Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 13.05.2005

Rechtsprechung
   LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23692
LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04 (https://dejure.org/2006,23692)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.05.2006 - 11 O 158/04 (https://dejure.org/2006,23692)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 11 O 158/04 (https://dejure.org/2006,23692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers für die Vereinbarung anderer Telefontarife bei bereits bestehendem Vertragsverhältnis; Zusenden von Auftragsbestätigung durch Telefonanschlussanbieter an Verbraucher bei vorausgegangenem Telefongespräch

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04

    Unzulässige Telefonwerbung zur Tarifumstellung durch

    Auszug aus LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04
    Das hat der Wettbewerbssenat des OLG Köln für die hier zu beurteilende Konstellation von Werbeanrufen für die Vereinbarung anderer Telefontarife der Beklagten entschieden (Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).

    Die von der Beklagten herangezogenen Ausführungen aus dem Urteil des OLG Köln vom 08.10.2004 - 6 U 147/04 - können nicht auf die Vereinbarung geänderter Telefontarife übertragen werden (s. OLG Köln, Urteil vom 25.2.2005 - 6 U 155/04, NJW 2005, 2786).

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus LG Bonn, 02.05.2006 - 11 O 158/04
    Beauftragter ist jeder, der ohne Mitarbeiter zu sein im oder für das Unternehmen eines anderen aufgrund eines vertraglichen oder anderen Verhältnisses tätig ist (vgl. BGH GRUR 1995, 605, 607).
  • LG Bonn, 22.04.2008 - 11 O 18/08

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanpruch hinsichtlich der Vornahme von

    Die behaupteten Abläufe sind wettbewerbswidrig, da ein unaufgeforderter Telefonanruf zu gewerblichen Zwecken einen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG darstellt (s. hierzu BGH, Az. I ZR 88/05 sowie auch die Entscheidung der Kammer vom 02.05.2006, 11 O 158/04), durch die unberechtigte Versendung einer Auftragsbestätigung und Abbuchung eines Geldbetrages - hier in Gestalt einer "Sonderabschlagszahlung" - Druck auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers ausgeübt wird und die eigenmächtige Verschaffung und Verwendung der Bankverbindung eines Verbrauchers überdies eine Behinderung der Mitbewerber beinhaltet.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.05.2005 - 3/11 O 158/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,39009
LG Frankfurt/Main, 13.05.2005 - 3/11 O 158/04 (https://dejure.org/2005,39009)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.05.2005 - 3/11 O 158/04 (https://dejure.org/2005,39009)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 3/11 O 158/04 (https://dejure.org/2005,39009)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Ersatz wettbewerbsrechtlicher Abmahnkosten; Ausgestaltung der Berechnung des rechtsanwaltlichen Gebührenanspruchs für die Abmahnung eines Wettbewerbers auf dem Gebiet der Telekommunikation hinsichtlich Unterlassung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2005 - 11 O 158/04
    Nach der Entscheidung des BGH "Selbstauftrag" (GRUR 2004, 789 [BGH 06.05.2004 - I ZR 2/03] ) muss die Einschaltung eines Rechtsanwalts von der Sache her erforderlich sein.
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