Rechtsprechung
LG Coburg, 29.07.2002 - 11 O 320/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unfallverursachung durch Verstoß eines Inlineskaters gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot im Strassenverkehr; Erhebliches Mitverschulden des Geschädigten an der Entstehung des Unfalls; Gleichhohe Bewertung der beiderseitigen Verursachungbeiträge
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Inlineskater und Fahrradfahrer - Unfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei "Spurwechsel" eines Inline-Skaters auf einem zugleich von Radfahrern benutzten Weg; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %
- rechtsportal.de
Unfallverursachung durch Verstoß eines Inlineskaters gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot im Strassenverkehr; Erhebliches Mitverschulden des Geschädigten an der Entstehung des Unfalls; Gleichhohe Bewertung der beiderseitigen Verursachungbeiträge
Kurzfassungen/Presse
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Haftungsverteilung, wenn ein Fahrradfahrer durch ein Fahrmanöver eines vor ihm fahrenden Inline-Skaters Bremsen gezwungen wird und stürzt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus LG Coburg, 29.07.2002 - 11 O 320/02
Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (vgl. z. B. BGHZ 18, S. 149 (154)). - BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00
Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr
Auszug aus LG Coburg, 29.07.2002 - 11 O 320/02
Der Beklagte, der als Inline-Skater grundsätzlich nach den Regeln für Fussgänger zu behandeln ist (vgl. BGH, NJW 2002, S. 1955 ff.), hat jedenfalls gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO verstoßen.
- OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf …
Im Einzelfall kann sich bei Fußgängern mit Inline-Skates allenfalls aus der Besonderheit des vorgenommenen Fahrmanöver eine derartige Pflicht ergeben (vgl. LG Coburg, Urteil vom 29.07.2002, Az.: 11 O 320/02 zitiert nach Beck Online: Schlangenlinien fahren des Inlineskaters), wofür im vorliegenden Fall jedoch nichts ersichtlich ist.