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   LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16   

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https://dejure.org/2017,39204
LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16 (https://dejure.org/2017,39204)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 16.10.2017 - 11 O 3809/16 (https://dejure.org/2017,39204)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 11 O 3809/16 (https://dejure.org/2017,39204)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Münster, 05.04.2017 - 10 O 359/16

    "VW-Abgasskandal", Abgas-Grenzwerte, Gebrauchtwagenkauf, Rücktritt vom

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Der Rücktritt vom Kaufvertrag/die Minderung des Kaufpreises bleibt ihm für den Fall, dass die durchgeführte Nacherfüllung fehlschlagen sollte, unbenommen (Vgl. LG Münster, Urteil vom 05.04.2017, 10 O 359/16, zit. nach juris, Rn. 118. Im Ergebnis unter dem Stichwort "Vorrang der Nacherfüllung" LG Düsseldorf, Urteil vom (24.10.2016, 21 O 10/16, zit. nach juris, Rn. 33.).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2016 - 21 O 10/16

    Berechtigung des Käufers eines Neufahrzeugs zu einem sofortigen Rücktritt vom

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Der Rücktritt vom Kaufvertrag/die Minderung des Kaufpreises bleibt ihm für den Fall, dass die durchgeführte Nacherfüllung fehlschlagen sollte, unbenommen (Vgl. LG Münster, Urteil vom 05.04.2017, 10 O 359/16, zit. nach juris, Rn. 118. Im Ergebnis unter dem Stichwort "Vorrang der Nacherfüllung" LG Düsseldorf, Urteil vom (24.10.2016, 21 O 10/16, zit. nach juris, Rn. 33.).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die am Gebrauchtwagenmarkt gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil der Kaufinteressenten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958, VI ZR 82/57, zit nach juris, Rn. 4).
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers aber kann nicht weiter reichen als der ursprüngliche Erfüllungsanspruch (für den Nachlieferungsanspruch BGH, Urteil vom 17.12.2012, VIII ZR 226/11, zit. nach juris, Rn. 24).
  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Selbst das arglistige Verschweigen eines Mangels führt nämlich nur in der Regel dazu, dass die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage entfällt und damit keine Veranlassung besteht, dem Verkäufer nach Entdecken des Mangels durch den Käufer eine zweite Möglichkeit der Erfüllung zu gewähren (BGH, Urteil vom 09.01.2008, VIII ZR 210/08, zit. nach juris, Rn. 19).
  • BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77

    Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris, Rn. 6, 7).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Für den Fall eines sogenannten Unfallwagens ist anerkannt, dass ein Rücktritt auch ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß §§ 326 Abs. 5, 275 Abs. 1 BGB möglich ist, weil der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06, zit. nach juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, zit. nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
    Für den Fall eines sogenannten Unfallwagens ist anerkannt, dass ein Rücktritt auch ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß §§ 326 Abs. 5, 275 Abs. 1 BGB möglich ist, weil der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06, zit. nach juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, zit. nach juris, Rn. 17).
  • LG Detmold, 12.08.2019 - 4 O 385/18

    Dieselmotor, Abschalteinrichtung, Gewährleistung, Verjährung, vorsätzliche

    Der Rücktritt vom Kaufvertrag blieb ihm für den Fall, dass die durchgeführte Nacherfüllung fehlschlagen sollte, unbenommen (so auch LG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2017, 11 O 3809/16; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, 21 U 4818/16).
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