Rechtsprechung
LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers für die Vereinbarung anderer Telefontarife bei bereits bestehendem Vertragsverhältnis; Zusenden von Auftragsbestätigung durch Telefonanschlussanbieter an Verbraucher bei vorausgegangenem Telefongespräch
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04
Unzulässige Telefonwerbung zur Tarifumstellung durch …
Auszug aus LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04
Das hat der Wettbewerbssenat des OLG Köln für die hier zu beurteilende Konstellation von Werbeanrufen für die Vereinbarung anderer Telefontarife der Beklagten entschieden (Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).Die von der Beklagten herangezogenen Ausführungen aus dem Urteil des OLG Köln vom 08.10.2004 - 6 U 147/04 - können nicht auf die Vereinbarung geänderter Telefontarife übertragen werden (s. OLG Köln, Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).
- BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Auszug aus LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04
Beauftragter ist jeder, der ohne Mitarbeiter zu sein im oder für das Unternehmen eines anderen aufgrund eines vertraglichen oder anderen Verhältnisses tätig ist (vgl. BGH GRUR 1995, 605, 607).
- LG Bonn, 22.04.2008 - 11 O 18/08
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanpruch hinsichtlich der Vornahme von …
Die behaupteten Abläufe sind wettbewerbswidrig, da ein unaufgeforderter Telefonanruf zu gewerblichen Zwecken einen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG darstellt (s. hierzu BGH, Az. I ZR 88/05 sowie auch die Entscheidung der Kammer vom 02.05.2006, 11 O 158/04), durch die unberechtigte Versendung einer Auftragsbestätigung und Abbuchung eines Geldbetrages - hier in Gestalt einer "Sonderabschlagszahlung" - Druck auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers ausgeübt wird und die eigenmächtige Verschaffung und Verwendung der Bankverbindung eines Verbrauchers überdies eine Behinderung der Mitbewerber beinhaltet.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 13.05.2005 - 3/11 O 158/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Ersatz wettbewerbsrechtlicher Abmahnkosten; Ausgestaltung der Berechnung des rechtsanwaltlichen Gebührenanspruchs für die Abmahnung eines Wettbewerbers auf dem Gebiet der Telekommunikation hinsichtlich Unterlassung des ...
Verfahrensgang
- AG Köln, 06.04.2005 - 113 C 463/04
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2005 - 3/11 O 158/04
- LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05
- OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 94/05
- BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
Selbstauftrag
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2005 - 11 O 158/04
Nach der Entscheidung des BGH "Selbstauftrag" (GRUR 2004, 789 [BGH 06.05.2004 - I ZR 2/03] ) muss die Einschaltung eines Rechtsanwalts von der Sache her erforderlich sein.