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   LG Coburg, 29.07.2002 - 11 O 320/02   

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https://dejure.org/2002,14208
LG Coburg, 29.07.2002 - 11 O 320/02 (https://dejure.org/2002,14208)
LG Coburg, Entscheidung vom 29.07.2002 - 11 O 320/02 (https://dejure.org/2002,14208)
LG Coburg, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 11 O 320/02 (https://dejure.org/2002,14208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallverursachung durch Verstoß eines Inlineskaters gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot im Strassenverkehr; Erhebliches Mitverschulden des Geschädigten an der Entstehung des Unfalls; Gleichhohe Bewertung der beiderseitigen Verursachungbeiträge

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Inlineskater und Fahrradfahrer - Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei "Spurwechsel" eines Inline-Skaters auf einem zugleich von Radfahrern benutzten Weg; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %

  • rechtsportal.de

    Unfallverursachung durch Verstoß eines Inlineskaters gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot im Strassenverkehr; Erhebliches Mitverschulden des Geschädigten an der Entstehung des Unfalls; Gleichhohe Bewertung der beiderseitigen Verursachungbeiträge

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftungsverteilung, wenn ein Fahrradfahrer durch ein Fahrmanöver eines vor ihm fahrenden Inline-Skaters Bremsen gezwungen wird und stürzt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Coburg, 29.07.2002 - 11 O 320/02
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (vgl. z. B. BGHZ 18, S. 149 (154)).
  • BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

    Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr

    Auszug aus LG Coburg, 29.07.2002 - 11 O 320/02
    Der Beklagte, der als Inline-Skater grundsätzlich nach den Regeln für Fussgänger zu behandeln ist (vgl. BGH, NJW 2002, S. 1955 ff.), hat jedenfalls gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO verstoßen.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

    Im Einzelfall kann sich bei Fußgängern mit Inline-Skates allenfalls aus der Besonderheit des vorgenommenen Fahrmanöver eine derartige Pflicht ergeben (vgl. LG Coburg, Urteil vom 29.07.2002, Az.: 11 O 320/02 zitiert nach Beck Online: Schlangenlinien fahren des Inlineskaters), wofür im vorliegenden Fall jedoch nichts ersichtlich ist.
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