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LG Bonn, 09.10.2012 - 11 O 15/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch den Werbeslogan "Wechseln Sie ins beste Mobilfunknetz"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.10.2012 - 11 O 15/12
- OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 191/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus LG Bonn, 09.10.2012 - 11 O 15/12
Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, I ZR 318/98 mwN).
- OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 191/12
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Mobilfunknetzes als "Das beste Netz"
Die Berufung des Klägers gegen das am 9.10.2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 15/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 9.10.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn - 11 O 15/12 - wie erstinstanzlich beantragt zu verurteilen.