Rechtsprechung
   LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12509
LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08 (https://dejure.org/2009,12509)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.11.2009 - 11 O 150/08 (https://dejure.org/2009,12509)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. November 2009 - 11 O 150/08 (https://dejure.org/2009,12509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch Einziehung von Abschlagszahlungen

  • kanzlei.biz

    Von unlauteren Abbuchungsversuchen

  • kanzlei.biz

    Von unlauteren Abbuchungsversuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unlautere Einflussnahme auf Kunden der Konkurrenz ist wettbewerbswidrig / Die "vorsorgliche Konto-Abbuchung”

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch rechtswidrige Einflussnahme auf Kunden der Konkurrenz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abbuchungsversuch von Kundenkonto nach wettbewerbswidriger Kundenübernahme rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Abbuchungsversuch vom Bankkonto kann bei wettbewerbswidriger Übernahme von Kunden rechtswidrig sein

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
    Damit verstößt diese Verhaltensweise gegen das Verbot der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Ziffer 10. UWG) durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit ihrer Vertragskunden (vgl. auch BGH GRUR 2007, 987, 989 Rd.25 - Änderung der Voreinstellung; BGH GRUR 2005, 603, 604 = NJW 2005, 2012 - Kündigungshilfe; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 4 UWG Rd.10.32ff. jeweils m.w.N.).

    Anders als die in begründeten Einzelfällen möglicherweise als versehentliche Verletzung von reinen Vertragspflichten einzustufenden Verhaltensweisen (so BGH, Urteil vom 05.02.2009 - I ZR 119/06 - BeckRS 2009 22023 - "Änderung der Voreinstellung II"; BGH GRUR 2007, 987, 988 Rd.24f. - "Änderung der Voreinstellung"; vgl. dazu auch BGH GRUR 2009, 685, 689 Rd.37ff. - "ahd.de"; Isele GRUR 2009, 727, 728), erfasst der vorliegende Fall indes einen erkennbar ohne jede vertragliche Grundlage vorgenommenen Eingriff in die Rechte eines Kunden der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04

    Gefälligkeit

    Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
    Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll (vgl. BGH GRUR 2007, 994, 995 Rd.19 - "Gefälligkeit"; OLG Köln GRUR-RR 2006, 205, 206), festzuhalten.
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06

    Änderung der Voreinstellung II

    Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
    Anders als die in begründeten Einzelfällen möglicherweise als versehentliche Verletzung von reinen Vertragspflichten einzustufenden Verhaltensweisen (so BGH, Urteil vom 05.02.2009 - I ZR 119/06 - BeckRS 2009 22023 - "Änderung der Voreinstellung II"; BGH GRUR 2007, 987, 988 Rd.24f. - "Änderung der Voreinstellung"; vgl. dazu auch BGH GRUR 2009, 685, 689 Rd.37ff. - "ahd.de"; Isele GRUR 2009, 727, 728), erfasst der vorliegende Fall indes einen erkennbar ohne jede vertragliche Grundlage vorgenommenen Eingriff in die Rechte eines Kunden der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten.
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    ahd.de

    Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
    Anders als die in begründeten Einzelfällen möglicherweise als versehentliche Verletzung von reinen Vertragspflichten einzustufenden Verhaltensweisen (so BGH, Urteil vom 05.02.2009 - I ZR 119/06 - BeckRS 2009 22023 - "Änderung der Voreinstellung II"; BGH GRUR 2007, 987, 988 Rd.24f. - "Änderung der Voreinstellung"; vgl. dazu auch BGH GRUR 2009, 685, 689 Rd.37ff. - "ahd.de"; Isele GRUR 2009, 727, 728), erfasst der vorliegende Fall indes einen erkennbar ohne jede vertragliche Grundlage vorgenommenen Eingriff in die Rechte eines Kunden der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten.
  • OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05

    Bluerate Tarif-Wunder - Zur Haftung für unrichtige Angaben in der Sendung eines

    Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
    Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll (vgl. BGH GRUR 2007, 994, 995 Rd.19 - "Gefälligkeit"; OLG Köln GRUR-RR 2006, 205, 206), festzuhalten.
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02

    Kündigungshilfe

    Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
    Damit verstößt diese Verhaltensweise gegen das Verbot der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Ziffer 10. UWG) durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit ihrer Vertragskunden (vgl. auch BGH GRUR 2007, 987, 989 Rd.25 - Änderung der Voreinstellung; BGH GRUR 2005, 603, 604 = NJW 2005, 2012 - Kündigungshilfe; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 4 UWG Rd.10.32ff. jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.05.2007 - 2 W 610/06

    Darlegungspflicht und Beweispflicht für den Eintritt der Einrede der Verjährung

    Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
    Anhaltspunkte für die in § 11 Abs. 2 UWG genannten objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns und den Ablauf der Verjährungsfrist von 6 Monaten (§ 11 Abs. 1 UWG) bereits vor Klageerhebung sind weder ersichtlich noch von der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. dazu nur OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2007 - 2 W 610/06 - BeckRS 2007 10381) vorgetragen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht