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   LG Münster, 24.04.2017 - 011 O 381/14   

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LG Münster, 24.04.2017 - 011 O 381/14 (https://dejure.org/2017,56969)
LG Münster, Entscheidung vom 24.04.2017 - 011 O 381/14 (https://dejure.org/2017,56969)
LG Münster, Entscheidung vom 24. April 2017 - 011 O 381/14 (https://dejure.org/2017,56969)
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  • OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 18 U 70/06

    Annahme einer gebündelten Amtspflichtverletzung bei vorsätzlichem Begehen aller

    Auszug aus LG Münster, 24.04.2017 - 11 O 381/14
    Dem Anspruchsteller obliegt es deshalb zunächst einmal, den von ihm zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand nach Art und Anzahl der geltend gemachten Amtspflichtverletzungen klar und unmissverständlich darzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 -, Rn. 75, juris).

    Wenn der Geschädigte durch den Rechtsbehelf den Schadenseintritt noch abwenden kann, greift der Grundsatz des Vorranges des Primärrechtsschutzes zur Rechtfertigung der analogen Anwendung ein; wenn in dem durch den Rechtsbehelf eingeleiteten Verfahren die Frage, ob das schadenstiftende Verwaltungshandeln rechtswidrig oder rechtmäßig war, faktisch geklärt wird, greift zur Rechtfertigung der Analogie der Gesichtspunkt der Prozessökonomie ein, wonach es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, in zwei parallel geführten Prozessen die Rechtswidrigkeit der schadenstiftenden Verwaltungsmaßnahme geltend machen zu müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 -, Rn. 254 ff., juris; bestätigt von BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - III ZR 129/07 -, Rn. 2ff., juris).

    Im vorliegenden Verfahren geht der Vorwurf der Kläger jedoch (auch) dahin, dass der Steuerfahnder gemessen an seinen zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung bestehenden Erkenntnis- und Ermittlungsmöglichkeiten schuldhaft falsche Tatsachen festgestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 -, Rn. 288, juris).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus LG Münster, 24.04.2017 - 11 O 381/14
    Zur Beantwortung der Frage, ob die Amtspflichtverletzung den behaupteten Schaden verursacht hat, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Falle die Vermögenslage des Verletzten darstellen würde (BGHZ 129, 226, 232 f).
  • BGH, 17.09.2008 - III ZR 129/07

    Verjährung unerlaubter Handlungen

    Auszug aus LG Münster, 24.04.2017 - 11 O 381/14
    Wenn der Geschädigte durch den Rechtsbehelf den Schadenseintritt noch abwenden kann, greift der Grundsatz des Vorranges des Primärrechtsschutzes zur Rechtfertigung der analogen Anwendung ein; wenn in dem durch den Rechtsbehelf eingeleiteten Verfahren die Frage, ob das schadenstiftende Verwaltungshandeln rechtswidrig oder rechtmäßig war, faktisch geklärt wird, greift zur Rechtfertigung der Analogie der Gesichtspunkt der Prozessökonomie ein, wonach es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, in zwei parallel geführten Prozessen die Rechtswidrigkeit der schadenstiftenden Verwaltungsmaßnahme geltend machen zu müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 -, Rn. 254 ff., juris; bestätigt von BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - III ZR 129/07 -, Rn. 2ff., juris).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus LG Münster, 24.04.2017 - 11 O 381/14
    Es ist in Übereinstimmung mit der klägerischen Auffassung sicher zutreffend, dass die Verfolgung von fachgerichtlichem Primärrechtsschutz verjährungsunterbrechende bzw. verjährungshemmende Wirkung zukommt (siehe dazu grundlegend: (BGHZ 95, 238-246, Rn. 19; Staudinger/Heinz Wöstmann, a.a.O. Rn. 381 m.z.w.Nachw.).
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   LG Düsseldorf, 09.02.2017 - 11 O 381/14   

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LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2017 - 11 O 381/14 (https://dejure.org/2017,69334)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 11 O 381/14 (https://dejure.org/2017,69334)
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