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   LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20   

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https://dejure.org/2020,57369
LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20 (https://dejure.org/2020,57369)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.12.2020 - 11 O 31/20 (https://dejure.org/2020,57369)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 11 O 31/20 (https://dejure.org/2020,57369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verlängerung Handy-Vertrag auf insgesamt über zwei Jahre Laufzeit zulässig

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20
    Zu berücksichtigen sind die Art des Vertrages, die Belastung des anderen Teils und die Interessen des Verwenders (vgl. OLG Hamm, 17 U 203/09, juris-Tz. 29 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 326, 329).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 17 U 203/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Verlängerung eines Vertrages über

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20
    Zu berücksichtigen sind die Art des Vertrages, die Belastung des anderen Teils und die Interessen des Verwenders (vgl. OLG Hamm, 17 U 203/09, juris-Tz. 29 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 326, 329).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20
    Bei Verbraucherverbänden kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, I ZR 24/16, juris-Tz. 9).
  • OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20

    Zulässigkeit von Vertragsverlängerungen oder Änderungen bei Mobilfunkverträgen;

    Die Berufung des Klägers gegen das am 01.12.2020 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 31/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, die Beklagte unter Aufhebung des am 01.12.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn zu dem Aktenzeichen 11 O 31/20 zu verurteilen, wie in erster Instanz beantragt.

  • BGH, 02.02.2023 - III ZR 63/22

    Inanspruchnahme einer Anbieterin von öffentlich zugänglichen

    Das Oberlandesgericht Köln geht hingegen davon aus, dass § 43b Satz 1 TKG aF nur die Erstlaufzeit eines Telekommunikationsvertrags erfasst und demzufolge keine Vorgaben für die Vereinbarung einer (weiteren) Mindestlaufzeit bei einer bloßen Inhaltsänderung eines bereits bestehenden Vertrags macht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2021 - I-6 U 160/20, juris Rn. 96 ff, zu § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB, und Rn. 112 mit Bezugnahme auf LG Bonn, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 11 O 31/20, juris Rn. 84 f).
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