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   LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09   

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LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09 (https://dejure.org/2009,10190)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.07.2009 - 11 O 29/09 (https://dejure.org/2009,10190)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 11 O 29/09 (https://dejure.org/2009,10190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Schlicht gestaltete Rubellose verstoßen nicht gegen Glücksspielwerbeverbot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schlichte Aufmachung von Rubellosen glücksspielrechtlich zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09
    Allenfalls die systematische Duldung oder gar Förderung rechtswidrigen Verhaltens seiner Mitglieder führt dazu, dem Verband selbst ein rechtswidriges, gar treuwidriges oder unverhältnismäßiges Verhalten anzulasten (BGH GRUR 1971, 582 ff.; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 ff.).
  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09
    Allenfalls die systematische Duldung oder gar Förderung rechtswidrigen Verhaltens seiner Mitglieder führt dazu, dem Verband selbst ein rechtswidriges, gar treuwidriges oder unverhältnismäßiges Verhalten anzulasten (BGH GRUR 1971, 582 ff.; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 ff.).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09
    Dem Zweck des Gesetzes, die Klagebefugnis der Verbände auf Fälle zu beschränken, die die Interessen einer erheblichen Zahl von Verbandsangehörigen Mitbewerbern berühren, wird aber schon dann hinreichend Rechnung getragen, wenn im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH GRUR 1996, 804 - Preisrätselgewinnauslobung III).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09
    Insoweit teilt die Kammer die Auffassung des OLG Frankfurt am Main im Verfahren 6 U 261/07 (Anlage AG 21).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09
    Dies kann auch schon bei einer geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätigen Mitglieder anzunehmen sein (BGH vom 23.10.2008, Az.: I ZR 197/06, zitiert nach Juris).
  • LG Wiesbaden, 14.10.2009 - 12 O 42/09
    Hierzu darf auf die Urteile vom 27.7.2009 (Az. 11 O 29/09) und vom 10.8.2009 (Az. 11 O 12/09) verwiesen werden.

    Falls dieser Einwand eine Abwandlung des Einwandes der sog. "Uncleaned Hands" sein soll, so darf auf die früheren Ausführungen in den Entscheidungen 11 O 29/09 und 11 O 12/09 verwiesen werden.

  • OLG Frankfurt, 04.03.2010 - 6 U 171/09

    Öffentliches Glücksspiel: Grenzen der nach den gesetzlichen Vorschriften

    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 27.07.2009 - 11 O 29/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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LG Trier, Entscheidung vom 01.02.2011 - 11 O 29/09 (https://dejure.org/2011,36290)
LG Trier, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 11 O 29/09 (https://dejure.org/2011,36290)
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