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   LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05   

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https://dejure.org/2005,30581
LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05 (https://dejure.org/2005,30581)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2005 - 11 O 100/05 (https://dejure.org/2005,30581)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2005 - 11 O 100/05 (https://dejure.org/2005,30581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollkaskoversicherer wird leistungsfrei bei Herbeiführung eines Unfalls durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit; Leistungsfreiheit eines Vollkaskoversicherers bei Herbeiführung eines Unfalls durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskoschadens bei Trunkenheit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05
    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Derjenige, der dies aus mangelnder Einsicht außer Acht lässt, muss sich dies in aller Regel als grobes Verschulden zurechnen lassen (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

    Die allgemeine Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, reicht nicht aus (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05
    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 12 U 37/91
    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05
    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 4 U 193/05

    Anscheinsbeweis bei Alkoholfahrt

    Die Berufung des Klägers gegen das am 10. August 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - (11 O 100/05) wird zurückgewiesen.
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   LG Düsseldorf, 26.01.2007 - 11 O 100/05   

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LG Düsseldorf, 26.01.2007 - 11 O 100/05 (https://dejure.org/2007,24661)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2007 - 11 O 100/05 (https://dejure.org/2007,24661)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 11 O 100/05 (https://dejure.org/2007,24661)
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Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vollkasko - 1,14 Promille kostet Kaskoschutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskoschadens bei Trunkenheit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2007 - 11 O 100/05
    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Derjenige, der dies aus mangelnder Einsicht außer Acht lässt, muss sich dies in aller Regel als grobes Verschulden zurechnen lassen (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

    Die allgemeine Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, reicht nicht aus (OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 12 U 37/91
    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2007 - 11 O 100/05
    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2007 - 11 O 100/05
    Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321; Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).

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