Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 31.08.2011 - 11 O 252/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Skiunfall, Schmerzensgeld
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Skiunfall, Schmerzensgeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei Schadensersatzansprüchen von deutschen Staatsangehörigen aus einem Skiunfall bei Überholvorgang in Österreich gelten die deutschen Haftungsnormen; Schadensersatzansprüche von deutschen Staatsangehörigen aus einem Skiunfall bei Überholvorgang in Österreich
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Skiunfall im Ausland - Haftung
- rabüro.de
Bei Skiunfall in Österreich sind die dortigen speziellen Verhaltensregeln und bei deren Fehlen die FIS-Regeln maßgebend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei Schadensersatzansprüchen von deutschen Staatsangehörigen aus einem Skiunfall bei Überholvorgang in Österreich gelten die deutschen Haftungsnormen; Schadensersatzansprüche von deutschen Staatsangehörigen aus einem Skiunfall bei Überholvorgang in Österreich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Skiunfall im Ausland
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Skiunfall zwischen Deutschen im Ausland
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Bei Skiunfällen zwischen deutschen Staatsangehörigen in Österreich gelten deutsche Haftungsnormen
- anwalt.de (Kurzinformation)
FIS-Regeln gelten auch bei Skiunfall in Österreich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 03.02.1989 - 22 U 261/88
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.08.2011 - 11 O 252/08
a) Für Schadensersatzansprüche von deutschen Staatsangehörigen aus einem Skiunfall in Österreich gelten gem. Artikel 40 Abs. 2 S. 1 EGBGB die deutschen Haftungsnormen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111).