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   LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04   

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https://dejure.org/2005,24873
LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04 (https://dejure.org/2005,24873)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.04.2005 - 11 O 112/04 (https://dejure.org/2005,24873)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. April 2005 - 11 O 112/04 (https://dejure.org/2005,24873)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 23.01.1975 - 1 U 79/74
    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04
    Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung OLG Frankfurt NJW 1975, 1971 befasst sich mit Darlehenszinsen und behandelt die hier zu beantwortende Frage nur obiter (S. 1972 aE).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04
    Wegen des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue (Art. 10 EG) besteht nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Pflicht der Mitgliedstaaten, das nationale Recht so auszulegen, dass es den Inhalt von Gemeinschaftsrichtlinien wirksam umsetzt (EuGH, Rs. 14/83, Slg. 1984, 1891 Rn. 26 - von Colson ; Rs. C-106/89, Slg. 1990, I-4135 - Marleasing ).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04
    Soweit die Richtlinie in einem Teil der Zeit, aus dem die Klägerin Ansprüche wegen Verzögerungsschäden geltend macht, noch nicht umzusetzen war, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Inkrafttreten einer Richtlinie bereits eine Vorwirkung (BGHZ 138, 55, 59 f.).
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14

    Erfüllungsort; Geldschuld; Zuständigkeitsbestimmung

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur z.T. vertreten, dass diese Auslegung in der Folge dazu führe, dass Geldschulden in Abkehr von der bisherigen herrschenden Meinung zum nationalen Recht nunmehr als Bringschulden zu qualifizieren seien (so z.B. LG Bonn, BeckRS 2005, 13025 als Ausgangsgericht für die v.g. EUGH-Entscheidung; Knöpper, NJW-spezial 09, 105; Klimke, VersR 10, 1259, 1261; ähnlich Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 270 Rn. 1, der aber den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gleichwohl am Sitz des Schuldners sieht) und mithin der Erfüllungsort am Sitz des Gläubigers liege (Staudinger, DNotZ 09, 196, 208 f.).
  • OLG Köln, 21.04.2009 - 18 U 78/05

    Ermittlung des Verzugsbeginns

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 01.04.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn 11 O 112/04 - wird zurückgewiesen, soweit das Rechtsmittel sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von Zinsen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Fakturierungs- und Inkassovertrag in Höhe von insgesamt 495.815,20 EUR richtet.
  • OLG Köln, 12.03.2009 - 18 U 101/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Zahlung durch Banküberweisung

    Denn das Landgericht hatte bereits im Parallelverfahren 11 O 112/04 = 18 U 78/05 OLG Köln durch Urteil vom 1.4.2005 für den Eintritt bzw. das Ende des Verzugs auf die Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Gläubigers abgestellt und dies gerade mit der Zahlungsverzugsrichtlinie begründet.
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