte Lebensgemeinschaft mit seiner Mutter auch nur in Deutschland fortführen kann, da diese als Flüchtling anerkannt und ihr deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt worden ist (NdsOVG, Beschluss vom 2. März 2011 - 11 ME 551/10 - juris Rn. 11).
  • VG Arnsberg, 15.10.2021 - 9 L 816/21

    Nigeria: Dublinfall; Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz; keine

    etwa: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14. März 2018 - A 4 S 544/18 - , juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 2. März 2011 - 11 ME 551/10 - , juris Rn. 6 ff.
  • VG Osnabrück, 06.08.2021 - 5 A 976/19

    Jordanien: Dublin Niederlande: keine systemischen Mängel

    Zu den Anforderungen an die Herleitung eines Abschiebungsverbots aus Art. 6 GG hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. März 2011 - 11 ME 551/10 - (Rn. 7 und 10, juris) ausgeführt:.
  • OVG Bremen, 23.05.2011 - 1 S 94/11

    Streitwert; Duldung

  • VG München, 20.09.2023 - M 10 K 21.50360

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Österreich), Abschiebungsandrohung nach § 34a Abs. 1

  • VG Regensburg, 09.10.2019 - RN 7 E 19.50948

    Eilantrag gegen Überstellung nach Italien

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