Rechtsprechung
   LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59377
LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21 (https://dejure.org/2021,59377)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14.09.2021 - 11 O 118/21 (https://dejure.org/2021,59377)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14. September 2021 - 11 O 118/21 (https://dejure.org/2021,59377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,59377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 76/86 -, juris; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 -, Rn. 16, juris) ist die hinreichende Erfolgsaussicht nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen zu prüfen.

    Sollten die Anspruchsgegner daher tatsächlich nicht leistungsfähig sein, wofür keine Anhaltspunkte bestehen, lässt sich nicht ausschließen, dass sie zukünftig zu Geld kommen (BGH VersR 2003, 454).

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 76/86 -, juris; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 -, Rn. 16, juris) ist die hinreichende Erfolgsaussicht nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen zu prüfen.

    Dies bedeutet, dass der Standpunkt des Versicherungsnehmers nach den von ihm aufgestellten Behauptungen und den ihm bekannten Einwendungen des Gegners zumindest vertretbar sein muss (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 76/86 -, Rn. 10, juris).

  • LG Berlin, 10.08.1989 - 7 O 72/89
    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Durch das Zuwarten dürfen die Interessen des Versicherungsnehmers nicht unbillig beeinträchtigt werden, also beispielsweise dürfen keine Verjährung oder ein sonstiger Fristablauf drohen (LG Berlin r+s 1990, 20; OLG Celle VersR 2007, 1122)) und eine Erschwerung der Zugriffsmöglichkeit beim Schuldner muss ausgeschlossen werden.
  • BGH, 21.11.2018 - VII ZR 3/18

    Haftung des Wirtschaftsprüfers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Insoweit dürften Ansprüche des Klägers gegen [...] mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.11.2018, VII ZR 3/18, - juris) nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausgeschlossen sein.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2009 - 12 U 147/05

    Haftung des Abschlussprüfers: Haftungsbegründende Kausalität zwischen Testaten

    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Auch zur Frage der Kausalität kommt, wie es in den von der Beklagten selbst zitierten Auszügen aus dem Urteil des OLG Stuttgart, Az. 12 U 147/05 geschehen ist (AS 157, 159) eine konkrete Beweisaufnahme in Betracht, weshalb die Erfolgsaussichten nicht verneint werden können.
  • OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06

    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im

    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Durch das Zuwarten dürfen die Interessen des Versicherungsnehmers nicht unbillig beeinträchtigt werden, also beispielsweise dürfen keine Verjährung oder ein sonstiger Fristablauf drohen (LG Berlin r+s 1990, 20; OLG Celle VersR 2007, 1122)) und eine Erschwerung der Zugriffsmöglichkeit beim Schuldner muss ausgeschlossen werden.
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17

    "VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des

    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    So fehlt es am Vorliegen hinreichender Erfolgsaussicht, wenn das Prozessziel nur auf der Grundlage einer zwar vertretbaren, aber von Lehre und ständiger Rechtsprechung mehrheitlich oder gar einhellig abgelehnten Meinung erreicht werden kann, es sei denn, es werden zur Begründung der vertretenen abweichenden Auffassung neue, noch nicht erörterte Argumente vorgebracht, die eine Änderung der herrschenden Meinung als zumindest möglich erscheinen lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 2017 - I-4 U 87/17, Rn. 29-, juris).
  • OLG Celle, 01.08.1990 - 8 U 178/89
    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Nach der Auffassung des OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 01. August 1990 - 8 U 178/89 -, juris) ist es mutwillig, wenn bei einem behaupteten Anlagebetrug mit vielen Geschädigten ein anderer Geschädigter bereits geklagt hat und nicht zunächst der Ausgang des Verfahrens abgewartet wird.
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus LG Mannheim, 14.09.2021 - 11 O 118/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die außergerichtliche Tätigkeit in Form der Anspruchsverfolgung nur dann nicht erforderlich und dann nicht zweckmäßig, wenn aus der Sicht des geschädigten Gläubigers der in Anspruch zu nehmende Schuldner "bekanntermaßen zahlungsunwillig" ist und der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend erscheint (BGH, Urteil vom 26.02.2013, Az. XI ZR 345/10).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.09.2021, Az. 11 O 118/21, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht