Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5277
OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11 (https://dejure.org/2011,5277)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2011 - 11 ME 59/11 (https://dejure.org/2011,5277)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2011 - 11 ME 59/11 (https://dejure.org/2011,5277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 7 S. 1 ARB 1/80; Art. 13 ARB 1/80; § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG; § 80 Abs. 5 VwGO; § 146 Abs. 4 VwGO
    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht eines Ausländers hinsichtlich einer Erlaubnis zum Nachzug zu seinem türkischen Ehegatten vor Ablauf von drei Jahren; Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; Vereinbarkeit der Nachzugsvoraussetzung bzgl. der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 7 S. 1, VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, ARB 1/80 Art. 13, AufenthG § 50 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 2, GG Art. 6, AufenthG § 30 Abs. 3, AufenthG § 27 Abs. 3 S. 1
    Assoziationsberechtigte, Aufenthaltsrecht, Familienangehörige, Türkischer Arbeitnehmer, Deutschkenntnisse, Stillhalteklausel, vorläufiger Rechtsschutz, Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht eines Ausländers hinsichtlich einer Erlaubnis zum Nachzug zu seinem türkischen Ehegatten vor Ablauf von drei Jahren; Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; Vereinbarkeit der Nachzugsvoraussetzung bzgl. der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    3 Jahre nach dem Ehegattennachzug aus der Türkei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht eines Ausländers hinsichtlich einer Erlaubnis zum Nachzug zu seinem türkischen Ehegatten vor Ablauf von drei Jahren; Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; Vereinbarkeit der Nachzugsvoraussetzung bzgl. der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 458
  • DVBl 2011, 579
  • DÖV 2011, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Ungeachtet dessen bleiben aber die Zweifel an der Sicherung des Lebensunterhaltes der Antragstellerin und ihres Ehemannes bestehen, weil - soweit im Beschwerdeverfahren ersichtlich - das frühere Arbeitsverhältnis des Ehemannes, auf dem die von der Antragstellerin in Bezug genommenen Berechnungen und Ausführungen der Antragsgegnerin im angefochtenen Bescheid tragend beruhten (vgl. Bl. 345 der Verwaltungsvorgänge), nicht mehr besteht, die Dauerhaftigkeit der stattdessen vorgetragenen zwei Arbeitsverhältnisse der Antragstellerin weiterhin unklar ist und Gleiches auch für die Berechnung (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 20/09 -) der jeweils notwendigen, zumindest in Abzug zu bringenden Werbungskosten sowie des notwendigen Lebensunterhaltes jedenfalls ihres Ehemannes gilt.

    Insoweit wäre auch zu klären, inwieweit der Ehemann der Antragstellerin seiner Tochter nunmehr den notwendigen Unterhalt zahlt bzw. zahlen kann oder die Antragsgegnerin insoweit ermessensfehlerfrei (auch) den gesonderten Versagungsgrund des § 27 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. zur Abgrenzung von §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 3 AufenthG BVerwG, Urt. v. 16.11.2010, a. a. O., Rn. 27) bejaht hat.

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Vielmehr liegt die Befugnis zur Regelung der Voraussetzungen, unter den der Familienangehörige einreisen und sich dort bis zum Erwerb des Rechts, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, aufhalten darf, d.h. für die ersten drei Jahre grundsätzlich unverändert beim Mitgliedsstaat (Hailbronner, a. a. O., Rn. 25, sowie ausdrücklich das von der Antragstellerin selbst zitierte Urt. des EuGH v. 17.4.1997 - C 351/95 -, Rn. 32).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Vielmehr hat der Europäische Gerichtshofes auch in seinem - soweit ersichtlich - letzten einschlägigen Urteil vom 22. Dezember 2010 (C-303/08) ausgeführt, dass Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 (=ARB 1/80), wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind, dem Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers ein eigenes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat und entsprechend ein Recht verleiht, sich dort weiter aufzuhalten (Rn. 36); d.h. in Übereinstimmung mit dem sonstigen Verständnis (vgl. etwa Kurzidem, in : Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 7, Rn. 25; Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 7 ARB 1/80, Rn. 37) wird aus dem frühestens nach drei Jahren möglichen eigenen Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt implizit ein Aufenthaltsrecht abgeleitet, der Vorschrift aber nicht umgekehrt bereits ein früheres, vom eigenen Zugang zum Arbeitsmarkt und vom nationalen Recht unabhängiges (abgeleitetes) Aufenthaltsrecht entnommen - wie von der Antragstellerin vorgetragen.
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Denn Antragsänderungen, zu denen auch die hier maßgebliche Antragserweiterung zählt, sind im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. aus neuerer Zeit: Senatsbeschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902 f.; Bad.- Württ. VGH, Beschl. v. 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - OVG Sachsen, Beschl. v. 10.8.2010 - 2 B 145/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.4.2010 - 4 M 73/10 -, jeweils juris und m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 2 B 145/10

    Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Denn Antragsänderungen, zu denen auch die hier maßgebliche Antragserweiterung zählt, sind im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. aus neuerer Zeit: Senatsbeschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902 f.; Bad.- Württ. VGH, Beschl. v. 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - OVG Sachsen, Beschl. v. 10.8.2010 - 2 B 145/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.4.2010 - 4 M 73/10 -, jeweils juris und m. w. N.).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Für einen etwaigen weiteren Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, d.h. hinsichtlich der Erfolgsaussichten des zweiten Hilfsantrages, weist der Senat zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen darauf hin, dass nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. zuletzt Urt. v. 9.12.2010 - C 300 und 301/09 -), mit der der Anwendungsbereich der sog. Standstill-Klausel des Art. 13 ARB 1/80 ausgeweitet worden ist, in der Tat mutmaßlich nicht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO klärungsfähige Zweifel daran bleiben, ob der Antragstellerin ihre fehlenden Deutschkenntnisse entgegengehalten werden dürfen, da das zuvor geltende Ausländerrecht eine solche (zwingende) Nachzugsvoraussetzung nicht kannte (vgl. auch Pfersich, ZAR 2011, 34 f., in Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - Farahat, NVwZ 2011, 343, 345 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 4 M 73/10

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Antragsänderung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Denn Antragsänderungen, zu denen auch die hier maßgebliche Antragserweiterung zählt, sind im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. aus neuerer Zeit: Senatsbeschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902 f.; Bad.- Württ. VGH, Beschl. v. 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - OVG Sachsen, Beschl. v. 10.8.2010 - 2 B 145/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.4.2010 - 4 M 73/10 -, jeweils juris und m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2010 - 1 S 2029/10

    Zur Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren - zur Frage, ob die Fusion von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Denn Antragsänderungen, zu denen auch die hier maßgebliche Antragserweiterung zählt, sind im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. aus neuerer Zeit: Senatsbeschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902 f.; Bad.- Württ. VGH, Beschl. v. 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - OVG Sachsen, Beschl. v. 10.8.2010 - 2 B 145/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.4.2010 - 4 M 73/10 -, jeweils juris und m. w. N.).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
    Für einen etwaigen weiteren Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, d.h. hinsichtlich der Erfolgsaussichten des zweiten Hilfsantrages, weist der Senat zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen darauf hin, dass nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. zuletzt Urt. v. 9.12.2010 - C 300 und 301/09 -), mit der der Anwendungsbereich der sog. Standstill-Klausel des Art. 13 ARB 1/80 ausgeweitet worden ist, in der Tat mutmaßlich nicht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO klärungsfähige Zweifel daran bleiben, ob der Antragstellerin ihre fehlenden Deutschkenntnisse entgegengehalten werden dürfen, da das zuvor geltende Ausländerrecht eine solche (zwingende) Nachzugsvoraussetzung nicht kannte (vgl. auch Pfersich, ZAR 2011, 34 f., in Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - Farahat, NVwZ 2011, 343, 345 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12

    Ein nach § 6 Abs. 3 AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteiltes Visum als

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 C 11/94 -, BVerwGE 98, 31 Rn. 31; OVG NRW, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 18 B 1024/94 -, NWVBl. 1996, 194; Nds.OVG, Beschluss vom 15. März 2011 - 11 ME 59/11-, juris Rn. 4; Hess.VGH, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 11 TG 1414/07 -, ZAR 2007, 413; Gutmann, in: GK-AufenthG (Stand: August 2012), Art. 7 ARB 1/80, Rn. 65 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht (Stand: Mai 2012), Art. 7 ARB 1/80, Rn. 24.

    Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 7 ARB 1/80, Rn. 27; Gutmann, in: GK-AufenthG, Art. 7 ARB 1/80, Rn. 74. Nds.OVG, Beschluss vom 15. März 2011 - 11 ME 59/11 -, juris Rn. 4; Hess.VGH, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 11 TG 1414/07 -, ZAR 2007, 413.

