Rechtsprechung
LG Bonn, 05.08.2011 - 11 O 35/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anerkenntnisurteil, Preisangabe, Smartphone-Geräte
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG, § 1 PAngV
Anerkenntnisurteil, Preisangabe, Smartphone-Geräte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Smartphone-Vertreiber ist zur deutlichen Angabe der Kosten für anfallende Netzkartenverträge i.R.v. Zeitungsanzeigen verpflichtet; Umfang der Verpflichtung eines Smartphone-Vertreibers zur deutlichen Angabe der Kosten für anfallende Netzkartenverträge i.R.v. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kleingedrucktes darf nicht zu klein sein - zu kleiner Hinweis auf zusätzliche Kosten durch Mobilfunkvertrag in einer Smartphone-Werbung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Preisverschleierung: nur mit Lupe erkennbare Vertragskosten
- heise.de (Pressemeldung, 14.09.2011)
Werbung muss Endpreis klar ausweisen
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Urteile zur Schriftgröße
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nur mit Lupe erkennbare Vertragskosten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unredlicher Kundenfang von Telekom Shop Werbung für Smartphones: Der Preis des zugehörigen Vertrags war nicht mal mit der Lupe zu entziffern
- vzhh.de (Pressemeldung)
Telekom Shop verurteilt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auch große Unternehmen streiten sich Wettbewerbsverletzung durch Verstoß gegen Informationspflicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kleingedrucktes bei Smartphonekauf darf nicht nur mit einer Lupe lesbar sein - Telekom Shop darf Smartphone nur mit deutlich erkennbaren Zusatzkosten verkaufen