Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 11 O 195/11 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 11 O 195/11
- OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.12.2013, 11 O 195/11, wird dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 6.500,- EUR sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 661, 16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2011 zu zahlen, und dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin denjenigen zukünftigen Schaden zu ersetzen, der daraus resultiert, dass die Klägerin am 13.12.2010 gegen 10.30 Uhr auf dem Gelände der C...Anlage der Beklagten in D..., S...Str.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 18. Dezember 2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az. 11 O 195/11, die Beklagte zu verurteilen, 1. an sie ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Mai 2011 zu zahlen, wobei die Höhe des Schmerzensgelds in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, 7.500 EUR aber nicht unterschreiten sollte, 2. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr denjenigen Schaden zu ersetzen, der daraus resultiert, dass sie am 13. Dezember 2010 gegen 10.30 Uhr auf dem Gelände der C...Anlage der Beklagten in D..., S....straße, in Folge von Glatteis zu Fall gekommen ist und sich verletzt hat; ausgenommen sind diejenigen Ansprüche, die auf andere Träger übergegangen sind, 3. an sie 661, 16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Mai 2011 zu zahlen.