Rechtsprechung
LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 3, 4 Ziff. 10, 8, 11 UWG
Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch Einziehung von Abschlagszahlungen; Verjährung im Wettbewerbsrecht - aufrecht.de
Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch Einziehung von Abschlagszahlungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch Einziehung von Abschlagszahlungen
- kanzlei.biz
Von unlauteren Abbuchungsversuchen
- kanzlei.biz
Von unlauteren Abbuchungsversuchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unlautere Einflussnahme auf Kunden der Konkurrenz ist wettbewerbswidrig / Die "vorsorgliche Konto-Abbuchung”
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch rechtswidrige Einflussnahme auf Kunden der Konkurrenz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Abbuchungsversuch von Kundenkonto nach wettbewerbswidriger Kundenübernahme rechtswidrig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ein Abbuchungsversuch vom Bankkonto kann bei wettbewerbswidriger Übernahme von Kunden rechtswidrig sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04
Änderung der Voreinstellung
Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
Damit verstößt diese Verhaltensweise gegen das Verbot der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Ziffer 10. UWG) durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit ihrer Vertragskunden (vgl. auch BGH GRUR 2007, 987, 989 Rd.25 - Änderung der Voreinstellung; BGH GRUR 2005, 603, 604 = NJW 2005, 2012 - Kündigungshilfe;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 4 UWG Rd.10.32ff. jeweils m.w.N.).Anders als die in begründeten Einzelfällen möglicherweise als versehentliche Verletzung von reinen Vertragspflichten einzustufenden Verhaltensweisen (so BGH, Urteil vom 05.02.2009 - I ZR 119/06 - BeckRS 2009 22023 - "Änderung der Voreinstellung II"; BGH GRUR 2007, 987, 988 Rd.24f. - "Änderung der Voreinstellung"; vgl. dazu auch BGH GRUR 2009, 685, 689 Rd.37ff. - "ahd.de"; Isele GRUR 2009, 727, 728), erfasst der vorliegende Fall indes einen erkennbar ohne jede vertragliche Grundlage vorgenommenen Eingriff in die Rechte eines Kunden der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten.
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04
Gefälligkeit
Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll (vgl. BGH GRUR 2007, 994, 995 Rd.19 - "Gefälligkeit"; OLG Köln GRUR-RR 2006, 205, 206), festzuhalten. - BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06
Änderung der Voreinstellung II
Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
Anders als die in begründeten Einzelfällen möglicherweise als versehentliche Verletzung von reinen Vertragspflichten einzustufenden Verhaltensweisen (so BGH, Urteil vom 05.02.2009 - I ZR 119/06 - BeckRS 2009 22023 - "Änderung der Voreinstellung II"; BGH GRUR 2007, 987, 988 Rd.24f. - "Änderung der Voreinstellung"; vgl. dazu auch BGH GRUR 2009, 685, 689 Rd.37ff. - "ahd.de"; Isele GRUR 2009, 727, 728), erfasst der vorliegende Fall indes einen erkennbar ohne jede vertragliche Grundlage vorgenommenen Eingriff in die Rechte eines Kunden der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten.
- BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06
ahd.de
Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
Anders als die in begründeten Einzelfällen möglicherweise als versehentliche Verletzung von reinen Vertragspflichten einzustufenden Verhaltensweisen (so BGH, Urteil vom 05.02.2009 - I ZR 119/06 - BeckRS 2009 22023 - "Änderung der Voreinstellung II"; BGH GRUR 2007, 987, 988 Rd.24f. - "Änderung der Voreinstellung"; vgl. dazu auch BGH GRUR 2009, 685, 689 Rd.37ff. - "ahd.de"; Isele GRUR 2009, 727, 728), erfasst der vorliegende Fall indes einen erkennbar ohne jede vertragliche Grundlage vorgenommenen Eingriff in die Rechte eines Kunden der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten. - OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05
Bluerate Tarif-Wunder - Zur Haftung für unrichtige Angaben in der Sendung eines …
Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll (vgl. BGH GRUR 2007, 994, 995 Rd.19 - "Gefälligkeit"; OLG Köln GRUR-RR 2006, 205, 206), festzuhalten. - BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02
Kündigungshilfe
Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
Damit verstößt diese Verhaltensweise gegen das Verbot der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Ziffer 10. UWG) durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit ihrer Vertragskunden (vgl. auch BGH GRUR 2007, 987, 989 Rd.25 - Änderung der Voreinstellung; BGH GRUR 2005, 603, 604 = NJW 2005, 2012 - Kündigungshilfe;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 4 UWG Rd.10.32ff. jeweils m.w.N.). - OLG Jena, 15.05.2007 - 2 W 610/06
Darlegungspflicht und Beweispflicht für den Eintritt der Einrede der Verjährung …
Auszug aus LG Bonn, 10.11.2009 - 11 O 150/08
Anhaltspunkte für die in § 11 Abs. 2 UWG genannten objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns und den Ablauf der Verjährungsfrist von 6 Monaten (§ 11 Abs. 1 UWG) bereits vor Klageerhebung sind weder ersichtlich noch von der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. dazu nur OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2007 - 2 W 610/06 - BeckRS 2007 10381) vorgetragen worden.