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   LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12   

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https://dejure.org/2012,9917
LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12 (https://dejure.org/2012,9917)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08.05.2012 - 11 O 2608/12 (https://dejure.org/2012,9917)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 11 O 2608/12 (https://dejure.org/2012,9917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • JurPC

    Haftung des Betreibers eines Portals für Arztbewertungen für im Portal getätigte Äußerungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Voraussetzungen für die Störerhaftung der Betreiberin eines Ärztebewertungsportals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Zahnarztes gegen einen Online-Portalbetreiber (hier: Bewertung der Leistungen von Ärzten)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Prüfpflichten des Betreibers eines Bewertungsportals für Ärzte

  • info-it-recht.de

    Betreiber eines Arzt-Bewertungsportals muss nach Hinweis auf falsche Bewertung eine sorgfältige Überprüfung durchführen

  • aufrecht.de

    Zur Haftung eines Hostproviders für Blogeinträge

  • bewertungs-abwehr.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (37)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals muss nach Hinweis auf falsche Bewertung eine sorgfältige Überprüfung durchführen

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal muss konkrete Beanstandungen prüfen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Zahnarzt-Bewertungsportals im Internet kann als Störer für rechtswidrige Bewertungen haften, wenn er trotz Verdachtsmomente untätig bleibt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandungen prüfen

  • heise.de (Pressebericht, 08.05.2012)

    Forenbetreiber muss Ärztebewertung auf den Zahn fühlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negative Zahnarztbewertung im Internet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Unterlassung einer Kritik im Internetforum

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Prüfpflichten für Internetprovider - Konkrete Beanstandung muss geprüft werden

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 823, 1004 BGB
    Bewertungsportal muss Negativkritik an Zahnarzt vorläufig löschen - Haftung nach Grundsätzen der Störerhaftung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arzt muss anonyme Bewertung im Internet hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Bewertung oder übler Verriss? - Ein Zahnarzt wehrt sich gegen negativen Kommentar auf einer Internet-Plattform

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Bewertungsportalen im Internet müssen Beanstandungen von Ärzten zu dort eingestellten Bewertungen prüfen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Prüfpflicht eines Internetproviders

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portal-Betreiber muss Bewertungen seiner User überprüfen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Bewertungsportale: Arzt klagt erfolgreich auf Unterlassung einer Bewertung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Haftung von Bewertungsportalen im Internet

  • kanzlei-wienen.de (Kurzinformation)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandung einer Arzt-Bewertung im Internetportal prüfen

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Internetbewertungen auf den Zahn gefühlt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portal-Betreiber trifft umfassende Prüfungspflicht für User-Kommentare

  • auw.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Arztbewertungsportalen haben Prüfungspflicht

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung eines Forumsbetreibers - Persönlichkeitsrecht verletzt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ärzte-Bewertung im Netz - Gericht setzt Grenzen

  • internetrecht-nuernberg.de (Kurzinformation)

    Negative Bewertung eines Zahnarztes muss gelöscht werden, wenn Behandlung nicht stattgefunden hat

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Prüfpflichten des Internetproviders eines Ärzte-Bewertungsportals

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei negativer Online-Bewertung muss der Internetprovider Beanstandungen eines Arztes prüfen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Forenbetreiber muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandung einer Arzt-Bewertung im Internetportal prüfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Portal-Betreiber muss negative Zahnarzt Bewertung entfernen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Portal-Betreiber muss negative Zahnarzt Bewertung entfernen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Finden, Vergleichen, Schnäppchen machen - Grenzen negativer Arztbewertung im Internet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bewertungen müssen im Zweifel konkretisiert werden // Seitenbetreiber müssen tätig werden, wenn die Beanstandung einer Bewertung "hinreichend konkret" erscheint

Besprechungen u.ä. (5)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Prüfpflichten von Bewertungsportalen

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Der herabgesetzte Zahnarzt: Neues falsches Urteil zu Prüfpflichten von Bewertungsportalen?

  • medienrecht-blog.com (Entscheidungsbesprechung)

    Drum prüfe, wer fremde Behauptungen verbreitet

  • datenschutz-praxis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ärztebeurteilungen im Internet - wie weit reicht die Bewertungsfreiheit?

  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Portal-Betreiber muss negative Zahnarzt Bewertung entfernen

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 628
  • ZUM 2013, 70
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist ( BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 [zitiert nach juris, dort Rz. 22]).

    Dies steht in Einklang mit den Maßstäben, die der Gerichtshof der Europäischen Union und der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für Markenrechtsverletzungen aufgestellt haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 [zitiert nach juris, dort Rz. 24]).

    Nachdem die Verfügungsbeklagte als verantwortlicher Hostprovider mit einer Beanstandung des Verfügungsklägers als Betroffenem gemäß Schreiben dessen Prozessbevollmächtigten vom 20.03.2012 konfrontiert worden war, die - wie hier bei einer Tatsachenbehauptung - richtig oder falsch sein kann, hätte sie eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für die Bewertung Verantwortlichen vornehmen müssen ( BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 [zitiert nach juris, dort Rz. 25]).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG gilt aber nicht für Unterlassungsansprüche ( BGH, Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06 [zitiert nach juris]).

