Rechtsprechung
LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 280 Ab. 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung einer Bank bei fehlendem Hinweis auf die an sie gezahlten Provisionen; Nichtaufklärung eines Bankkunden über den Zufluss von mit 5 % Agio bemessenen Vertriebsausgaben und weiteren 4,9 % Anteilsvermittlung an die beratende Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
- OLG Hamm, 20.09.2010 - 31 U 14/10
- LG Essen, 09.02.2011 - 11 O 30/09
- OLG Hamm, 13.05.2011 - 25 W 95/11
- BGH, 20.12.2011 - XI ZB 17/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03
Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim …
Auszug aus LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kausalitätsvermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens voraussetzt, dass es nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens voraussetzt, dass es nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gibt und die Vermutung nicht begründet ist, wenn eine gehörige Aufklärung einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGH WM 2004, 1774; WM 1998, 1527).Dabei ist von Bedeutung, dass der Bundesgerichtshof in seiner in WM 2004 1774 veröffentlichten Entscheidung dies insbesondere deshalb verneint hat, da der Kläger offensichtlich kurzfristige Gewinne anstrebt und überdies Aktien des neuen Marktes nicht auf Empfehlung der Beklagten, sondern aus eigener Initiative erworben hatte.
- BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97
Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden …
Auszug aus LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kausalitätsvermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens voraussetzt, dass es nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens voraussetzt, dass es nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gibt und die Vermutung nicht begründet ist, wenn eine gehörige Aufklärung einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGH WM 2004, 1774; WM 1998, 1527). - BGH, 09.11.2009 - II ZR 154/08
Zulassung einer Revision aufgrund der Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses
Auszug aus LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
Damit findet sich die Kammer im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 19.02.09 (II ZR 154/08).
- BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines …
Auszug aus LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
Das von der Beklagten herangezogene Urteil des Bundesgerichtshof vom 25.09.07 (XI ZR 320/06) ist hier nicht einschlägig. - BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06
Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision
Auszug aus LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
Auch kann man nicht das Urteil des BGH vom 22.03.07, ZIP 2007, 871, zur Begründung der Aufklärungspflicht heranziehen, weil dieses für Anlagevermittler eine Aufklärungspflicht nur dann annimmt, wenn die Provision über 10 bis 15 % liegt, da die Werthaltigkeit des Fonds dann aufgrund weicher Kosten für den Kunden nicht ersichtlich geschwächt sein kann. - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
Die Bank schuldet grundsätzlich eine anleger- und objektsgerechte Beratung (BGH NJW 1993, 2433). - OLG Köln, 31.03.2006 - 13 U 17/06
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Anlegers, der von …
Auszug aus LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
Auf die Entscheidung des OLG Köln (WM 2006, 2130) ist nicht einschlägig, da es dort im Gegensatz zum vorliegenden Fall um eine moderate Provision in Höhe von ca. 0,4 % jährlich und Verwaltungsgebühren in Höhe von 1, 45 % jährlich ging.
Rechtsprechung
LG Essen, 09.02.2011 - 11 O 30/09 |
Verfahrensgang
- LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09
- OLG Hamm, 20.09.2010 - 31 U 14/10
- LG Essen, 09.02.2011 - 11 O 30/09
- OLG Hamm, 13.05.2011 - 25 W 95/11
- BGH, 20.12.2011 - XI ZB 17/11