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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 11 N 70.10   

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https://dejure.org/2011,15324
OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 11 N 70.10 (https://dejure.org/2011,15324)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - 11 N 70.10 (https://dejure.org/2011,15324)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - 11 N 70.10 (https://dejure.org/2011,15324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 6 StrRehaG, § 3 StrRehaG, § 17a StrRehaG
    Besondere Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR; unzulässige Rückwirkung im Regelungsbereich von § 1 Abs 6 StrRehaG; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung von Stichtagsregelungen im Wiedergutmachungs- und Schadensausgleichsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 6 StrRehaG, § 3 StrRehaG, § 17a StrRehaG
    Besondere Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR; Opferrente; tatbestandliche Rückanknüpfung an strafrechtliche Rehabilitierung; echte; unechte Rückwirkung; Gewaltenteilungsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Opferrente bei Vorliegen einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besondere Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR; Opferrente; tatbestandliche Rückanknüpfung an strafrechtliche Rehabilitierung; echte, unechte Rückwirkung; Gewaltenteilungsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 17a; StrRehaG § 2 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Opferrente bei Vorliegen einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 11 N 70.10
    Verboten ist ihm lediglich eine willkürlich ungleiche Behandlung von in wesentlichen Punkten gleichen Sachverhalten (BVerfG, Urteil v. 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, zit. nach juris Rn 213 ff., 214, 217), für die hier nichts dargetan ist.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 11 N 70.10
    Die sich insoweit aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeitsprinzip ergebenden Grenzen der Zulässigkeit sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. zum vorstehenden insgesamt: BVerfG, 2. Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67, sowie Juris, Rz. 40 ff.; 1. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, sowie Juris, Rz. 63 ff.).
  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 11 N 70.10
    Die sich insoweit aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeitsprinzip ergebenden Grenzen der Zulässigkeit sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. zum vorstehenden insgesamt: BVerfG, 2. Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67, sowie Juris, Rz. 40 ff.; 1. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, sowie Juris, Rz. 63 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 11 N 70.10
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • OVG Thüringen, 19.08.2014 - 2 KO 400/14

    Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung - § 17

    Der Senat folgt in dieser Frage der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Obergerichte, soweit dies mit einer entsprechenden Anwendung des § 14 Abs. 1 StrRehaG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 4 StrRehaG begründet wird, und zwar auch für die Fälle, in denen nicht das Landgericht gemäß § 8 StrRehaG, sondern gemäß § 25 Abs. 2 Satz 5 StrRehaG das Verwaltungsgericht entscheidet (vgl. OVG NW, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 14 E 91/98 -, Juris, Rn. 3 ff.; OVG Nds, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 OA 58/14 - Juris, Rn. 2; HessVGH, Beschluss vom 20. August 2009 - 3 A 1852/09.Z - Juris, Rn. 17; i. E. ebenso, jedoch unter Bezugnahme auf § 188 VwGO BayVGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 ZB 10.1611 - Juris, Rn. 12; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. Februar 2009 - 7 A 11155/08, 7 D 10888/08 - Juris, Rn. 18; OVG HH, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z - Juris, Rn. 25; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. September 2012 - 5 A 417/09 - Juris, Rn. 2; OVG Saarl., Urteil vom 12. Januar 2010 - 3 A 325/09 - Juris, Rn. 64; Gebührenfreiheit verneinend wohl OVG BB, Beschluss vom 3. November 2011 - OVG 11 N 70.10 - Juris, Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 29.02.2012 - 2 Ws (Reh) 319/11

    Besondere Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung in der DDR: Anwendung der

    Solche Härten sind von den Betroffenen grundsätzlich hinzunehmen, weil dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wiedergutmachung ein besonders weites Beurteilungsermessen zukommt (vgl. OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 17a Nr. 1; OLG Jena, Beschluss vom 16. September 2009, 1 Ws Reha 18/09 Juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2011, OVG 11 N 70.10, Juris Rn. 6; jeweils zur Rechtslage bis zum 8. Dezember 2010).
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