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   LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15   

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LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15 (https://dejure.org/2017,76291)
LG Bremen, Entscheidung vom 21.03.2017 - 11 O 127/15 (https://dejure.org/2017,76291)
LG Bremen, Entscheidung vom 21. März 2017 - 11 O 127/15 (https://dejure.org/2017,76291)
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  • BGH, 21.09.2005 - III ZB 18/05

    Internationale Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Darunter ist gem. Art. 11 Abs. 2 UNÜ eine Schiedsklausel in einem Vertrag oder eine Schiedsabrede zu verstehen, sofern der Vertrag oder die Schiedsabrede von den Parteien unterzeichnet oder in Briefen oder in Telegrammen enthalten ist, die sie gewechselt haben (BGH NJW 2005, 3499).

    Das deutsche Gericht ist deshalb befugt, auch ohne dass sich die Parteien darauf berufen, auf das anerkennungsfreundlichere nationale Recht in toto zurückzugreifen; denn es hat das Recht - völkerrechtliche Verträge ebenso wie (originär-)nationales Recht - von Amts wegen zu beachten (BGH SchiedsVZ 2003, 281 m.w.N., BGH NJW 2005, 3499).

  • BGH, 27.10.1953 - I ZR 111/53

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Der Empfänger eines solchen Schreibens ist verpflichtet, Widerspruch gegen seinen Inhalt zu erheben, wenn das Schreiben nicht als genehmigt angesehen werden soll (st. Rspr. seit RGZ 54, 176; BGH NJW 1954, 105).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1994 - 22 U 59/94
    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Die Rechtsfolge des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist, dass ein bereits zustande gekommener oder jedenfalls nach der Auffassung des redlich Bestätigenden vermeintlich zustande gekommener Vertrag inhaltlich festgelegt wird (BGH NJW 1973, 2106; BGH NJW 1970, 2021; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 622).
  • OLG München, 08.03.1995 - 7 U 5460/94

    Formwirksamkeit einer Schiedsklausel nach Art. 2 Abs. 2 UNÜ

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind auch im Einredestadium zu berücksichtigen (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 1532; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 1031 Rn. 1).
  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Dieses Erfordernis zielt allein darauf ab, dass das Bestehen einer echten Willensübereinkunft sicher festzustellen ist (EuGH EuZW 2016, 419).
  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Die Rechtsfolge des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist, dass ein bereits zustande gekommener oder jedenfalls nach der Auffassung des redlich Bestätigenden vermeintlich zustande gekommener Vertrag inhaltlich festgelegt wird (BGH NJW 1973, 2106; BGH NJW 1970, 2021; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 622).
  • BGH, 18.12.1975 - III ZR 103/73

    Wirksame Abtretung von Kaufpreisforderungen aus einem Getreidehandel -

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Als Eigenschaft des nach § 86 VVG übergegangenen Rechts und als Folge des Übergangs des Rechts auf die Klägerin muss sie die Schiedsvereinbarung nach § 401 Abs. 1 BGB gegen sich gelten lassen (BGH NJW 1976, 852; BGH NJW 1980, 2022).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Möglich ist zudem die spätere inhaltliche Modifizierung eines bereits geschlossenen Vertrags (BGH NJW 2011, 1965).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-45/13

    Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Während der Handlungsort im Rahmen der ähnlichen Produkthaftungsfällen am Herstellungsort des Produkts - in Belgien - und nicht am Ort des Inverkehrbringens liegt (vgl. auch EuGH «Kainz" EuZW 2014, 232 m. Anm. Dietze, S. 234) und demnach ausscheidet, liegt der Erfolgsort an dem Ort, wo durch die Verwirklichung des Schadenserfolges in die Rechtsgüter eingegriffen worden ist.
  • BGH, 25.05.1970 - VII ZR 157/68

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Schiedsspruches in Deutschland -

    Auszug aus LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
    Auf eine Schiedsbindung muss ein kaufmännisch erfahrener Vertragspartner stets gefasst sein (BGH WM 1970, 1050; BGHZ 7, 187; OGHZ 4, 247).
  • RG, 24.03.1903 - II 403/02

    Vertragsabschluss. Stillschweigende Willenserklärung.

  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Stillschweigende Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel

  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

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