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   LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14 KfH   

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LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14 KfH (https://dejure.org/2016,73056)
LG Ulm, Entscheidung vom 16.12.2016 - 11 O 11/14 KfH (https://dejure.org/2016,73056)
LG Ulm, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 11 O 11/14 KfH (https://dejure.org/2016,73056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Zahlungen durch die Geschäftsführer der Gesellschaft wegen Leistung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft i.R.d. Abtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

    Auszug aus LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
    Nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des Parteivorbringens kann sich eine Partei die von ihrem Sachvortrag abweichenden Behauptungen des Gegners hilfsweise zu eigen machen und ihre Verteidigung darauf stützen ( BGHZ 19, 387, 391 ; NJW 1985, 184; VersR 1984, 537; NJW 1989, 2756).

    Der Partei ist es nicht verwehrt, sich das Vorbringen der anderen Partei selbst dann hilfsweise zu eigen zu machen, wenn sie sich damit in ihrem Hauptvorbringen widerspricht und dies mit ihrem eigenen Hauptvortrag nicht vereinbar ist, sofern sie dadurch nur ihre Wahrheitspflicht nicht verletzt ( BGHZ 19, 387 ; VersR 1984, 537; MDR 1959, 834 NJW 1985, 1841; VersR 1995, 684).

  • BGH, 03.02.1984 - V ZR 190/82

    Notar - Belehrungspflicht - Grundstückskaufvertrag - Vorkaufsrecht

    Auszug aus LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
    Nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des Parteivorbringens kann sich eine Partei die von ihrem Sachvortrag abweichenden Behauptungen des Gegners hilfsweise zu eigen machen und ihre Verteidigung darauf stützen ( BGHZ 19, 387, 391 ; NJW 1985, 184; VersR 1984, 537; NJW 1989, 2756).

    Der Partei ist es nicht verwehrt, sich das Vorbringen der anderen Partei selbst dann hilfsweise zu eigen zu machen, wenn sie sich damit in ihrem Hauptvorbringen widerspricht und dies mit ihrem eigenen Hauptvortrag nicht vereinbar ist, sofern sie dadurch nur ihre Wahrheitspflicht nicht verletzt ( BGHZ 19, 387 ; VersR 1984, 537; MDR 1959, 834 NJW 1985, 1841; VersR 1995, 684).

  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 8 U 130/00
    Auszug aus LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Hamm vom 13.06.2001 (NZG 2001, 1144) überzeugt erst recht nicht, da sie sich mit dieser Problematik (noch) nicht ansatzweise auseinandersetzt, sondern - wohl - ohne Weiteres von der uneingeschränkten Anwendbarkeit des § 9b GmbHG im Rahmen der Geltendmachung der Ansprüche nach § 64 GmbHG ausgeht, obwohl die Gesetzesanalogie im Hinblick auf die unmittelbar auf Fortdauer und Kapitalerhaltung der GmbH angelegten Vorschrift des § 9b GmbHG eine Einzelabwägung zugunsten der völlig anders gelagerten Zielsetzung des Insolvenzabwicklung erfordert.
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
    Der Partei ist es nicht verwehrt, sich das Vorbringen der anderen Partei selbst dann hilfsweise zu eigen zu machen, wenn sie sich damit in ihrem Hauptvorbringen widerspricht und dies mit ihrem eigenen Hauptvortrag nicht vereinbar ist, sofern sie dadurch nur ihre Wahrheitspflicht nicht verletzt ( BGHZ 19, 387 ; VersR 1984, 537; MDR 1959, 834 NJW 1985, 1841; VersR 1995, 684).
  • BGH, 08.12.1954 - VI ZR 189/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
    Rechtshandlungen, welche der vornehmsten Aufgabe des Insolvenzverfahrens nach § 1 Satz 1 InsO - der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger, - klar und eindeutig zuwiderlaufen, sind unwirksam (RGZ 57, 195; 63, 203; 76, 244; BGH WM 1955, 312; WM 1971, 346; WM 1983, 500; NJW 1994, 323; ZIP 2002, 1093 [BGH 25.04.2002 - IX ZR 313/99] ; NZI 2008, 365 [BGH 20.03.2008 - IX ZR 68/06] ; ZIP 2013, 531 [BGH 10.01.2013 - IX ZR 172/11] , ZIP 2014, 978 [BGH 20.03.2014 - IX ZR 80/13] ).
  • RG, 16.12.1902 - III 437/02

    Zurückhaltungsrecht des Konkursverwalters.

    Auszug aus LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
    Beispiele sind Schenkungen aus der Masse (RGZ 53, 190), die Anerkennung nicht bestehender Aus- und Absonderungsrechte (RGZ 23, 54; 41, 1) oder die entgeltliche Ablösung einer offensichtlich wertlosen Grundschuld (BGH NZI 2008, 365 [BGH 20.03.2008 - IX ZR 68/06] ).
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14
    In Anlehnung an die zum Missbrauch der Vertretungsmacht entwickelten Grundsätze ist jedoch Voraussetzung für die Unwirksamkeit der Handlung des Verwalters außer einer objektiven Evidenz der Insolvenzzweckwidrigkeit auch, dass sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten (vgl. BGHZ 127, 239, 241 ; NJW-RR 1999, 36; NJW 1999, 2883).
  • RG, 06.05.1911 - I 164/10

    63. Aktiengesellschaft. Anfechtung von Beschlüssen.

  • RG, 25.04.1906 - I 614/05

    Haftung der Aufsichtsratsmitglieder.

  • BGH, 20.03.2014 - IX ZR 80/13

    Grundstücksverkauf durch den Insolvenzverwalter: Insolvenzzweckwidrigkeit der

  • OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05

    Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine

  • BGH, 03.02.1971 - VIII ZR 94/69

    Rückgabe der Pfänder nach Erlöschen des Pfandrechts - Anforderungen an das

  • OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1994/93

    Ausschluß des Haftungsprivilegs für Arbeitnehmer bei grob fahrlässiger

  • BGH, 25.01.2010 - II ZR 258/08

    Haftung der GmbH-Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife: Zahlungen von

  • BGH, 03.06.1959 - V ZR 155/58

    Rechtsmittel

  • RG, 13.03.1889 - V 343/88

    Absonderungsberechtigte im Konkurse bezüglich Mietzinsforderungen und deren

  • OLG Hamburg, 09.03.1983 - 5 U 114/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Erfüllungsverweigerung; Unangemessene

  • RG, 26.01.1898 - I 447/97

    1. Kann durch Vertrag zwischen Konkursverwalter und Gläubiger ein

  • RG, 16.03.1904 - V 384/03

    Anfechtung eines die Bevorzugung eines Konkursgläubigers enthaltenden

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 91/10

    Insolvenzanfechtung: Abtretbarkeit des Rückgewähranspruchs

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

  • OLG Stuttgart, 19.09.2017 - 12 U 8/17

    Insolvenz: Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen des Schuldners gegen den

    Die Berufungen der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Ulm vom 16.12.2016, Az. 11 O 11/14 KfH, werden zurückgewiesen.
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