    Allerdings ist der Betreiber eines Internetforums, der - wie hier - lediglich als technischer, nicht auch als intellektueller Verbreiter des angegriffenen Inhalts in Erscheinung tritt, dann zur unverzüglichen Sperrung bzw. Entfernung eines von einem Dritten eingestellten Beitrages verpflichtet, sobald er von der Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangt ( BGH, Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06 [zitiert nach www.bundesgerichtshof.de, dort Absatz-Nr. 5 + 9]).

    In einem solchen Fall tritt die Haftung des Forenbetreibers als "Herr des Angebotes" neben diejenige des Autors ( BGH, Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06 [zitiert nach www.bundesgerichtshof.de, dort Absatz-Nr. 13]).

  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 16 U 125/11

    Zu einem Bewertungsportal für Ärzte im Internet

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Der Verfügungskläger ist auch nicht allein deshalb grundsätzlich daran gehindert, sich auf diesen Anspruch zu berufen, weil er mit anderen Zahnärzten in Wettbewerb steht (so aber offenbar OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012, Az. 16 U 125/11 [zitiert nach juris, dort Rz. 27]).

    Dies hat sie nicht getan, obwohl ihr dies auch unter Berücksichtigung des berechtigten und durch § 13 Abs. 6 TMG gesetzlich niedergelegten Anonymisierungsinteresses (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012, Az. 16 U 125/11 [zitiert nach juris, dort Rz. 29]) rechtlich möglich sowie unter Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Rechtsposition des Verfügungsklägers auch tatsächlich möglich und zumutbar gewesen wäre.

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Maßgebliches Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist das Merkmal der Beweisbarkeit ( BVerfG, Beschluss vom 27.02.2003, Az. 1 BvR 1811/97 [zitiert nach juris dort Rz. 8]; BGH, NJW 1994, S. 2614 f).

    Grundsätzlich begründet eine begangene Rechtsverletzung (vgl. hierzu oben II.1) eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr ( BGH, NJW 1994, S. 2614 ff [2616]; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, S. 826 Rz. 8).

  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09

    Blogspot

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    So verletzt allein die Bereitstellung eines Internetforums regelmäßig keine Verkehrssicherungspflichten, weil es dem Betreiber grundsätzlich nicht zumutbar sein dürfte, jedes Angebot bzw. jeden Beitrag vor Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen ( BGH, Urteil vom 17.12.2010, Az. 7 U 70/09 [zitiert nach www.bundesgerichtshof.de, dort Absatz-Nr. 17]).

    Dabei trifft den Betroffenen zunächst - um eine Prüfpflicht überhaupt bzw. in substantiierter Form auszulösen ( Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02.03.2010, Az. 7 U 70/09 [zitiert nach juris, dort Rz. 99]) - die Verpflichtung, seine Beanstandung seinerseits zu substantiieren (BGH, aaO, Rz. 27).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Als (Mit-) Störer kann grundsätzlich jeder haften, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, auf eine Kenntnis oder gar ein Verschulden des Dritten kommt es dabei nicht an ( BGHZ 158, S. 236 ff [251]).

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch einen Nutzer/Kunden hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern ( BGHZ 158, S. 236 ff [252]).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    An den Nachweis des Wegfalls der Wiederholungsgefahr sind dabei strenge Anforderungen zu stellen ( BGH, NJW 1994, S. 1281).
  • OLG Nürnberg, 13.04.2010 - 3 U 2135/09

    Kreditgefährdung: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Denn insoweit hat er - was entgegen seiner Auffassung (Antragsschrift, Seite 6, dort Ziffer II.2.a) hier Anspruchsvoraussetzung wäre - nicht hinreichend dargetan und im Übrigen auch nicht glaubhaft gemacht, dass sich aufgrund der gerügten Bewertung bereits Patienten bei ihm abgemeldet oder von einer (Neu-) Anmeldung bei ihm abgesehen haben (OLG Nürnberg, Urteil vom 13.04.2010, Az. 3 U 2135/09 [zitiert nach juris, dort Rz. 6 ff]).
  • OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98

    Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Käme der Sachverständige dann zu dem für den Verfügungskläger günstigen Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler nicht vorliegt, d. h. seine konkrete ärztliche Behandlung dem anerkannten und gesicherten Standard der ärztlichen Wissenschaft entsprach, er also also nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft unter den jeweiligen Umständen die objektiv erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht ließ ( BGH, NJW 1983, S. 2080; OLG Hamm, NJW 2000, S. 1801; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, B.l. Rz. 2), wäre damit auch geklärt, dass der Verfügungskläger anlässlich der, der Bewertung zugrunde liegenden Behandlung nicht sein wirtschaftliches Interesse in den Vordergrund gestellt hat.
  • LG Berlin, 16.12.2008 - 27 O 799/08

    Johannes Heesters verliert Prozess um Äußerungen über Auftritt im

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
    Auch eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, kann sich als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird ( LG Berlin, Urteil vom 16.12.2008, Az. 27 O 799/08 [zitiert nach juris, dort Rz. 38]).
  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zu Unterlassung und

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • LG Kiel, 06.12.2013 - 5 O 372/13

    Unerlaubte Handlung: Löschung einer Notenbewertung im Internet

    Denn eine Störerhaftung der Beklagten als Host-Provider scheidet bereits deshalb aus, weil es sich hier nicht um Tatsachenbehauptungen handelt, die richtig oder falsch sein können (vgl. LG Nürnberg-Fürth CR 2012, 541 ff.).
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