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2022 - 14 ME 58/22

    Anordnungsgrund; Baadern baadern; Separatorenfleisch baadern; Vorwegnahme der

    Ausnahmen können in Betracht kommen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.2013 - 8 ME 110/13 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 19.3.2013 - 8 ME 44/13 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11, juris Rn. 7; Beschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschl. v. 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 11.5.2009 - OVG 11 S 24.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 ME 55/22

    Antragsänderung; Beschwerdebegründung; Bestimmtheit; Grundverfügung; unzulässig;

    5 b. Zum anderen ist eine Antragsänderung , wie sie hier die Antragstellerin mit der Beschwerde vorgenommen hat (Schriftsatz v. 23.11.2021, S. 1 = Blatt 80 der Gerichtsakte), im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.11.2014 - 13 ME 187/14 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 19.3.2013 - 8 ME 44/13 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11 -, juris Rn. 7; Hessischer VGH, Beschl. v. 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.5.2009 - OVG 11 S 24.09 -, juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 12.07.2011 - 1 B 1046/11

    Umorganisation einer Universitätsklinik

    Denn das Beschwerdeverfahren dient, wie sich aus dem Darlegungsgebot gemäß § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 4 VwGO ergibt, ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der im Verfahren nach §§ 80 und 123 VwGO ergangenen erstinstanzlichen Entscheidung und lässt für einen im Wege der Antragsänderung oder Antragserweiterung gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Raum (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2009 - OVG 5 S 23.09 - juris; Sächsisches OVG; Beschluss vom 10. August 2010 - 2 B 145/10 - juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15. März 2011 - 11 ME 59/11 - NVwZ-RR 2011, 458 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 13 ME 344/19

    Eine Fortbestandsfiktion vermittelt weder eine ordnungsgemäße Beschäftigung noch

    Insgesamt behandelt der EuGH Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls nur hinsichtlich des Ziels und der Auslegung des Begriffs "neue Beschränkungen" (vgl. dazu auch: OVG Niedersachsen, Urt. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11 -, juris Rn. 9: Deutschkenntnisse) gleich, nicht aber hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der beiden Vorschriften.
  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 B 314/13

    Zur Antragserweiterung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Ablauf

    so bereits Beschluss des Senats vom 10.11.2004 - 1 W 37/04 -, juris; zustimmend - teils ausnahmslos, teils zumindest für den Regelfall - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - sowie vom 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - VGH München, Beschluss vom 4.12.2006 - 11 CE 06.2649 - OVG Münster, Beschluss vom 27.7.2009 - 8 B 933/09 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.3.2011 - 11 ME 59/11 -, und VGH Kassel, Beschluss vom 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, sämtlich juris; ferner Guggelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 146 Rdnrn. 93 und 94; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 146 Rdnr. 33; Dombert und Külpmann in Finkelnburg u.a., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rdnrn. 402 bzw. 1136.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2023 - 14 ME 16/23

    Abwehranspruch; Höchstgehaltsüberschreitung; Lebensmittelpranger;

    Ausnahmen können aber in Betracht kommen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2022 - 14 ME 58/22 -, juris Rn. 23 u. v. 27.1.2022 - 14 ME 55/22 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.2013 - 8 ME 110/13 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 19.3.2013 - 8 ME 44/13 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11 , juris Rn. 7; Beschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschl. v. 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 11.5.2009 - OVG 11 S 24.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2011 - 11 ME 315/11

    Auslösen der Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG durch ein

    Ferner erfüllt die Antragstellerin die nach § 28 Abs. 1 Satz 5 i. v. m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 AufenthG erforderlichen Nachzugsvoraussetzungen, da sie älter als 18 Jahre ist und sich nach dem vorgelegten (A 1) Zertifikat des Goethe - Instituts zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann; ob diese (verschärften) Nachzugsvoraussetzungen auch für die Antragstellerin als türkische Staatsangehörige gelten (vgl. insoweit Senatsbeschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11 -, juris, Rn. 9), kann deshalb offen bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11

    Erwerb eines Aufenthaltsrechts durch eine mindestens einjährige Nebentätigkeit

    Dass das Verwaltungsgericht in Folge der Annahme, dem Antragsteller könne aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht zustehen, (nur) die aufschiebende Wirkung seiner Klage angeordnet hat, ist weder vom Antragsteller noch von der Antragsgegnerin mit der Beschwerde angegriffen worden und daher auch vom Senat nicht näher zu überprüfen (vgl. aber Senatsbeschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11 -, juris, Rn. 8, sowie abweichend HK-AuslR/Oberhäuser, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 48 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2013 - 8 ME 110/13

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen Beschlüsse des

    Denn Antragsänderungen, zu denen auch die hier maßgebliche Antragserweiterung zählt, sind im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2013 - 8 ME 44/13 -, juris Rn. 2; Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11, juris Rn. 7; Beschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschl. v. 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.5.2009 - OVG 11 S 24.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2019 - 10 ME 225/19

    Austritt; Brexit; Europäische Union; Mitgliedstaat; Parallelhandel;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht