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   LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10   

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https://dejure.org/2011,18457
LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10 (https://dejure.org/2011,18457)
LG Aachen, Entscheidung vom 23.02.2011 - 11 O 367/10 (https://dejure.org/2011,18457)
LG Aachen, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 11 O 367/10 (https://dejure.org/2011,18457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines zahnärztlichen Honorars aus abgetretenem Recht; Maßstäbe für die Abrechnung zahntechnischer Leistungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zahnärztliche Abrechnung nach BEL-Liste oder BEB-Liste ???, §§ 611 BGB, 9 GOZ

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zahntechnische Leistungen unangemessene Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398; BGB § 611; GOZ § 9
    Zahlung eines zahnärztlichen Honorars aus abgetretenem Recht; Maßstäbe für die Abrechnung zahntechnischer Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Angemessenheit von Zahnlaborkosten bestimmt sich nach dem BEL

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Heidelberg, 25.01.2008 - 7 O 303/05

    Der Versichertenstatus des Patienten ist allein kein sachlicher Grund für eine

    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10
    Soweit die Gegenauffassung dagegen einwendet, es handele sich bei dem Marktsegment, in dem Leistungen für Privatpatienten erbracht werden, um einen eigenständig abgrenzbaren Bereich, für den sich eigene angemessene Preise entwickeln können (vgl. LG München NJOZ 2006, 4451, 4452), ist dem entgegenzuhalten, dass die Differenzierung der Vergütung allein nach dem Versichertenstatus des Patienten kein sachlicher Grund ist (vgl. LG Heidelberg VersR 2008, 911).
  • LG München I, 19.05.2006 - 12 O 18582/04
    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10
    Soweit die Gegenauffassung dagegen einwendet, es handele sich bei dem Marktsegment, in dem Leistungen für Privatpatienten erbracht werden, um einen eigenständig abgrenzbaren Bereich, für den sich eigene angemessene Preise entwickeln können (vgl. LG München NJOZ 2006, 4451, 4452), ist dem entgegenzuhalten, dass die Differenzierung der Vergütung allein nach dem Versichertenstatus des Patienten kein sachlicher Grund ist (vgl. LG Heidelberg VersR 2008, 911).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1996 - 4 U 43/95

    Tarifliche Leistungsverpflichtung; Höchstsätze; Beschränkung des

    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10
    Dieser Rechtsauffassung ist der Vorzug zu gewähren gegenüber der Ansicht, die Angemessenheit zahntechnischer Leistungen richte sich nach der BEB-Liste (so etwa OLG Düsseldorf VersR 1997, 217).
  • OLG Köln, 30.09.1998 - 5 U 168/96

    Keine "Luxusbehandlung" bei Zahnersatz

    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10
    Die Kammer schließt sich insoweit der Ansicht des OLG Köln (vgl. Urteil v. 30.09.1998 - 5 U 168/96 = r + s 1999, 82 ff) an.
  • LG Aachen, 01.09.2011 - 2 S 165/11

    Kriterien zur Prüfung der Angemessenheit geltend gemachter

    Die Kammer schließt sich ausdrücklich den Entscheidungen des Landgerichts Aachen - 11 O 367/10 - und des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln r+s 1999, 82) an.
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